Beschlussvorlage - 0112/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Realisierungsdatum ist der 15.02.06.

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Sachverhalt

Die Vorlage nimmt Bezug auf die Mitteilung zu der Thematik in der Sitzung des Personalausschusses vom 29.11.2005.

 

Bereits heute ist ein hoher Anteil an Teilzeitbeschäftigung bei der Stadt Hagen vorhanden. Mit einer Quote von 33% liegt Hagen im Vergleich zu anderen Kommunen in Nordrhein-Westfalen deutlich über dem Durchschnitt von 25%. Diese hohe Quote resultiert auch daraus, dass die Stadt Hagen in der bisherigen Praxis in allen Fällen dem Wunsch ihrer Beschäftigten nach Teilzeitarbeit entsprochen hat.

 

Eine umfassende Teilzeitoffensive, zu der die Verwaltung aufgefordert wurde, erscheint in Anbetracht der aktuellen Zahlen aus Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll und wird daher zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht weiter verfolgt.

 

 


 
Der Rat der Stadt Hagen hat die Verwaltung mit Beschluss vom 07.04.2005 aufgefordert, eine umfassende Teilzeitoffensive zu entwickeln mit dem Ziel, die Stellenzahl auf diesem Wege deutlich zu reduzieren. Unter Schaffung kostenneutraler Anreize sollen Mitarbeiter dafür gewonnen werden, ihre Stundenzahl zu reduzieren.

Die Verwaltung wurde beauftragt, für den Personalausschuss eine entsprechende Vorlage zu erstellen.

 

Aufgrund dieses Ratsbeschlusses hat eine umfassende IST-Aufnahme zum Stand der Teilzeitbeschäftigung (ohne Altersteilzeit) bei der Stadt Hagen zum Stichtag 30.06.2005 stattgefunden.

 

Erfasst wurden dabei -wie im Personalbericht- nur die bei der Stadt Hagen beschäftigten Stammkräfte.

Bei dem  Begriff “STAMMKRÄFTE” handelt es sich um Beschäftigte ohne

- Aushilfen

- befristet Beschäftigte

- MitarbeiterInnen in Elternzeit, Beurlaubung

- MitarbeiterInnen in der Freistellungsphase ATZ

- MitarbeiterInnen in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

- Auszubildende und Praktikanten

- Zivildienstleistende

- Mitglieder des Rates und der Bezirksvertretungen

 

Die Daten wurden dabei für die Stadt Hagen insgesamt und entsprechend dem Aufbau des Personalberichtes einzeln für die Bereiche Allgemeine Verwaltung, Feuerwehr (37), Künstlerisches Personal und Orchester (46) sowie für die Eigenbetriebe GWH und HABIT ermittelt.

Für den größten Bereich der Allgemeinen Verwaltung wurde darüber hinaus eine Differenzierung der Teilzeitbeschäftigung nach Diensten (einfacher Dienst; mittlerer Dienst; gehobener Dienst; höherer Dienst) vorgenommen.

Da die Teilzeit als Arbeitszeitmodell von Frauen und Männern in sehr unterschiedlichem Maße genutzt wird, wurden die entsprechenden Daten jeweils geschlechtsspezifisch ausgewiesen.

 

Die Ergebnisse sind als Anlage in einer Gesamtübersicht und für die jeweiligen Bereiche getrennt in Einzeldiagrammen dargestellt.


Zusammenfassend ergibt sich zum Stichtag 30.06.05 folgender Stand zur Teilzeitbeschäftigung bei der Stadt Hagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

Teilzeit-quote

Beschäftigte

insgesamt:

3223

100%

 

 

Teilzeitbeschäftigte

insgesamt:

1061

32,9 %

davon männlich:

1420

44%

 

 

davon männlich:

66

4,6 %

davon weiblich:

1803

56%

 

 

davon weiblich:

995

55,2%

 

 

Es wird deutlich, dass bereits heute ein hoher Anteil an Teilzeitbeschäftigung bei der Stadt Hagen vorhanden ist. Mit einer Quote von 33% liegt Hagen im Vergleich zu anderen Kommunen in Nordrhein-Westfalen deutlich über dem Durchschnitt von 25%. Diese hohe Quote resultiert auch daraus, dass die Stadt Hagen in der bisherigen Praxis in allen Fällen dem Wunsch ihrer Beschäftigten nach Teilzeitarbeit entsprochen hat.

 

Eine umfassende Teilzeitoffensive, zu der die Verwaltung mit dem o.g. Ratsbeschluss aufgefordert wurde, erscheint in Anbetracht der aktuellen Zahlen aus Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll und wird daher zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht weiter verfolgt.

 

 

 

 

 

Anlagen

 

Anlage 1: Gesamtübersicht

Anlage 2: Anteil der Beschäftigten nach Geschlecht in Voll- und Teilzeit - nach Bereichen-

Anlage 3: Gesamtzahlen der Beschäftigten in Voll- und Teilzeit - nach Bereichen-

Anlage 4: Teilzeitbeschäftigung nach Diensten: Bereich Allgem. Verwaltung

Anlage 5: Teilzeitbeschäftigung nach Geschlecht: Bereich Allgem. Verwaltung

 

 

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.02.2006 - Personalausschuss