Beschlussvorlage - 1099/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderprogramm "Gute Schule 2020" - Sachstandsbericht und Fortschreibung der Maßnahmenliste
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Jessika Szwed
- Beteiligt:
- FB65 - Gebäudewirtschaft; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Fachausschuss Gebäudewirtschaft
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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28.11.2019
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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03.12.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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12.12.2019
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der Rat der Stadt Hagen hat am 16.02.2017 ein umfangreiches Maßnahmenpaket im Rahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ beschlossen. Im Zuge der Realisierung der Maßnahmen haben sich viele Veränderungen in Umfang, Art, Kosten und Notwendigkeiten ergeben, die in der aktuellen Liste (siehe Anlage 1) dargestellt sind. Über die Entwicklung hat die Verwaltung laufend berichtet, zuletzt mit der Vorlage Nr. 0786/2019 im September 2019. Die folgenden Entwicklungen haben sich seitdem ergeben:
1. Veränderungen
Im Zuge der Umsetzung mussten verschiedene Maßnahmen kosten- und zeitmäßig angepasst werden. Die Veränderungen zur Vorlage im September 2019 sind der Anlage 2 zu entnehmen.
2. Maßnahmenverlagerung
Wegen Kostenerhöhungen bei einigen Gute-Schule-Maßnahmen schlägt die Verwaltung vor, die folgenden Maßnahmen, die zu einem späteren Zeitpunkt (2020) vorgesehen sind, aus der Bildungspauschale zu finanzieren:
Lfd. Nr. Objekt Maßnahme Betrag in €
19 GS Goldberg EDV-Anbindung 100.000
172 Diverse Schulen WLAN-Installationen 165.000
255 Gesamtschule Eilpe Umbaumaßnahme im Bestand 319.000
259 Diverse Schulen Eigenanteil aus KInvFG Kapitel 2 1.110.800
Weiter schlägt die Verwaltung vor, die folgende Maßnahme ins Förderpaket KInvFG Kapitel 2 zu verlagern:
Lfd. Nr. Objekt Maßnahme Betrag in €
187 Sek. Altenhagen Anstricharbeiten/Fußbodensanierung 173.500
Des Weiteren unterbreitet die Verwaltung den Vorschlag, die folgenden Maßnahmen in das Förderprogramm Digitalpakt zu verlagern:
Lfd. Nr. Objekt Maßnahme Betrag in €
80 GYM Rahel-Varnhagen EDV-Anbindung 100.000
124 BK Cuno I+II Internetanschl. alle Räume Geb. A-D 150.000
125 BK Cuno I+II Breitbandanbindung
an Glasfaserknotenpunkt 50.000
126 BK Cuno I+II WLAN-Abdeckung alle R. Geb. A-D 15.000
3. Zusätzliche Maßnahmen
Ziel ist es, die 100 % Förderquote des Förderpaktes auch voll zu 100 % auszuschöpfen. Angesichts der guten Konjunkturlage im Baubereich ist es absehbar, dass es bei der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen im Ergebnis zu Kostensteigerungen kommt. In diesem Fall würde die Verwaltung zu gegebener Zeit weitere Vorschläge zur Verlagerung einzelner Maßnahmen in das Förderprogramm KInvFG 2tes Kapitel bzw. in die Bildungspauschale vorschlagen. Die Maßnahmenliste (Anlage 1) beinhaltet den überarbeiteten aktuellen Hochrechnungsstand sowie den Realisierungszeitraum.
Zur Vorlage im September 2019 wurden die folgenden Maßnahmen neu aufgenommen:
Lfd. Nr. Objekt Maßnahme Betrag in €
282 Turnhalle GS Helfe Erneuerung der MSR-Technik 30.000
283 Diverse Schulen Einplanung Finanzierung IT-Kosten 714.000
284 Diverse Schulen Einplanung Finanzierung IT-Kosten 1.048.000
4. Mittelabruf bei der NRW-Bank
Die für 2018 zur Verfügung stehenden Mittel wurden vollständig bei der NRW-Bank abgerufen. Für 2019 stehen aus dem Förderprogramm nochmals 6.928.000 € zum Abruf zur Verfügung, von 4.537.000 € bereits abgerufen wurden. Ein weiterer Abruf wird demnächst noch erfolgen.
5. Stand der baulichen Maßnahmenabwicklung
Zum 31.12.2018 sind 5,4 Mio. € für die verschieden Maßnahmen abgerechnet worden. Inzwischen sind bereits über 90, meist kleine Maßnahmen, erfolgreich beendet worden. Sukzessive wird sich das Auftragsvolumen nach weiteren Genehmigungen bzw. nach Vorliegen der Baugenehmigungen und durch umfangreiche Vergaben bei den größeren Projekten in 2019 erhöhen.
Aufgrund der sehr guten Auftragslage im Baubereich wird es zunehmend schwieriger, für Vergaben der einzelnen Gewerke Angebote zu erhalten, die innerhalb des geplanten Kostenrahmens liegen. Vielfach sind die Kapazitäten ausgeschöpft. Dies gilt sowohl für Planungs- als auch für Bauleistungen. Außerdem gibt es für bestimmte Baumaterialien bereits Lieferschwierigkeiten. Mehrfach sind bereits Ausschreibungen erfolglos verlaufen und konnten erst in einer zweiten Ausschreibungsrunde vergeben werden. Dadurch verzögern sich diese Maßnahmen in der ursprünglichen geplanten Zeitschiene nach hinten.
6. Personalkostenanteil des Wirtschaftsbetriebs Hagen (WBH)
Laut Aussage der NRW-Bank sind die Personalkosten des WBH aus dem Gute-Schule-Programm nicht förderfähig. Sie werden aufs dem Unterhaltungsbudget des Fachbereichs Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen gedeckt. Sofern sich neue Maßnahmen ergeben, müsste die Finanzierung der anteiligen WBH-Personalkosten dafür im Rahmen der Bewirtschaftung des jeweiligen Haushaltsjahres sichergestellt werden.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x | Die Verschiebungen der Maßnahmen finden innerhalb des Förderprogramms Gute Schule 2020 statt und führen zu keiner Verschlechterung der Ergebnis-/ Finanzrechnung. Erforderliche Ermächtigungsübertragungen werden im Rahmen der jeweiligen Jahresabschlussarbeiten durch den Fachbereich Bildung beim Fachbereich Finanzen angemeldet.
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gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Margarita Kaufmann Beigeordnete
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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596,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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214,7 kB
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