Beschlussvorlage - 1109/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Vorlage der Betriebsleitung HABIT wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Im Rahmen der Informationspflicht nach § 20 der Eigenbetriebsverordnung NRW ist seitens der Betriebsleitung vierteljährlich

 

a)      über die Entwicklung der Erträge

 

und

 

b)      über die Abwicklung des Vermögensplans

 

schriftlich zu berichten.

 

Tendenziell befinden sich die Erträge und Aufwendungen des Erfolgsplans im Rahmen des genehmigten Wirtschaftsplans 2019. Die Aufwendungen sind durch die Erträge gedeckt.

 

Begründung

 

Siehe Anlage.

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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05.12.2019 - Fachausschuss für Informationstechnologie und Digitalisierung