Beschlussvorlage - 1051/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulbauunterhaltungsmaßnahmen 2006, Bezirk Hagen-Nord
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Entscheidung
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15.02.2006
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Sachverhalt
Am 15.11.2005 hat die Gebäudewirtschaft Hagen im
Auftrag der Stadt Hagen mit Vertretern der Bezirksvertretung Hagen-Nord die
Schulbaubereisung für das Wirtschaftsjahr 2006 im Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretung
durchgeführt.
Ziel dieser Bereisung war es, für die einzelnen
Objekte Maßnahmen der Instandhaltung für das Wirtschaftsjahr 2006 zu besprechen
und abzustimmen.
Bedarfe und nutzerspezifische Wünsche der
Schulleitungen wurden im Vorfeld schriftlich abgefragt und in aufbereiteter
Form anlässlich der Bereisung zur Verfügung gestellt.
Das Ergebnis der Bereisung ist in einem
objektbezogenen Protokoll zusammengefasst. Soweit erforderlich, sind die
entsprechenden Beschlussvorschläge der Verwaltung eingearbeitet.
Die Zuordnung der
Mittel der “Allg. Bauunterhaltung” erfolgt unter der Voraussetzung,
dass die für den Wirtschaftsplan 2006 der GWH vorgesehenen städtischen Haushaltsmittel
zumindest in der Höhe zur Verfügung stehen, wie es für 2005 der Fall war.
1. Mittel zur
laufenden Instandhaltung aller städtischen Immobilien in Höhe von rd. 4,5 Mio.
Euro,
2. Mittel für alle nutzerspezifischen baulichen
Maßnahmen in Höhe von 0,5 Mio. Euro.
Insofern stehen Mittelzuordnung und geplante
Terminleiste unter dem Vorbehalt des Ratsbeschlusses zum Wirtschaftsplan der
GWH für 2006.
Um eine nachvollziehbare Verwendung dieser Mittel
sicherzustellen, wird für jedes Objekt ein bestimmter Betrag eingeplant, der
sich nach der Größe des Objektes, seinem Alter und allgemeinen baulichen
Zustand sowie seiner Nutzung aufgrund von Erfahrungswerten bemisst.
Da die Mittelbereitstellung bereits seit Jahren
nicht den tatsächlichen Bedarf abdeckt, muss die Zuordnung der Mittel konkret
so erfolgen, dass die jeweils dringendsten Maßnahmen zur Instandhaltung
erledigt werden können.
Von diesem Betrag werden wiederum vorab Mittel
geblockt, die notwendig sind, um alle gesetzlichen und sonstigen rechtlichen
Verpflichtungen zur Inspektion und Wartung der Immobilie abzudecken wie z.B.
die vorgeschriebenen Prüfungen von Aufzügen, Feuerlöschern und kraftbetätigten
Türen.
