Mitteilung - 1014/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Mit Vorlage 0265/2018 hatte die Fraktion „DIE LINKE“ den Antrag: 

 

„Vereine und Verbände: Die Stadt Hagen setzt sich mit den Vereinen und Verbänden, die auch Pflichtaufgaben für die Stadt Hagen erfüllen, zusammen, um finanzielle Anpassungen an deren konkreten Bedarf auszuhandeln und die Zuschüsse entsprechend zu erhöhen.“

 

gestellt.

 

Zu diesem Antrag nimmt der Fachbereich Jugend und Soziales wie folgt Stellung:

 

Im Nachgang zu obigem Auftrag des Rates aus der Drucksachennummer 0265/2018 hat der Fachbereich Jugend und Soziales (FB 55) die ihn betreffenden Vereinbarungen mit Dritten im Hinblick auf den formulierten Auftrag geprüft.

Zunächst ist festzuhalten, dass der FB 55 über eine Vielzahl von Vereinbarungen mit Dritten zur Erbringung von Leistungen verfügt. In der Mehrzahl handelt es sich hierbei auch um Pflichtaufgaben für die Kommune, die entsprechend von Dritten wahrgenommen werden.

 

Ein großer Teil der Vereinbarungen gründet auf Bestimmungen des SGB VIII. Hier ist ein besonderes Verhältnis von öffentlichem und freien Trägern in den gesetzlichen Regelungen enthalten.  In der Folge handelt es sich bei den Vereinbarungen nahezu ausschließlich um Leistungsentgeltvereinbarungen zwischen der Kommune (FB 55)  und dem jeweiligen Träger. Diese Leistungsentgeltvereinbarungen beinhalten zum einen eine grundsätzliche Berücksichtigung der beim Leistungserbringer entstehenden Kosten, zum anderen ist ein Kündigungsrecht des Trägers fixiert. In der Folge befindet sich der FB 55 in regelmäßigen Verhandlungen mit den Trägern auf Initiative des Trägers hinsichtlich der Höhe der Entgelte, die zu gemeinsam getroffenen Vereinbarungen führen.

 

Einen weiteren großen Block bei den mit Dritten getroffenen Vereinbarungen stellen die Leistungen im Aufgabenfeld der Kindertagesbetreuung dar. Auch hier erbringen Dritte Aufgaben, die grundsätzlich der Kommune zuzuordnen sind. Für diese Aufgaben gilt es zu konstatieren, dass die Finanzströme durch Gesetz geregelt sind; sie werden vom Verordnungsgeber als kostendeckend deklariert. Auf die hier derzeit geführten Diskussionen auf Landesebene wird verwiesen.

Hinsichtlich in der Höhe fixierter Zuschüsse des Landes für die Wahrnehmung von grundsätzlich der Stadt Hagen zugeordneten Pflichtaufgaben ist die Situation im Bereich der Schulsozialarbeit und der Haftentlassenenhilfe ähnlich. Die Stadt Hagen leitet für diese Aufgaben Landesmittel in vorher bestimmter Höhe an die Träger weiter. In gewisser Analogie sind die Vereinbarungen mit den Trägern von Jugendeinrichtungen (Förderung aus Mitteln des Jugendförderplans des Landes) zu benennen.

 

Als pflichtige, dem Aufgabenportfolio des FB 55 zugeordneten Aufgaben, die von Dritten für die Stadt Hagen wahrgenommen werden und für die es keine Leistungsentgeltvereinbarungen, sondern pauschalierte Zuschüsse aufgrund einer Entscheidung der Stadt Hagen gibt, sind zu nennen:

 

-          Schuldner- und Insolvenzberatung (AWO und DW)

-          Beratung bei Trennung und Scheidung (Verein Frauen helfen Frauen)

 

Bei diesen Leistungen erfolgt ein beständiger Austausch zwischen den Leistungserbringern und der Stadt Hagen, FB 55,  hinsichtlich der Finanzierung. Es ist einzuräumen, dass die Vorstellungen der Leistungsanbieter nicht in allen Fällen mit den finanziellen Möglichkeiten der Stadt Hagen in Übereinstimmung zu bringen sind. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass diese genannten Leistungen zwar dem Grunde nach pflichtig sind, der Gesetz- und Verordnungsgeber aber den Umfang nicht abschließend beschrieben hat. Im Ergebnis orientiert sich das Angebot damit an den finanziellen Möglichkeiten der Stadt Hagen.

 

Daneben gibt es weitere pauschalierte Zuschüsse (Bspw. für den Betrieb von Altenbegegnungsstätten oder für die Freiwilligenzentrale), diese Zuschüsse betreffen jedoch nicht für die Kommune pflichtige Aufgaben, die dem FB 55 zugeordnet sind.

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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28.11.2019 - Rat der Stadt Hagen