Mitteilung - 1133/2019
Grunddaten
- Betreff:
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Vorfahrtsregelung Oeger Straße, Oststraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Lena Eckhoff
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Anhörung
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25.11.2019
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Sachverhalt
In der letzten Sitzung der BV Hohenlimburg am 07.11.2019 wurde eine Änderung der Vorfahrtsregelung im Bereich der Oeger Straße und der Oststraße beschlossen.
Diese sei seit einiger Zeit verändert.
Der Verkehr, der die Oststraße passiert, kann aufgrund der Spitzkehre nicht richtig den Verkehr in der Oeger Straße einsehen.
Zukünftig soll der Verkehr aus der Oststraße kommend Vorfahrt gegenüber dem Verkehr auf der Oeger Straße haben.
Gemeinsam haben die Polizei, der Straßenbaulastträger und die Straßenverkehrsbehörde das Anliegen in der Örtlichkeit am 08.11.2019 überprüft.
Generell ist zur Verkehrssituation festzuhalten, dass die Einmündungsbereiche hier bereits mit Haltverboten beschildert wurden, um eine bessere Sicht zu ermöglichen.
Außerdem ist die aktuelle Vorfahrtssituation bereits seit über 50 Jahren so erhalten. Es sind keine Beschwerden von Anwohnern oder auch den Betreibern der Buslinien bekannt. Der Bereich ist unfallunauffällig.
Der Hauptverkehr, der aus Hohenlimburg in Richtung Iserlohn fährt, soll an der Stelle nicht dazu verleitet werden, durch das Wohngebiet (Oststraße) zu fahren. Es handelt sich um eine ehemalige Unfallhäufungsstelle (Kinderunfälle).
Die Oeger Straße bildet hier eine Hauptverkehrsachse, nicht nur von der Bedeutung, sondern auch vom Verkehrsaufkommen her.
Die Sicht in die Oeger Straße ist ausreichend, um sich in den Verkehr einfädeln zu können.
Aus den oben genannten Gründen wird die Vorfahrtsregelung in der Oeger Straße nicht verändert.
