Beschlussvorlage - 0969/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bildung der Eingangsklassen an den Grundschulen zum Schuljahr 2020/2021 wird unter Berücksichtigung der Kommunalen Klassenrichtzahl (KKR) gemäß der Anlage beschlossen.

 

Die Vorlage wird zum 01.08.2020 umgesetzt.

 

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Sachverhalt

 

Begründung

Das Anmeldeverfahren der Schulanfänger wurde im Juli 2019 durchgeführt. Bei der Bildung der Eingangsklassen an den Grundschulen sind vom Schulträger die Vorgaben über die KKR zu berücksichtigen (§ 46 Abs. 3 Schulgesetz). Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der voraussichtlichen Gesamtschülerzahl der 1. Jahrgangsstufe, die durch die Zahl 23 geteilt wird. Der so ermittelte Wert, der auf die nächste ganze Zahl abzurunden ist, stellt die maximale Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen dar. Eine Unterschreitung der KKR ist möglich, eine Überschreitung hingegen nicht.

 

Die voraussichtliche Gesamtschülerzahl wurde auf Grundlage der erfolgten Anmeldungen (1.596 Kinder, Spalte 1 der Anlage), der noch ausstehenden Anmeldungen sowie der bis Schuljahresbeginn zu erwartenden Kinder durch Zuwanderung (zusammen 130 Kinder) auf 1.726 Kinder errechnet. Daraus ergibt sich eine auf die nächste ganze Zahl abgerundete KKR von 74 Eingangsklassen.

 

Zum Vergleich die Zahlen für das Schuljahr 2019/2020: Bei Redaktionsschluss der letztjährigen Vorlage waren 1.490 Kinder angemeldet. Mit weiteren 100 Kindern wurde gerechnet. Gemäß der Schulstatistik zum 15.10.2019 befinden sich 1.638 Schülerinnen und Schüler (SuS) in der 1. Jahrgangsstufe.

 

Auf der anderen Seite ist unter Berücksichtigung der Klassenbildungswerte die Zahl der möglichen Eingangsklassen zu betrachten. Der vorgegebene Verteilschlüssel sieht dazu wie folgt aus:

 

  • 15 bis   29 SchülerInnen = 1 Eingangsklasse
  • 30 bis   56 SchülerInnen = 2 Eingangsklassen
  • 57 bis   81 SchülerInnen = 3 Eingangsklassen
  • 82  bis 104 SchülerInnen = 4 Eingangsklassen

 

Zum Schuljahr 2019/2020 könnten somit nach den derzeitigen Anmeldungen 71 Eingangsklassen gebildet werden (Spalten 2 und 3 der Anlage).

 

Demgegenüber lässt die Berechnung der KKR 74 Eingangsklassen zu. Unter der Maßgabe, dass entsprechende Räume zur Verfügung stehen, können somit zusätzliche Klassen gebildet werden, um so für Anmeldeüberhänge an benachbarten Grundschulen Alternativplätze anbieten zu können und für noch fehlende Anmeldungen weitere Plätze vorzuhalten. Die konkreten Vorschläge für die Zusatzklassen unter Ausnutzung der maximalen Klassenzahl sind aus der Anlage ersichtlich. Je nach faktischer Entwicklung der noch offenen Anmeldungen zu den einzelnen Grundschulen könnten die Zusatzklassen bei erkennbarem Bedarf auch an andere Grundschulen gegeben werden. Ebenfalls ausgehend von dieser Entwicklung  soll die allgemeine Reserveklasse später bedarfsorientiert einer konkreten Grundschule zugeordnet werden.

 

Es ist zu erwarten, dass die Zuwanderung weiterhin anhält. Grundschulen mit kleineren Eingangsklassen werden vorrangig zugewanderte SuS aufnehmen müssen. Gleiches gilt im Hinblick auf die offenen Anmeldungen, die grundsätzlich nur im Rahmen freier Räume und Plätze Berücksichtigung finden können.

 

Der Verteilvorschlag (Anlage 1, Spalten 4, 5 und 6) berücksichtigt ferner, dass die SuS in der Eingangsphase (Jahrgangsstufen 1 und 2) die Möglichkeit eines dritten Besuchsjahres haben, von der zunehmend Gebrauch gemacht wird. Die Verwaltung schlägt nach Erörterung mit verschiedenen Schulleitungen daher vor, an dem überwiegenden Teil der Schulen bei den Klassenbildungswerten unter der Höchstzahl zu bleiben, um für SuS, die ein drittes Besuchsjahr in Anspruch nehmen, einen Platz in den bestehenden Klassen anbieten zu können. Ansonsten bliebe nur eine Klassenteilung des dann betroffenen Jahrgangs. Aus Sicht des Schulträgers bestünde dann – wie rückblickend auf die letzten Schuljahre an einigen Schulen festzustellen war – das erneute raumorganisatorische Problem, dass für die zusätzliche Klasse kein Klassenraum zur Verfügung stehen würde bzw. dieser nur durch die Reduzierung der Zahl der Eingangsklassen zur Verfügung gestellt werden könnte.

 

Nachfolgend wird mit Blick auf das Schuljahr 2020/2021 unter dem Aspekt der raumorganisatorischen Möglichkeiten auf einzelne Sachverhalte eingegangen.

 

Eine besondere Herausforderung im Hinblick auf die Schülerversorgung ist der Stadtbezirk Mitte. Mit den Grundschulen Emst, Goldberg, Janusz-Korczak und Karl-Ernst-Osthaus haben 4 Grundschulen teilweise starke Anmeldeüberhänge.

Folgende organisatorische Möglichkeiten wurden mit den betroffenen Grundschulen vorbesprochen:

 

Grundschule Janusz-Korczak (aktuell 60 Anmeldungen)

Im Sommer 2020 werden zwei 4. Klassen die Grundschule verlassen. Es wird eine 3. Eingangsklassen gebildet. Dafür muss ein Differenzierungsraum aufgegeben werden.

 

Grundschule Emst (aktuell 90 Anmeldungen)

Die Grundschule ist 3-zügig. Im Sommer 2020 werden drei 4. Klassen die Grundschule verlassen. Die Grundschule verfügt nicht über das Raumangebot für eine 4. Eingangsklasse. Das benachbarte Rahel-Varnhagen Kolleg überlässt jedoch zwei Unterrichtsräume, so dass im Ergebnis alle angemeldeten Kinder aufgenommen werden können. Die Raumüberlassung ist möglich, da die Zahl der Studierenden am Rahel-Varnhagen-Kolleg derzeit tendenziell rückläufig ist. Nach Einschätzung der Schulleitung könnte diese aber auch wieder absehbar ansteigen.

 

Grundschule Goldberg mit Teilstandort Franzstraße (aktuell 109 Anmeldungen)

Die Grundschule einschließlich Teilstandort ist 3-zügig. Die Grundschule verfügt nicht über das Raumangebot für weitere 4. Eingangsklassen, mithin verbleibt es bei der Bildung von drei Eingangsklassen. Dies bedeutet auch, dass knapp 40 Anmeldungen dort nicht berücksichtigt werden können. Für die Anmeldung an einer anderen Grundschule gibt es folgende Optionen:

Durch die Bildung der 3. Eingangsklasse an der Grundschule Janusz-Korczak können für einen Teil der Kinder dort Plätze bereitgestellt werden.

An der Grundschule Emil-Schumacher (aktuell 61 Anmeldungen) wird eine 4. Eingangsklasse gebildet, damit stehen weitere Plätze zur Verfügung.

An der Grundschule Astrid-Lindgren (aktuell 54 Anmeldungen) wird eine 3. Eingangsklasse gebildet. Kinder, die örtlich zwischen dem Teilstandort Franzstraße und dem Hauptstandort der Grundschule Astrid-Lindgren wohnen, können an der Selbecker Straße einen Platz erhalten.

 

Grundschule Karl-Ernst Osthaus

Die Grundschule einschließlich der Filiale in Halden ist 4-zügig. Die Grundschule verfügt nicht über das Raumangebot für eine 5. Eingangsklasse, mithin verbleibt es bei der Bildung von vier Eingangsklassen. Dies bedeutet auch, dass knapp 30 Anmeldungen dort nicht berücksichtigt werden können. Für die Anmeldung an einer anderen Grundschule gibt es folgende Optionen:

Durch die Bildung der 3. Eingangsklasse an der Grundschule Funckepark (aktuell 46 Anmeldungen) sowie der 4. Eingangsklasse an der Grundschule Meinolf (aktuell 74 Anmeldungen) werden ausreichend zusätzliche Plätze zur Verfügung gestellt.

Daneben können durch die Bildung der 4. Eingangsklasse an der Grundschule Emst  auch einzelne Plätze angeboten werden.

 

 

Grundschule Overberg

Es liegen derzeit 40 Anmeldungen vor. Eine Klasse im 4. Schuljahr wird die Schule verlassen. Entsprechend kann auch nur eine Eingangsklasse neu aufgenommen werden. Eltern, deren Kinder dort keine Aufnahme finden, haben die Möglichkeit diese an einer anderen Grundschule im Stadtbezirk Nord oder auch an der katholischen Grundschule Goethe anzumelden.

 

 

Grundschule Vincke, Grundschule Freiherr-vom-Stein und Berchum

An diesen Grundschulen ist bei den Klassenbildungswerten jeweils die Höchstzahl vorgesehen. Da dort weitere Unterrichtsräume vorhanden sind, besteht bei einer zukünftigen Zunahme der Schülerzahl die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt bedarfsorientiert zusätzliche Klassen einzurichten.

 

 

Zusammengefasst werden seitens der Verwaltung in Absprache mit den Schulleitungen und der Schulaufsicht alle raumorganisatorischen Optionen aktiviert, um für jedes Kind im Stadtbezirk Mitte einen Schulplatz bereitzustellen.

Ferner ist beabsichtigt, dass die beiden Grundschulen mit den stärksten Anmeldeüberhängen (GS Karl-Ernst-Osthaus und Goldberg) vor allen anderen die Aufnahme- und Ablehnungsentscheidungen treffen, damit die abgelehnten Eltern sich an einer anderen Schule anmelden können und dort dann wie bei allen anderen nach dem Kriterium der nächstgelegenen Schule im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze über die Anmeldung entschieden werden kann.

Voraussichtlich verbleiben daneben nur noch einige freie Plätze, die nach den Erfahrungen der Vorjahre im Hinblick auf die noch zu erwartenden Anmeldungen insgesamt dringend benötigt werden. Abhängig vom Umfang der (Netto)Zuwanderung könnte sich im Laufe des Schuljahres 2020/2021 die Notwendigkeit für die Bildung zusätzlicher Eingangsklassen ergeben.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

gez. i. V. Christoph Gerbersmann

gez. Margarita Kaufmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

Beigeordnete

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.11.2019 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.11.2019 - Rat der Stadt Hagen