Beschlussvorlage - 1092/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 109 Im Langen Lohe hier: Einleitung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jan den Brave
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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21.11.2019
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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26.11.2019
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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27.11.2019
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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03.12.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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12.12.2019
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 109 Im Langen Lohe zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen gemäß § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung einzuleiten.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich liegt im Stadtbezirk Mitte, im Stadtteil Emst. Das Plangebiet wird begrenzt durch Bebauung an der Mallnitzer Straße, die Straße Im Langen Lohe und die Lohestraße. In dem im Sitzungssaal ausgehängtem Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Nach der Einleitung des Verfahrens findet als nächster Schritt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden statt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Da das Bebauungsplanverfahren „Wohnbebauung Im Langen Lohe“ auf das Normalverfahren umgestellt wird und die Darstellung im Flächennutzungsplan von der Planung abweicht, ist eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes notwendig.
Begründung
Am 04.04.2019 hat der Rat der Stadt Hagen die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/19 (690) Wohnbebauung Im Langen Lohe im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Ziel und Zweck der Planung ist es, die Sportplatzfläche an der Lohestraße einer neuen Nutzung zuzuführen und zu Wohnbaufläche zu entwickeln. Voraussetzung hierfür ist die Verlagerung des Sportplatzes zur Bezirkssportanlage an der Haßleyer Straße.
Das nach § 13a BauGB eingeleitete Bebauungsplanverfahren Nr. 4/19 soll auf das Normalverfahren umgestellt werden (siehe Drucksachen-Nr. 1003/2019). Die Darstellung im Flächennutzungsplan (Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“) stimmt nicht mit der vorgesehenen Planung (Wohnbaufläche) überein, sodass bei der Umstellung des Bebauungsplanverfahrens eine parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes notwendig wird.
Planungsrechtliche Grundlagen
Regionalplan:
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg (Teilabschnitt Oberbereiche Bochum und Hagen) stellt den Bereich als "Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB)" dar. Die Änderung des Regionalplans ist nicht erforderlich.
Landschaftsplan:
Die zu beplanende Fläche liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes, aber ohne Schutzfestsetzung.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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