Beschlussvorlage - 0969-1/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bildung der Eingangsklassen an den Grundschulen zum Schuljahr 2020/2021 wird unter Berücksichtigung der Kommunalen Klassenrichtzahl (KKR) gemäß der Anlage zur Vorlage 0969-1/2019 beschlossen.

 

Die Vorlage wird zum 01.08.2020 umgesetzt.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Mit der Vorlage 0969/2019 hat die Verwaltung das Anmeldeverfahren der Schulanfänger an den Grundschulen mit der Umsetzung der kommunalen Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2020/2021 dargestellt.

 

Dies wurde vom Schulausschuss am 05.11.2019 auch so beschlossen.

 

Für die Grundschule Geweke ist in der Vorlage die Bildung von 4 Eingangsklassen vorgesehen. Die Verwaltung hat dazu nach dem Beschluss des Schulausschuss von der Grundschule Geweke die Information erhalten, dass angesichts der bestehenden Klassen räumlich einmalig lediglich die Bildung von 3 statt der geplanten 4 Eingangsklassen möglich ist. Zum Schuljahr 2021/2022 wird sich die Raumsituation hingegen wieder entspannen, da im Sommer 5 Klassen diese Grundschule verlassen.

Die Anlage zur Ergänzungsvorlage sieht daher nunmehr die Bildung von 3 Eingangsklassen an der Grundschule Geweke vor. Um trotzdem möglichst viele Anmeldungen dort zu berücksichtigen, wird die Aufnahme von 75 Kindern vorgeschlagen. Sollte sich durch die Inanspruchnahme des dritten Besuchsjahres in der Eingangsphase die Notwendigkeit einer Klassenteilung für 2021/2022 ergeben, wäre diese durch den erwähnten Wechsel von 5 Klassen in die Sekundarstufe I möglich.

Für die Anmeldung an einer anderen Grundschule in Haspe stehen ausreichend Plätze an den Grundschulen Kipper und Friedrich-Harkort zur Verfügung. Sofern sich bis zum Schuljahresbeginn ein darüber hinausgehender Bedarf abzeichnen sollte, wäre die Bildung einer dritten Eingangsklasse an der Grundschule FriedrichHarkort möglich. Diese Option wird daher in der Anlage als Reserveklasse dargestellt.

 

Ansonsten gelten die Ausführungen der Grundvorlage 0969/2019 weiterhin.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Margarita Kaufmann

Oberbürgermeister

Beigeordnete

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.11.2019 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen