Beschlussvorlage - 1008/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Herrichtung des Schulhofs der Förderschule Wilhelm-Busch, Standort Obernahmer, wird, wie in dieser Vorlage beschrieben, umgesetzt. Die Bereitstellung erfolgt in 2019 und die Finanzierung erfolgt aus der Bildungspauschale. 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Erstellen und Aufstellen unterschiedlicher Spielgeräte und Bodenarten sowie Geräteausstattungen, die den Kindern Raum zum Spielen, Lernen und Ausbilden ihrer motorischen Fähigkeiten ermöglicht.

 

Begründung

 

Bestand:

 

Der Schulhof der Wilhelm-Busch-Schule ist derzeit mit einer wassergebundenen Wegedecke befestigt. Die ungebundene Bauweise des Schulhofs hat den Nachteil, dass es in den Sommermonaten zu einer erhöhten Staubentwicklung auf dem Schulhofgelände kommt. In den Wintermonaten wird die wassergebundene Schulhoffläche sehr feucht, mit gleichfalls negativen Begleiterscheinungen. Hierdurch wird die Nutzbarkeit des Schulhofs stark eingeschränkt. Darüber hinaus erfolgt durch die Schülerschaft ein umfangreicher Eintrag des Deckenmaterials in das Schulgebäude, was zur erhöhten Abnutzung des dortigen Bodenbelags führt.

 

An die Schulhoffläche schließt sich eine ca. 2,50 Meter hohe Klinkerwand an. Oberhalb der Klinkerwand befindet sich ein weiteres Plateau, welches mit einer Ortbetondecke befestigt und über Treppenstufen zu erreichen ist. Als Absturzsicherung dient zurzeit ein 1,20 Meter hoher Gitterstabmattenzaun. Das derzeitige Nutzungsangebot an Spielgeräten umfasst für die gesamte Schülerschaft lediglich eine Tischtennisplatte sowie einen Basketballkorb. Eine Sanierung und Neugestaltung der Gesamtanlage wird für dringend erforderlich angesehen.

 

Planung:

 

Das Planungskonzept für die Neugestaltung des Schulhofs zeichnet sich durch altersübergreifende Bewegungsangebote für Schulkinder der Klassen 5 bis 10 aus. Bedingt durch die beengte Grundstückssituation erfordert die Schulhofgestaltung eine auf Multifunktionalität ausgerichtete Flächennutzung. Das Gestaltungskonzept nutzt die vorhandene Topographie, indem die geplanten Spielgeräte an der bestehenden Klinkermauer angeordnet werden. Durch diese Anordnung bleibt genügend Raum auf der Schulhoffläche, um seiner Funktion als Ankunfts-, Verbindungs- und Aufenthaltsort gerecht zu werden.

 

Die neue Pausenhoffläche, welche mit einem Betonsteinpflasterbelag befestigt werden soll, dient vorwiegend als Sportfläche für Streetball, Tischtennis und Basketball sowie als Stellfläche für das Kochzelt, welches jedes Jahr kurz vor den Sommerferien aufgebaut wird. Im Randbereich des Schulhofs aufgestellte Sitzbänke dienen als Treffpunkt und gemeinsamer Aufenthaltsbereich. Sie laden zum Verweilen und Beobachten ein.

 

Direkt angegliedert an die Schulhoffläche schließt sich die Spiel- und Kletterlandschaft im Bereich der Klinkerwand an. Die Spiel- und Kletterlandschaft stellt das Verbindungsglied zwischen der tiefer liegenden Schulhoffläche und dem höher gelegenen Plateau dar. Der Nutzungsschwerpunkt dieses Bereichs umfasst überwiegend bewegungsintensive Aktivitäten, wie das Klettern und Hangeln. Die Kletteranlagen sollen die Lust am Erproben der eigenen Kräfte schulen, sie sollen helfen, Bewegungsabläufe zu koordinieren und nach einer langen Schulstunde natürlich auch genug Platz zum Austoben bieten.

 

Die Nutzungsintensität und Erlebnisvielfalt werden durch die Kombination unterschiedlicher Spielbereiche und Bodenarten (Sand, Fallschutzbelag) sowie Geräteausstattungen gefördert. So wird den Kindern Raum zum Spielen, Lernen und Ausbilden ihrer motorischen Fähigkeiten geboten. Die Spiel- und Kletterlandschaft umfasst nachfolgende Spielelemente:

 

Kletterfelsen-Kombination mit Hangel-Kletternetz und Hangelseil

Die Kletterfelsen-Kombination besteht aus Spritzbeton, der sich durch Langlebigkeit sowie hohe Vandalismussicherheit auszeichnet. Um die Nutzungsmöglichkeiten der Kletterfelsen zu erhöhen, werden die Felsen zusätzlich um ein Hängenetz und ein Hangelseil ergänzt. Der Kletterfelsen kann darüber hinaus auch für Aktivitäten im Rahmen des Schulsports genutzt werden. Die vermittelten Erlebnisschwerpunkte sind hierbei u.a. Spaß, Gesundheits- und Körpererfahrung, Kommunikation sowie Naturerfahrung. Als Fallschutzboden dient ein farbiger, fugenloser Fallschutzbelag aus EPDM-Neugummi-Granulaten.

 

Spielanlage aus Holz

Dieses Spielgerät besteht aus zwei unterschiedlich hohen Holzplattformen, die anhand eines Kletternetzes sowie einem schrägen Kletteraufgang mit dazugehörigem Kletterseil verbunden sind. Ergänzt wird dieses Ensemble durch eine seitlich angebrachte bogenförmige Kletterstange. Auch hier ist ein fugenloser Fallschutzboden angedacht.

 

Sandkasten

Zwischen den beiden Spielkombinationen wird ein großer Sandkasten angeordnet, der als Spielangebot für die jüngeren Schüler/-innen geplant ist. 

 

Kosten

 

Die laut Kostenvoranschlag Gesamtkosten in Höhe von 226.866,- € werden zu 60% investiv und zu 40% verteilt. So ergibt sich folgende Verteilung:

 

 

Konsumtiv

 

Investiv

 

Arbeiten Aufarbeitung des Geländes

57.907,00 €

 

86.512,00 €

Anteiliger Arbeitslohn

4.326,00 €

 

 

6.489,00 €

Summe

 

62.233,00 €

 

93.001,00 €

Zzgl. 19% MwSt

74.057,27 €

 

 

110.671,19 €

Kosten Planung/ Bauleitung

14.212,00 €

 

21.318,00 €

Summe

 

88.269,27 €

 

131.989,19 €

Zzgl. 3% Sicherheit

 

90.917,35 €

 

135.948,87 €

Gesamt

 

 

226.866,00 €

 

 

 

Nach einer detaillierten, umfassenden Planung summierte sich der Gesamtbetrag auf rund 227.000 €. Die Planung ergibt ein in sich schlüssiges, pädagogisch wertvolles Konzept, das aus Sicht der Verwaltung so umgesetzt werden soll. Da auch die Wohngruppe der benachbarten BSH Betrieb für Sozialeinrichtungen Hagen gem. GmbH (BSH) den Schulhof außerhalb der Schulzeiten der Förderschule Wilhelm-Busch mitnutzen möchte, beteiligt sich die BSH mit maximal 30.000 € an den Kosten und stellt ihren Flächenanteil des Schulhofes unentgeltlich zur Verfügung. Die gesamte Finanzierung erfolgt aus der Bildungspauschale. Der Zuschuss BSH in Höhe von 30.000 € wird jeweils anteilig zur Deckung der Kosten konsumtiv und investiv verteilt.

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

An der Wilhelm-Busch-Schule werden ausnahmslos Schüler/-innen mit dem Förderschwerpunkt soziale und emotionale  Entwicklung unterrichtet.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

2121

Bezeichnung:

Förderschulen

Auftrag:

1212140

Bezeichnung:

Schulträgeraufgaben Förderschulen

 

 

Kostenart

2019

2020

Ertrag (-)

414800

414120

-14.212,00 €

-76.705,35 €

0 €

Aufwand (+)

521530

90.917,35 €

0 €

Eigenanteil

 

0 €

0

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

2121

Bezeichnung:

Förderschulen

Finanzstelle:

5000 322

Bezeichnung:

Förderschule Wilhelm-Busch, Obernahmerstr. 9

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2019

Einzahlung(-)

681800

-15.788,00 €

-15.788,00 €

Auszahlung (+)

785200

135.948,87 €

135.948,87 €

Eigenanteil

 

120.160,87 €  

120.160,87

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Kosten für den Ausbau des Schulhofes in Höhe von 135.948,87 € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Die Nutzungsdauer für die Spielgeräte beträgt 10 Jahre. Dadurch ergibt sich ein jährlicher Aufwand in Höhe von 13.594,88 €.

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Mittel der Bildungspauschale in Höhe von 120.160,87 € sind auf der Passivseite als Sonderposten zu bilanzieren. Der Investitionskostenzuschuss vom BSH in Höhe von 15.788,00 € wird ebenfalls als Sonderposten bilanziert.

Die ertragswirksame Auflösung der Sonderposten i.H.v. 13.594,88 € erfolgt parallel zur Abschreibung über die Nutzungsdauer der aktivierten Vermögensgegenstände.

 

 

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

2.039,24 €

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

13.594,88

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-13.594,88

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

2.039,24 €

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Margarita Kaufmann

Oberbürgermeister

Beigeordnete

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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05.11.2019 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen