Beschlussvorlage - 1061/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Bundesstiftung "Frühe Hilfen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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28.11.2019
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die weitere Umsetzung des Maßnahmen- und Angebotskonzeptes im Kinderschutz und der Frühen Hilfen.
2. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, die Mittel aus der Bundesstiftung „Frühe Hilfen“ jährlich zu beantragen und die in der jeweiligen Haushaltsplanung dargestellten kommunalen Mittel zur Finanzierung des Hagener Maßnahmen- und Angebotskonzeptes für den Kinderschutz und die Frühen Hilfen zur Verfügung zu stellen.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Die Frühen Hilfen in Hagen werden seit 2012 zunächst von der „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen“ und seit 2017 von der Bundesstiftung „Frühe Hilfen“ finanziell gefördert.
Die Fördermittel müssen jährlich neu beantragt werden.
Seit 2019 (Fördermittelantrag 2020) ist ein Ratsbeschluss zum Auf- und Ausbau der Frühen Hilfen verpflichtend.
Das Hagener Maßnahmen- und Angebotskonzept im Kinderschutz und den Frühen Hilfen wird regelmäßig fortgeschrieben, dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt und beschlossen. Der letzte Beschluss wurde am 09.10.2019 (Vorlage 0731/2019) gefasst.
Die vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen kommunalen Mittel für den Ausbau des Hagener Kinderschutzes und der Frühen Hilfen sind entsprechend in der Haushaltsplanung berücksichtigt.
Darüber hinaus hat der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung beauftragt die Fördermittel der Bundesstiftung „Frühe Hilfen“ zu beantragen.
Für das Haushaltsjahr 2020 beläuft sich der zu beantragende Bundeszuschuss für die Frühen Hilfen auf 151.063 €.
Der nun erforderliche Ratsbeschluss ist spätestens bis zum 31.12.2019 bei der Bundesstiftung einzureichen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| |
X | sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Inklusion findet in allen Bereichen der Frühen Hilfen Berücksichtigung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 3630 | Bezeichnung: | Leistungen für junge Menschen / Familien |
Produkt: | 1363043 | Bezeichnung: | Kinderschutz |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
Ertrag (-) | 414100 | € | 151.063 € | 151.063 € | 151.063 € |
Aufwand (+) | 531800 | € | 151.063 € | 151.063 € | 151.063 € |
Eigenanteil |
| € | € | € | € |
Kurzbegründung: | |
X | Die Erträge und Aufwendungen müssten noch in der Haushaltsplanung 2020/2021 berücksichtigt werden. |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Margarita Kaufmann Beigeordnete |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
