Vorschlag zur Tagesordnung - 1069/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, eine Steuerbefreiung unter folgenden Voraussetzungen einzuführen:

- Zum einen muss der Jagdhundehalter im Besitz eines Jagdscheins sein.

- Zum anderen muss der Jäger ein Pachtverhältnis oder einen Jagderlaubnisschein vorweisen.

- Hinzu kommt eine erfolgreich bestandene Jagdeignungsprüfung des Hundes.

 

Bei der Gemeinde sind alle drei Nachweise gemeinsam vorzulegen. Der Antrag ist innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme eines Hundes zu stellen. Bei bereits versteuerten Jagdhunden muss das Formular mindestens zwei Wochen vor Beginn des Monats, in dem die Steuerbefreiung wirksam werden soll, abgegeben werden.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

siehe Anlage

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.11.2019 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen