Beschlussvorlage - 0963/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Standortentwicklung Freibad Hengstey
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5/P - Projektmanagement
- Bearbeitung:
- Irini Vassiliadis
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; FB01 - Oberbürgermeister
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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31.10.2019
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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05.11.2019
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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06.11.2019
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Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Vorberatung
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07.11.2019
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Geplant
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.11.2019
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat beschließt, dass der Entwurf des Büros Gasse-Schumacher- Schramm, basierend auf der in der Vorlage 1233/2018 beschriebenen Variante M, in Abstimmung mit den Maßnahmen der Verwaltung zur Standortentwicklung
des Südufers Hengsteysee, umgesetzt wird.
2. Der Rat beschließt, dass der unter 1. beschlossene Entwurf als städtebauliche Grundlage für die Aufstellung eines Bebauungsplanes dient.
Sachverhalt
Kurzfassung
Auf Grundlage der in der Vorlage 1233/2018 beschlossenen Variante M zur Standortentwicklung des Freibades Hengstey und der in der Vorlage 0393/2019 beschlossenen Beteiligung der Stadt Hagen (Beschluss des Rates vom 23.05.2019), wurden im Anschluss an die Aufsichtsratssitzung der HVG am 27.05.2019 von HAGENBAD drei Planungsbüros beauftragt die Planung fortzuschreiben und zu konkretisieren, wobei Abweichungen von Variante M zugelassen wurden.
Das Büro Gasse-Schumacher- Schramm wird sowohl bei der HVG, als auch bei der Verwaltung für die Umsetzung der Maßnahme favorisiert. Das Büro hat anhand der von der HVG aufgestellten Bewertungsmatrix die meisten Pluspunkte erhalten.
Begründung
Im Anschluss an die HVG Aufsichtsratssitzung am 27.05.2019 sind drei Planungsbüros beauftragt worden ein Konzept auf Basis der Variante M bis Mitte August zu erstellen. Die Büros wurden von der HVG ausgewählt. Dabei hat die Verwaltung allen Büros einen Steckbrief mit planungsrechtlichen und konzeptionellen Informationen hinsichtlich der Gesamtentwicklung am Südufer Hengsteysee zur Verfügung gestellt.
In der Aufsichtsratssitzung der HVG am 30.09.2019 wurden alle drei Entwürfe vorgestellt. Zwei davon sind der Vorlage als Anlage beigefügt. Das dritte Büro ist nicht als Anlage beigefügt, weil die Unterlagen ausschließlich für den internen Gebrauch bestimmt sind und nicht weitergegeben oder veröffentlicht werden dürfen, um urheberrechtliche Belange zu vermeiden.
Entsprechend der beigefügten Bewertungsmatrix der HVG hat das Büro Gasse-Schumacher-Schramm die meisten Pluspunkte erhalten. In 10 von 12 Kriterien hat der Entwurf die Höchstzahl der Pluspunkte erhalten. Im Vergleich dazu hat das Büro Sramek in 4 und das Büro Schmahl/Gerigk in 3 von 12 Kriterien die Höchstzahl der Pluspunkte erhalten.
Die Bewertungsmatrix ist wie folgt aufgebaut:
Unter Punkt 1 werden grundsätzliche Kriterien wie die Aufwertung und Attraktivierung der bestehenden Gastronomie, ihre Anbindung an die Uferpromenade, die barrierefreie Erreichbarkeit der Terrasse und der Aussichtsplattform, die Umwandlung der bestehenden Wohnungen in „bed and bike- Zimmer“ ausreichend Stellfläche für Fahrräder und nicht zuletzt das Alleinstellungsmerkmal für Hagen bewertet.
In die Bewertung unter Punkt 2 sind auch erste Erkenntnisse einer Gastro- Beratung eingeflossen. Beurteilt wurden die Synergieeffekte für zukünftige Pächter, die Dimensionierung des Entwurfes für diesen Standort und die Bedienung aller Nutzergruppen im Fokus hatte. Insgesamt ist das Büro Gasse-Schumacher-Schramm mit 33 von 36 möglichen Pluspunkten, das Büro Sramek mit 27 von 36 Pluspunkten und das Büro Schmahl/Gerigk mit 19 von 36 Pluspunkten bewertet.
Entsprechend der Vorlage 0393/2019 soll die Stadt Hagen einen schriftlichen Gesellschafterbeschluss für die HVG fassen, mit dem die HVG bzw. HAGENBAD
GmbH beauftragt wird, das für die HVG / HAGENBAD ausgewiesene Investitionsvolumen umzusetzen.
Die Stadt Hagen beteiligt sich an der Maßnahme wie in der Vorlage 1233/2018 beschrieben und am 23.05.2019 vom Rat beschlossen worden ist.
Die geplanten Investitionen haben keine Auswirkung auf den konsumtiven Zuschuss der Stadt Hagen an die HVG.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
x | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 5731 | Bezeichnung: | Wirtschaftliche Betätigungen |
Finanzstelle: | 5000433 | Bezeichnung: | Investitionszuschüsse HVG |
| Finanzpos. | Gesamt | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
Einzahlung(-) |
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Auszahlung (+) | 781500 | 450.000€ |
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| 450.000€ |
Eigenanteil |
| 450.000€ |
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| 450.000€ |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung wird im Haushalt 2020/2021 eingeplant/gesichert |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
Die Ausgabe in Höhe von 450.000€ an die HVG stellt einen Investitionszuschuss dar und ist somit als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz zu aktivieren. |
Dieser ist über eine Zweckbindungsdauer von 20 Jahren abzugrenzen. |
Die Abgrenzung führt zu einem jährlichen Aufwand in Höhe von 22.500€ in der Ergebnisrechnung. |
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Passiva:
Da die Finanzierung aus der Allgemeinen Investitionspauschale erfolgt, ist auf der Passivseite der Bilanz ein entsprechender passiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen. |
Die Auflösung des passiven Rechnungsabgrenzungspostens erfolgt parallel zur Abgrenzung der Aufwendungen auf der Aktivseite (Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten) und stellt |
In gleicher Höhe einen jährlichen Ertrag dar. |
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- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 22.500€ |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € |
Zwischensumme | € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | -22.500€ |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | € |
gez. Erik O. Schulz | gez. Henning Keune |
Oberbürgermeister | Technischer Beigeordneter |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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11,2 MB
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2
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öffentlich
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7 MB
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3
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öffentlich
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42 kB
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