Beschlussvorlage - 1096/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Beschaffung von Lernmitteln für die Hagener Schulen für die Schuljahre 2020/2021 und 2021/2022 mit der Option auf Verlängerung um jeweils 1 Jahr bis längstens 2023/2024 wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

Begründung

 

Die Stadt Hagen vergibt für das Schuljahr 2020/2021 bis 2021/2022, längstens 2023/2024 in einem Offenen Verfahren die Lieferung von Lernmitteln für 55 Schulen im Stadtgebiet Hagen.

 

Es ist unverzichtbar, dass alle Bewerber die Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen derselben Branche ausfüllen und dem Angebot beifügen.

 

Unter Bewerber werden auch Bietergemeinschaften und verbundene Unternehmen verstanden. Für die Annahme eines verbundenen Unternehmens ist es ausreichend, wenn eine teilweise Identität der Geschäftsführer, Gesellschafter, Prokuristen und sonstiges Leitungspersonal vorliegt. Durch diese Regelung wird gewährleistet, dass alle Bewerber die gleiche Chance bei dem Losverfahren haben. Ansonsten könnte etwa eine Buchhandlung mit einer Vielzahl von Zweigstellen für jede Zweigstelle eine Bewerbung abgeben und würde im Verhältnis zu den Einzelbuchhändlern ihre Chancen unverhältnismäßig erhöhen. Dies soll mit dem vorliegenden Verfahren unterbunden werden.

 

Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15 v. H. der Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist.

 

Das Einschalten von Nachunternehmern ist ausgeschlossen. Hiervon nicht betroffen sind Transportunternehmen für den Transport der Bücher (Anlieferung/Rücknahme).

 

Als Zuschlagskriterium gilt zunächst der Preis.

 

Die Ausschreibung umfasst die Lieferung von Lernmitteln für 55 Schulen mit einem Gesamtumfang von ca. 1.000.000,- Euro Bruttobestellwert pro Schuljahr. Dabei handelt es sich um einen Annäherungswert, da die genauen Bestellmengen noch nicht bekannt sind.

Die Auftragsvergabe erfolgt in 13 Losen (Bezirke).

 

Unterscheidungskriterien sind momentan nicht erkennbar, denn die Leistungskriterien sind bereits umfassend in den Bewerbungsbedingungen berücksichtigt und hierdurch Pflichtbestandteile der Bewerbung. Für den Fall, dass keine Kosten- oder Kosten-Nutzen-Kriterien vorliegen und andere weitergehende Auswahl- bzw. Unterscheidungskriterien fehlen, erfolgt bei mehr als 13 Angeboten ein Losverfahren unter Beteiligung aller geeigneten Bewerber.

 

 

Jeder Bieter kann nur 1 Los erhalten und wird von der weiteren Auslosung ausgeschlossen.

Liegt die Zahl der gleichwertigen, zugelassenen Angebote unter 13, erhält zunächst jedes zugelassene Angebot den Zuschlag für 1 Los durch Losentscheid.

Die restlichen Lose werden ebenfalls unter allen zugelassenen Bewerbern ausgelost. Auch hier kann jeder Bewerber wieder nur einmal berücksichtigt werden.

Die Durchführung der Auslosung erfolgt durch Personen, die nicht an dem Ausschreibungsverfahren beteiligt sind.

Durch das Losverfahren soll dem gesetzgeberischen Willen folgend eine Pluralität von leistungsfähigen Buchhandlungen herangezogen werden, die in der Lage sind, entsprechende Schulbuchaufträge auszuführen.

 

Folgende Aufteilung der Lose wird zugrunde gelegt:

 

Los 1 - Stadtgebiet Haspe I

Grundschule Friedrich Harkort

Grundschule Kipper

Grundschule Geweke (inkl. Teilstandort Spielbrink)

Gesamtschule Haspe

 

Los 2 - Stadtgebiet Haspe II

Grundschule Hestert

Hauptschule Ernst-Eversbusch

Realschule Haspe

Gymnasium Christian-Rohlfs

 

Los 3 – Stadtgebiet Wehringhausen/Innenstadt

Grundschule Emil-Schumacher

Grundschule Janusz-Korczak

Grundschule Kuhlerkamp

Förderschule Friedrich-von-Bodelschwingh

Gymnasium Fichte

 

Los 4 – Stadtgebiet Innenstadt I

Berufskolleg Cuno I

Berufskolleg Cuno II

 

Los 5 – Stadtgebiet Innenstadt II

Gymnasium Ricarda-Huch

Berufskolleg Kaufmannsschule I

 

Los 6 – Stadtgebiet Innenstadt III

Grundschule Emst

Grundschule Boloh

Sekundarschule Liselotte-Funcke

Rahel-Varnhagen-Kolleg

Berufskolleg Käthe-Kollwitz

 

Los 7 – Stadtgebiet Oberhagen/Eilpe/Dahl

Grundschule Goldberg (inkl. Teilstandort Franzstr.)

Grundschule Astrid-Lindgren (inkl. Teilstandort Delsterner Str.)

Grundschule Volmetal

Gesamtschule Eilpe

 

Los 8 – Stadtgebiet Vorhalle/Eckesey/Boelerheide

Grundschule Freiherr-vom-Stein

Grundschule Gebrüder-Grimm

Grundschule Hermann-Löns

Grundschule Overberg

Förderschule Fritz-Reuter

Hauptschule Geschwister-Scholl (inkl. Teilstandort Vossacker)

Realschule Heinrich-Heine

 

Los 9 – Stadtgebiet Boele/Helfe

Grundschule Vincke

Grundschule Goethe

Grundschule Helfe

Gesamtschule Fritz-Steinhoff

 

Los 10 – Stadtgebiet Hochschulviertel/Altenhagen

Grundschule Erwin-Hegemann

Grundschule Meinolf

Grundschule Funckepark

Sekundarschule Altenhagen

Gymnasium Theodor-Heuss

 

Los 11 – Stadtgebiet Halden/Hochschulviertel

Grundschule Karl-Ernst-Osthaus (inkl. Teilstandort Berchumer Str.)

Grundschule Henry-van-de-Velde

Förderschule Erich Kästner

Realschule Halden

Gymnasium Albrecht-Dürer

 

Los 12 – Stadtgebiet Hohenlimburg I

Grundschule Im Kley (inkl. Teilstandort Reh)

Grundschule Heide

Grundschule Berchum

Förderschule Wilhelm-Busch (inkl. Teilstandort Oeger-Str.)

Berufskolleg Kaufmannsschule II

 

Los 13 – Stadtgebiet Hohenlimburg II

Grundschule Wesselbach

Realschule Hohenlimburg

Gymnasium Hohenlimburg

 

Ausdrücklich wird festgehalten, dass keine Nebenangebote zugelassen sind.

 

Das Angebot ist in deutscher Sprache einzureichen (gilt auch für den Schriftverkehr).

 

Eine Schulliste ist in der Anlage 11 beigefügt, ebenso eine Skizze des Stadtgebietes von Hagen (Anlage 12).

 

Grundlage der Ausschreibung ist das Buchpreisbindungsgesetz. Das Gesetz kann unter der Internetadresse: „http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/buchprg“ heruntergeladen werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich Angebote zugelassen werden, die handelsübliche Leistungen im Sinne von § 7 Abs. 4 Nr. 4 BuchPrG beinhalten. Die Handelsüblichkeit richtet sich nach dem jeweils aktuellen Merkblatt des Börsenvereins des Dt. Buchhandels. Angebote mit handelsunüblichen Leistungen werden ausgeschlossen.

 

1. Allgemeine Vertragsbedingungen

 

1.1 Grundlage für diese Ausschreibung, Vergabe und Lieferung sind die „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“ (VOL) und das Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG).

 

1.2    Bei Aufträgen bis zu 25.000,00 € wird eine Rabattstaffel zu Grunde gelegt, die

         sich nach Titeln und Stückzahl ergibt, und zwar:

 

  bis             10 Exemplare    kein Nachlass

  11 bis        25 Exemplare    8 % Nachlass

  26 bis      100 Exemplare  10 % Nachlass

  101 bis    500 Exemplare  12 % Nachlass

  501 und mehr Exemplare  13 % Nachlass

 

 Bei Aufträgen mit einem Gesamtwert von mehr als

 

  25.000 €    13 % Nachlass

  38.000 €    14 % Nachlass

  50.000 €    15 % Nachlass

 

2. Besondere Vertragsbedingungen

 

2.1  Auftragsvergabe

Der generelle Auftrag wird vor Ablauf der Bindefrist erteilt. Die Lieferaufträge erfolgen in der Regel in den ersten Tagen der Sommerferien.

 

2.2  Verpackung

Die Bücher müssen getrennt für jede Schule, je nach Bestellung stufen- oder klassenweise verpackt und nach Titeln sortiert, ausgeliefert werden.

 

2.3 Lieferung

 Die Auslieferung erfolgt frei Verwendungsstelle (z.B. Klassenzimmer, Sekretariat). Alle mit der Auslieferung anfallenden Kosten trägt der Auftragnehmer. Die Bücher sind ab dem 03.08.2020, nach Absprache mit den einzelnen Schulen, für die allgemeinbildenden Schulen und spätestens 4 Wochen nach Auftragserteilung für die Berufskollegs zu liefern. Alle aus einem eventuellen Versäumnis dieser Abstimmung entstehenden zusätzlichen Kosten, z.B. für Zwischenlagerung usw., hat der Auftragnehmer selbst zu tragen.

 

2.4  Beratung

 Eine fachliche Beratung ist bei Bedarf kostenlos durchzuführen. Eine allgemeine Beratung bzw. Information muss durch die Verfügbarkeit eines deutschsprachigen Ansprechpartners zur Klärung entstehender Rückfragen bzw. auftretender Probleme während der üblichen Schulbetriebszeiten (Montag bis Freitag vormittags) jederzeit unter einer deutschen Festnetznummer (oder einer kostenfreien Rufnummer) gewährleistet sein.

 

2.5  Nachbestellungen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch Nachbestellungen, die im Laufe des Schuljahres erforderlich werden, auszuführen. Nachbestellungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Bestellung durchzuführen, auch wenn es sich um die Bestellung eines einzelnen Lernmittels handelt. Des Weiteren gelten die Bestimmungen des Punktes 2.3 der besonderen Vertragsbedingungen. Bei Nachbestellungen innerhalb von 4 Wochen nach Schuljahresbeginn (bei Berufsschulen 6 Wochen) gelten die für den Hauptauftrag in Betracht kommenden Nachlässe. Danach richtet sich der Nachlass nach der Auftragsgröße der Einzellieferung.

 

2.6  Rechnungen

Die Rechnungen sind postalisch an

 

Stadt Hagen

Digitaler Rechnungseingang FB 48

Rathausstr. 11

58095 Hagen

 

oder digital an

 

rechnungen@stadt-hagen.de

 

zu richten.

 

Es ist eine Gesamtrechnung pro Bestellung zu erstellen. Die Rechnungen sind grundsätzlich mit den Bruttobeträgen auszustellen. Von der Endsumme der Bruttobeträge sind die vereinbarten Nachlässe abzuziehen.

 

Die in der Endsumme der Bruttobeträge enthaltene Mehrwertsteuer ist am Schluss der Rechnung in einem Betrag auszuweisen.

Die Rechnungen müssen für jede Schule getrennt erstellt und leicht nachprüfbar sein. Es muss sich aus ihnen Anzahl, Buchtitel, Einzel- und Gesamtpreis ergeben. Den Schulen ist eine mit Empfangsbescheinigung versehene Ausfertigung des Lieferscheines vorzulegen. Die Lieferung muss vor Rechnungseingang erfolgt sein.

 

2.7  Rücknahme Bücher

Eine kostenfreie Rücknahme von beschädigten Büchern und Falschlieferungen, die durch den Auftragnehmer verursacht wurden, ist Bedingung. Dies gilt auch für Nachlieferungen.

 

2.8 Verpackungsmaterial

 Bei Lieferung der Waren ist die Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung) vom 21.08.1998 (BGBl. I. 1998, S. 2379), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.02.2012 (BGBl. I., S. 212), zu beachten. Nach § 4 bzw. § 5 der Verpackungsverordnung sind Transportverpackungen und Umverpackungen vom Hersteller und Vertreiber zurückzunehmen, es sei denn, der Endverbraucher verlangt die Übergabe der Ware in diesen Verpackungen. Bezüglich der ausgeschriebenen Artikel wird bei der Anlieferung der Waren auf eine Übergabe in Transportverpackung und Umverpackungen generell verzichtet, das bedeutet, dass diese Verpackungen vom Lieferanten zurückgenommen werden müssen.

 

2.9   Vertragsdauer

Der Rahmenvertrag wird für das Schuljahr 2020/2021 mit der Option einer Verlängerung um ein weiteres Jahr bis einschließlich Schuljahr 2021/2022 geschlossen.

 

2.10  Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Die beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Hagen (Anlage 1) werden, soweit sie nicht dem Buchpreisbindungsgesetz entgegenstehen, anerkannt.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

 

 

Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

2111, 2112, 2115, 2116, 2117, 2118, 2121, 2131

Bezeichnung:

Schulteilpläne der Hagener GS, FS, HS, RS, SE, GES, GY, BK

Produkt:

121140 - 1213140

Bezeichnung:

Produktaufträge Hagener Schulen

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2020

2021

2022

2023

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

527100

416.670

1.000.000

1.000.000

1.000.000

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

 

gez. Margarita Kaufmann

 

Beigeordnete

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Auswirkungen

 

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03.12.2019 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen