Beschlussvorlage - 1096/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Offenes Verfahren über die Lieferung von Lernmitteln für die Schulen der Stadt Hagen für die Schuljahre 2020/2021 und 2021/2022 mit der Option einer Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr bis einschließlich Schuljahr 2023/2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Jessika Szwed
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; 25 Fachbereich Zentrale Dienste
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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03.12.2019
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Die Stadt Hagen vergibt für das Schuljahr 2020/2021 bis 2021/2022, längstens 2023/2024 in einem Offenen Verfahren die Lieferung von Lernmitteln für 55 Schulen im Stadtgebiet Hagen.
Es ist unverzichtbar, dass alle Bewerber die Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen derselben Branche ausfüllen und dem Angebot beifügen.
Unter Bewerber werden auch Bietergemeinschaften und verbundene Unternehmen verstanden. Für die Annahme eines verbundenen Unternehmens ist es ausreichend, wenn eine teilweise Identität der Geschäftsführer, Gesellschafter, Prokuristen und sonstiges Leitungspersonal vorliegt. Durch diese Regelung wird gewährleistet, dass alle Bewerber die gleiche Chance bei dem Losverfahren haben. Ansonsten könnte etwa eine Buchhandlung mit einer Vielzahl von Zweigstellen für jede Zweigstelle eine Bewerbung abgeben und würde im Verhältnis zu den Einzelbuchhändlern ihre Chancen unverhältnismäßig erhöhen. Dies soll mit dem vorliegenden Verfahren unterbunden werden.
Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15 v. H. der Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist.
Das Einschalten von Nachunternehmern ist ausgeschlossen. Hiervon nicht betroffen sind Transportunternehmen für den Transport der Bücher (Anlieferung/Rücknahme).
Als Zuschlagskriterium gilt zunächst der Preis.
Die Ausschreibung umfasst die Lieferung von Lernmitteln für 55 Schulen mit einem Gesamtumfang von ca. 1.000.000,- Euro Bruttobestellwert pro Schuljahr. Dabei handelt es sich um einen Annäherungswert, da die genauen Bestellmengen noch nicht bekannt sind.
Die Auftragsvergabe erfolgt in 13 Losen (Bezirke).
Unterscheidungskriterien sind momentan nicht erkennbar, denn die Leistungskriterien sind bereits umfassend in den Bewerbungsbedingungen berücksichtigt und hierdurch Pflichtbestandteile der Bewerbung. Für den Fall, dass keine Kosten- oder Kosten-Nutzen-Kriterien vorliegen und andere weitergehende Auswahl- bzw. Unterscheidungskriterien fehlen, erfolgt bei mehr als 13 Angeboten ein Losverfahren unter Beteiligung aller geeigneten Bewerber.
Jeder Bieter kann nur 1 Los erhalten und wird von der weiteren Auslosung ausgeschlossen.
Liegt die Zahl der gleichwertigen, zugelassenen Angebote unter 13, erhält zunächst jedes zugelassene Angebot den Zuschlag für 1 Los durch Losentscheid.
Die restlichen Lose werden ebenfalls unter allen zugelassenen Bewerbern ausgelost. Auch hier kann jeder Bewerber wieder nur einmal berücksichtigt werden.
Die Durchführung der Auslosung erfolgt durch Personen, die nicht an dem Ausschreibungsverfahren beteiligt sind.
Durch das Losverfahren soll dem gesetzgeberischen Willen folgend eine Pluralität von leistungsfähigen Buchhandlungen herangezogen werden, die in der Lage sind, entsprechende Schulbuchaufträge auszuführen.
Folgende Aufteilung der Lose wird zugrunde gelegt:
Los 1 - Stadtgebiet Haspe I
Grundschule Friedrich Harkort
Grundschule Kipper
Grundschule Geweke (inkl. Teilstandort Spielbrink)
Gesamtschule Haspe
Los 2 - Stadtgebiet Haspe II
Grundschule Hestert
Hauptschule Ernst-Eversbusch
Realschule Haspe
Gymnasium Christian-Rohlfs
Los 3 – Stadtgebiet Wehringhausen/Innenstadt
Grundschule Emil-Schumacher
Grundschule Janusz-Korczak
Grundschule Kuhlerkamp
Förderschule Friedrich-von-Bodelschwingh
Gymnasium Fichte
Los 4 – Stadtgebiet Innenstadt I
Berufskolleg Cuno I
Berufskolleg Cuno II
Los 5 – Stadtgebiet Innenstadt II
Gymnasium Ricarda-Huch
Berufskolleg Kaufmannsschule I
Los 6 – Stadtgebiet Innenstadt III
Grundschule Emst
Grundschule Boloh
Sekundarschule Liselotte-Funcke
Rahel-Varnhagen-Kolleg
Berufskolleg Käthe-Kollwitz
Los 7 – Stadtgebiet Oberhagen/Eilpe/Dahl
Grundschule Goldberg (inkl. Teilstandort Franzstr.)
Grundschule Astrid-Lindgren (inkl. Teilstandort Delsterner Str.)
Grundschule Volmetal
Gesamtschule Eilpe
Los 8 – Stadtgebiet Vorhalle/Eckesey/Boelerheide
Grundschule Freiherr-vom-Stein
Grundschule Gebrüder-Grimm
Grundschule Hermann-Löns
Grundschule Overberg
Förderschule Fritz-Reuter
Hauptschule Geschwister-Scholl (inkl. Teilstandort Vossacker)
Realschule Heinrich-Heine
Los 9 – Stadtgebiet Boele/Helfe
Grundschule Vincke
Grundschule Goethe
Grundschule Helfe
Gesamtschule Fritz-Steinhoff
Los 10 – Stadtgebiet Hochschulviertel/Altenhagen
Grundschule Erwin-Hegemann
Grundschule Meinolf
Grundschule Funckepark
Sekundarschule Altenhagen
Gymnasium Theodor-Heuss
Los 11 – Stadtgebiet Halden/Hochschulviertel
Grundschule Karl-Ernst-Osthaus (inkl. Teilstandort Berchumer Str.)
Grundschule Henry-van-de-Velde
Förderschule Erich Kästner
Realschule Halden
Gymnasium Albrecht-Dürer
Los 12 – Stadtgebiet Hohenlimburg I
Grundschule Im Kley (inkl. Teilstandort Reh)
Grundschule Heide
Grundschule Berchum
Förderschule Wilhelm-Busch (inkl. Teilstandort Oeger-Str.)
Berufskolleg Kaufmannsschule II
Los 13 – Stadtgebiet Hohenlimburg II
Grundschule Wesselbach
Realschule Hohenlimburg
Gymnasium Hohenlimburg
Ausdrücklich wird festgehalten, dass keine Nebenangebote zugelassen sind.
Das Angebot ist in deutscher Sprache einzureichen (gilt auch für den Schriftverkehr).
Eine Schulliste ist in der Anlage 11 beigefügt, ebenso eine Skizze des Stadtgebietes von Hagen (Anlage 12).
Grundlage der Ausschreibung ist das Buchpreisbindungsgesetz. Das Gesetz kann unter der Internetadresse: „http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/buchprg“ heruntergeladen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich Angebote zugelassen werden, die handelsübliche Leistungen im Sinne von § 7 Abs. 4 Nr. 4 BuchPrG beinhalten. Die Handelsüblichkeit richtet sich nach dem jeweils aktuellen Merkblatt des Börsenvereins des Dt. Buchhandels. Angebote mit handelsunüblichen Leistungen werden ausgeschlossen.
1. Allgemeine Vertragsbedingungen
1.1 Grundlage für diese Ausschreibung, Vergabe und Lieferung sind die „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“ (VOL) und das Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG).
1.2 Bei Aufträgen bis zu 25.000,00 € wird eine Rabattstaffel zu Grunde gelegt, die
sich nach Titeln und Stückzahl ergibt, und zwar:
bis 10 Exemplare kein Nachlass
11 bis 25 Exemplare 8 % Nachlass
26 bis 100 Exemplare 10 % Nachlass
101 bis 500 Exemplare 12 % Nachlass
501 und mehr Exemplare 13 % Nachlass
Bei Aufträgen mit einem Gesamtwert von mehr als
25.000 € 13 % Nachlass
38.000 € 14 % Nachlass
50.000 € 15 % Nachlass
2. Besondere Vertragsbedingungen
2.1 Auftragsvergabe
Der generelle Auftrag wird vor Ablauf der Bindefrist erteilt. Die Lieferaufträge erfolgen in der Regel in den ersten Tagen der Sommerferien.
2.2 Verpackung
Die Bücher müssen getrennt für jede Schule, je nach Bestellung stufen- oder klassenweise verpackt und nach Titeln sortiert, ausgeliefert werden.
2.3 Lieferung
Die Auslieferung erfolgt frei Verwendungsstelle (z.B. Klassenzimmer, Sekretariat). Alle mit der Auslieferung anfallenden Kosten trägt der Auftragnehmer. Die Bücher sind ab dem 03.08.2020, nach Absprache mit den einzelnen Schulen, für die allgemeinbildenden Schulen und spätestens 4 Wochen nach Auftragserteilung für die Berufskollegs zu liefern. Alle aus einem eventuellen Versäumnis dieser Abstimmung entstehenden zusätzlichen Kosten, z.B. für Zwischenlagerung usw., hat der Auftragnehmer selbst zu tragen.
2.4 Beratung
Eine fachliche Beratung ist bei Bedarf kostenlos durchzuführen. Eine allgemeine Beratung bzw. Information muss durch die Verfügbarkeit eines deutschsprachigen Ansprechpartners zur Klärung entstehender Rückfragen bzw. auftretender Probleme während der üblichen Schulbetriebszeiten (Montag bis Freitag vormittags) jederzeit unter einer deutschen Festnetznummer (oder einer kostenfreien Rufnummer) gewährleistet sein.
2.5 Nachbestellungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch Nachbestellungen, die im Laufe des Schuljahres erforderlich werden, auszuführen. Nachbestellungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Bestellung durchzuführen, auch wenn es sich um die Bestellung eines einzelnen Lernmittels handelt. Des Weiteren gelten die Bestimmungen des Punktes 2.3 der besonderen Vertragsbedingungen. Bei Nachbestellungen innerhalb von 4 Wochen nach Schuljahresbeginn (bei Berufsschulen 6 Wochen) gelten die für den Hauptauftrag in Betracht kommenden Nachlässe. Danach richtet sich der Nachlass nach der Auftragsgröße der Einzellieferung.
2.6 Rechnungen
Die Rechnungen sind postalisch an
Stadt Hagen
Digitaler Rechnungseingang FB 48
Rathausstr. 11
58095 Hagen
oder digital an
zu richten.
Es ist eine Gesamtrechnung pro Bestellung zu erstellen. Die Rechnungen sind grundsätzlich mit den Bruttobeträgen auszustellen. Von der Endsumme der Bruttobeträge sind die vereinbarten Nachlässe abzuziehen.
Die in der Endsumme der Bruttobeträge enthaltene Mehrwertsteuer ist am Schluss der Rechnung in einem Betrag auszuweisen.
Die Rechnungen müssen für jede Schule getrennt erstellt und leicht nachprüfbar sein. Es muss sich aus ihnen Anzahl, Buchtitel, Einzel- und Gesamtpreis ergeben. Den Schulen ist eine mit Empfangsbescheinigung versehene Ausfertigung des Lieferscheines vorzulegen. Die Lieferung muss vor Rechnungseingang erfolgt sein.
2.7 Rücknahme Bücher
Eine kostenfreie Rücknahme von beschädigten Büchern und Falschlieferungen, die durch den Auftragnehmer verursacht wurden, ist Bedingung. Dies gilt auch für Nachlieferungen.
2.8 Verpackungsmaterial
Bei Lieferung der Waren ist die Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung) vom 21.08.1998 (BGBl. I. 1998, S. 2379), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.02.2012 (BGBl. I., S. 212), zu beachten. Nach § 4 bzw. § 5 der Verpackungsverordnung sind Transportverpackungen und Umverpackungen vom Hersteller und Vertreiber zurückzunehmen, es sei denn, der Endverbraucher verlangt die Übergabe der Ware in diesen Verpackungen. Bezüglich der ausgeschriebenen Artikel wird bei der Anlieferung der Waren auf eine Übergabe in Transportverpackung und Umverpackungen generell verzichtet, das bedeutet, dass diese Verpackungen vom Lieferanten zurückgenommen werden müssen.
2.9 Vertragsdauer
Der Rahmenvertrag wird für das Schuljahr 2020/2021 mit der Option einer Verlängerung um ein weiteres Jahr bis einschließlich Schuljahr 2021/2022 geschlossen.
2.10 Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Die beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Hagen (Anlage 1) werden, soweit sie nicht dem Buchpreisbindungsgesetz entgegenstehen, anerkannt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
x | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 2111, 2112, 2115, 2116, 2117, 2118, 2121, 2131 | Bezeichnung: | Schulteilpläne der Hagener GS, FS, HS, RS, SE, GES, GY, BK |
Produkt: | 121140 - 1213140 | Bezeichnung: | Produktaufträge Hagener Schulen |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
Ertrag (-) |
| € | € | € | € |
Aufwand (+) | 527100 | 416.670€ | 1.000.000€ | 1.000.000€ | 1.000.000€ |
Eigenanteil |
| € | € | € | € |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
gez. Margarita Kaufmann |
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Beigeordnete |
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
