Beschlussvorlage - 0073/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gemäß § 25 Abs. 7 Satz 1 Gemeindeordnung – GO NRW – stellt der Rat der Stadt Hagen fest, dass der Einwohnerantrag “Erhalt aller stadteigenen Bäder zu erschwinglichen Eintrittspreisen” zulässig ist.

 

Die inhaltliche Entscheidung des Rates über den Einwohnerantrag ist in der Sitzung am 02.03.2006 vorgesehen.

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Sachverhalt

Der Verwaltung liegt ein Einwohnerantrag im Zusammenhang mit der Zukunftskonzeption der Hagener Bäder vor. Die Überprüfung hat ergeben, dass die formalen Voraussetzungen der Gemeindeordnung NRW für einen Einwohnerantrag erfüllt sind. Dem Rat der Stadt Hagen wird vorgeschlagen, die Zulässigkeit des Einwohnerantrages festzustellen.


Am 12.01.2006 wurde dem Oberbürgermeister folgender Einwohnerantrag nach § 25 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) übergeben:

 

Antragsinhalt:

 

"Erhalt aller stadteigenen Bäder zu erschwinglichen Eintrittspreisen"

 

Begründung des Antrages:

 

"Die Schließung von bis zu sechs Bädern zugunsten eines zentralen Erlebnisbades (Kosten rd. 25 Mio. Euro), wie in den Sparkonzepten der HVG und der Parteien geplant, ist weder bürger- noch familienfreundlich. Zum einen können insbesondere Familien, Kinder und Jugendliche sowie Sozialschwache die wahrscheinlich stark steigenden Eintrittspreise für ein Erlebnisbad nicht bezahlen. Zum anderen sind die jetzt existierenden Bäder für viele Vereine und Schulen unverzichtbar. Schließlich spielt auch die Stadtteilnähe und die damit verbundene leichte Erreichbarkeit der Bäder für viele Menschen eine ausschlaggebende Rolle."

 

Vorschlag der Antragsteller:

 

"Eine finanziell praktikable Lösung auch vor dem Hintergrund der knappen Haushaltsmittel sollte möglich sein. Bei herkömmlichen Chlorfreibädern, die aus Kostengründen nicht mehr sanierungsfähig sind, sollte die Umrüstung auf die viel kostengünstigeren “Naturbäder” geprüft werden. Dabei bleiben auch die ursprünglichen Badeangebote vollständig erhalten. Naturbäder haben darüber hinaus neben den gesundheitlichen Vorteilen eine ganze Reihe von Vorteilen für eine Nutzung auch im Winter. Beispiel Menden: Durch den Umbau des Biebertal-Freibades in ein “Naturbad” konnten das Freibad erhalten und zusätzlich erhebliche Renovierungskosten (fast die Hälfte) sowie erhebliche Folgekosten (jährlich rd. 40 %) gespart werden."

 

Als Vertreter der Initiative wurden folgende Personen benannt:

 

1. Herr Stefan Sieling, Margaretenstraße 21, 58089 Hagen

2. Herr Dr. Josef Bücker, In der Geweke 40, 58135 Hagen

3. Frau Karin Nigbur-Martini, Eifelstraße 14, 58093 Hagen

 

Die Anforderungen an einen Einwohnerantrag und das weitere Verfahren sind in § 25 GO NRW geregelt. Ein entsprechender Auszug ist als Anlage beigefügt.

 

Die Prüfung nach § 25 Abs. 4, letzter Satz, GO NRW hat zu folgendem Ergebnis geführt:

 

Der Einwohnerantrag erfüllt die formalen Voraussetzungen des § 25 GO NRW hinsichtlich der Schriftform und der Vertreterbenennungen. Auch im Übrigen genügt er den Vorgaben des Gesetzes; insbesondere hat die Überprüfung des Ressorts Statistik und Stadtforschung eine ausreichende Anzahl von Unterstützungsunterschriften festgestellt. Die vom Gesetzgeber geforderte Anzahl in Höhe von 8.000 Unterschriften wurde überschritten.

Dem Rat der Stadt Hagen wird daher vorgeschlagen, die Zulässigkeit des Einwohnerantrages gem. § 25 Abs. 7 GO NRW festzustellen.

 

Die inhaltliche Beratung des Einwohnerantrages wird für die Ratssitzung am 02.03.2006 vorbereitet. Hierzu wird eine eigenständige Verwaltungsvorlage erarbeitet, die parallel zur Drucksachennummer 0010/2006 (Zukunftskonzeption und Neuausrichtung der Hagener Bäder) in den politischen Beratungsgang gegeben und am 02.03.2006 im Rat entschieden werden soll.

 

 

Den Vertretern der Initiative wird gem. § 25 Abs. 7, letzter Satz, GO NRW in der Ratssitzung am 02.03.2006 Gelegenheit gegeben, den Einwohnerantrag zu erläutern.

 

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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02.02.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen