Berichtsvorlage - 1087/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Neueinrichtung eines Holznasslagers im Stadtgebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Susanne Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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27.11.2019
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der UWA hat in seiner Sitzung am 11.09.2019 folgenden Beschluss gefasst:
„Die Verwaltung wird beauftragt,
1. kurzfristig einen Runden Tisch mit den öffentlichen und privaten Waldbesitzern, Genehmigungsbehörden, dem WBH, ENERVIE, RVR und ggf. Grundstückseigen- tümern einzurichten, damit die Akteure ihre Vorstellungen und Eigenbeiträge zum Nasslager koordinieren können. Ziel sollte sein, das Nasslager noch vor dem Winter 2019/2020 in Betrieb zu nehmen.
2. zu prüfen, inwieweit die Genehmigungen zum Betrieb eines Holznasslagers am Hengsteysee aus dem Jahr 2007/2008 noch heute dienlich sein könnten, um kurzfristig wieder ein neues Holznasslager im Stadtgebiet zu errichten.
3. den Umweltausschuss und den Rat unaufgefordert und laufend über den Fortgang der Bemühungen zu informieren.“
Diesem Beschluss ist die Verwaltung nachgekommen und hat am 11.10.2019 einen Termin zur Klärung der o. g. Punkte mit folgenden Vertretern durchgeführt:
Herr de Myn (Forstbetriebsgemeinschaft Hagen-Ruhrtal)
Herr Stiebing (Forstbetriebsgemeinschaft Volmetal)
Herr Wack (Regionalforstamt Ruhrgebiet)
Herr Holl (WBH-Forst)
Herr Klepper (CDU-Fraktion)
Herr Heimhard (CDU-Fraktion, Waldbesitzer)
Herr Huyeng (Stadt Hagen VB)
Herr Dr. Braun (Stadt Hagen UA)
Herr Gockel (Stadt Hagen UNB)
Im Ergebnis können die folgenden Punkte aus der Besprechung festgehalten werden:
1. Die Einrichtung eines Nasslagers für das vorgeschädigte Holz wird von allen Beteiligten aus fachlichen und ökonomischen Gründen als nicht zielführend angesehen, da die Einrichtung und der Betrieb desselben mit Kostenaufwendungen verbunden sind, welche sich später mit Blick auf die mindere Qualität des Holzes nicht über einen besseren Holzpreis ausgleichen lassen.
2. Unter den Beteiligten wird das katastrophale nationale Ausmaß der Schadenssituation aufgezeigt. Allein ein Blick auf Hagen macht die Situation deutlich. Während hier der langjährige mittlere Holzeinschlag insgesamt bei 40.000 m³ Laub- und Nadelholz liegt, fielen aufgrund der Kalamitäten seit dem Jahr 2018 bereits alleine 78.500 m³ Nadelholz an. Bei dem Zustand der Fichtenbestände wird für das nächste Jahr ein erforderlicher Einschlag an Fichte in Höhe von 137.000 m³ prognostiziert, Tendenz steigend. Aufgrund dieser anfallenden Holzmengen und deren Qualität ist es zurzeit, aber auch perspektivisch in den nächsten Jahren nicht absehbar, das Holz auf den
Markt zu bringen. Dazu fehlen sowohl die Logistik als auch die Nachfrage. Man ist sich einig, dass eine Kompensation des Schadens, auch mit Blick auf den anstehenden Wiederaufbau der geschädigten Wälder, nur mit Hilfe der öffentlichen Hand möglich ist. Es wird angeregt, dass die Stadt Hagen in ihrer Eigenschaft als waldreichste Großstadt Nordrhein-Westfalens beim Ministerium vorstellig wird, um das Thema dort auch von kommunaler Seite anzuschieben.
3. Man ist sich einig, dass eine Resolution des Hagener Rates, den zuvor genannten kommunalen Vorstoß beim Ministerium anzuregen, in der Sache hilfreich wäre. Einen entsprechend Vorschlag würde die Politik entwickeln.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x | sind nicht betroffen |
Kurzerläuterung:
