Beschlussvorlage - 1144/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1) Die Bezirksvertretung Haspe beschließt die Umsetzung der Variante 3 mit den hier vorgelegten finanziellen Auswirkungen.

2) Die Bezirksvertretung Haspe beschließt die Verdeutlichung des vorhandenen „Zebrastreifens“ mit blau-weißen Leitzylindern.

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Sachverhalt

Begründung

 

Vorbemerkung

In der Sitzung der Bezirksvertretung (BV) Haspe am 05.09.2019 wurden seitens der Verwaltung verschiedene Möglichkeiten für überfahrbare Erhöhungen des Innenbereiches des Minikreisels in der Tückingstraße vorgestellt. Laut Beschluss der BV-Haspe vom 10.10.2019 sollen diese finanziell hinterlegt nochmals gegenübergestellt werden.

 

 

Ausbau- und Gestaltungsplanung

 

Variante 1- Kölner Teller: Hierbei handelt es sich um halbkugelförmige Geschwindigkeitshemmer aus Aluminiumguss mit einem Durchmesser von 30 cm, bei einer Höhe von 6 cm (Anlage 1). Die Einzelobjekte werden zweireihig in einem Achsabstand von 50 cm verlegt. Die Befestigung erfolgt mit einem Zweikomponentenkleber. Voraussichtliche Kosten: 5.000 €

Erfahrungen in Nachbarkommunen zeigen allerdings, dass die Kölner Teller nur sehr bedingt Fahrzeugführer von einer Überfahrt des Innenkreises abhalten. Aus diesem Grund wird dieser Lösungsansatz seitens des Fachbereiches Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung (61) als nicht zielführend angesehen.

 

Variante 2 – Temposchwellen: Die in Anlage 2 abgebildeten Schwellen sind in der Länge variabel und weisen eine Höhe zwischen 5 und 6 cm auf. Zur Befestigung werden sie mittels Schrauben im Untergrund verankert. Dies ist im vorhandenen Pflaster der Kreisel-Innenfläche aber nicht möglich. Von daher muss unter jedem Element ein Fundamentstreifen betoniert werden. Um ein Überfahren des Innenkreises wirksam zu unterbinden, ist eine sternförmige Anordnung mit 10 Schwellen erforderlich. Voraussichtliche Kosten: 16.000 €

Aufgrund der umfangreichen Fundamentarbeiten ist die Umsetzung sehr aufwendig und erscheint unverhältnismäßig. Auch optisch wirkt die Anordnung der zahlreichen Temposchwellen sehr „gewöhnungsbedürftig“. Von daher wird dieser Lösungsansatz vom Fachbereich 61 nicht empfohlen.

 

Variante 3 – Erhöhung der gepflasterten Innenfläche: Die vorhandene Pflasterung muss hierfür zunächst komplett aufgenommen werden. Der Innenkreis wird im Anschluss mit einer 5cm hohen Bordanlage eingefasst. Danach wird das Pflaster wieder bis auf Niveau Oberkante Bord eingebaut. Voraussichtliche Kosten: 12.700 €

Durch die Erhöhung des Innenkreises wird die gerade Durchfahrt durch den Kreisel unterbunden. Gleichzeitig bleibt die Befahrbarkeit für Busse oder größere Lieferfahrzeuge erhalten. Diese Variante stellt aus Sicht des Fachbereichs 61 die sinnvollste, praktikabelste und auch gestalterisch ansprechenste Lösung dar und wird für die Umsetzung favorisiert.

 

Verdeutlichung des vorhandenen Zebrastreifens

 

Es ist möglich den vorhandenen „Zebrastreifen“ -wie gerade in Dahl 2x an der Selbecker Str., 1x an der Eilper Str./Volmeabstieg- mit blau-weißen Leitzylindern besser kenntlich zu machen. Die Kosten von ca. 300 € werden durch die Maßnahme der Innenkreisumgestaltung mitfinanziert.

 

 

Möglichkeiten zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone

 

Bei der Tückingstraße handelt es sich um eine klassifizierte Straße, um die Kreisstraße K6. Sie ist somit eine Hauptverkehrsachse, auf der nach §45 Abs.9 StVO nur Geschwindigkeitsreduzierungen möglich sind, wenn eine Gefahrenlage (z.B. Unfallhäufungsstelle) besteht, bzw. sich nach §45 Abs.9 Nr. 6 StVO der Eingang einer schützenswerten Einrichtung direkt an der Straße befindet (und auch dann nur im Bereich der tatsächlich benutzten Eingänge auf insgesamt 300m).

 

Eine Tempo-30-Zone kann durch die Verkehrsbehörde nur innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte im Eivernehmen mit der Gemeinde angeordnet werden. Die Zonen-Anordnung darf sich nach §45 Abs.1c StVO jedoch nicht auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes-, und Kreisstraßen) beziehen.

 

In der Vergangenheit wurden vermehrt zu hohe Durchfahrtsgeschwindigkeiten moniert. Eine vom 04.11. - 10.11.15 in der Tückingstraße in Höhe der Einmündung Detmolder Straße durchgeführte Verkehrserhebung hat ergeben, dass in Fahrtrichtung Lindental zwischen 47 und 48 km/h und in Gegenrichtung 48 - 49 km/h gefahren wurde. Das Ergebnis war somit unauffällig. Durch den Kreisel wurde die Durchfahrtsgeschwindigkeit weiter gesenkt, für die Fußgänger wurde ein Zebrastreifen angelegt.

 

Es besteht keine Veranlassung, die Geschwindigkeit zu reduzieren.

 

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Finanzstelle:

5000218

Bezeichnung:

Straßenerneuerung Detmolder Straße / Kreisverkehr Tückingstraße

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2019

Einzahlung(-)

 

 

 

Auszahlung (+)

785200

13.000 €

13.000 €

Eigenanteil

 

13.000 €

13.000

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die im Zuge der Anpassung anfallenden Ausgaben in Gesamthöhe von 13.000,-- Euro sind als Anschaffungs- und Herstellungsnebenkosten auf dem bereits vorhandenen Kreisverkehr zu aktivieren. Bei einer Nutzungsdauer von 50 Jahren ergibt sich eine jährliche Abschreibung von 260 €.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

260

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

260 €

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

 

gez.

 

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.12.2019 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen