Beschlussvorlage - 0073/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Einwohnerantrag zur Zukunftskonzeption der Hagener Bäderhier: Zulässigkeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Beteiligt:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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02.02.2006
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Beschlussvorschlag
Gemäß § 25 Abs. 7 Satz 1 Gemeindeordnung –
GO NRW – stellt der Rat der Stadt Hagen fest, dass der Einwohnerantrag
“Erhalt aller stadteigenen Bäder zu erschwinglichen
Eintrittspreisen” zulässig ist.
Die inhaltliche Entscheidung des Rates über den
Einwohnerantrag ist in der Sitzung am 02.03.2006 vorgesehen.
Sachverhalt
Der Verwaltung liegt ein Einwohnerantrag im
Zusammenhang mit der Zukunftskonzeption der Hagener Bäder vor. Die Überprüfung
hat ergeben, dass die formalen Voraussetzungen der Gemeindeordnung NRW für einen
Einwohnerantrag erfüllt sind. Dem Rat der Stadt Hagen wird vorgeschlagen, die
Zulässigkeit des Einwohnerantrages festzustellen.
Am 12.01.2006 wurde dem Oberbürgermeister
folgender Einwohnerantrag nach § 25 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) übergeben:
Antragsinhalt:
"Erhalt aller stadteigenen Bäder zu
erschwinglichen Eintrittspreisen"
Begründung des Antrages:
"Die Schließung von bis zu sechs Bädern
zugunsten eines zentralen Erlebnisbades (Kosten rd. 25 Mio. Euro), wie in den
Sparkonzepten der HVG und der Parteien geplant, ist weder bürger- noch
familienfreundlich. Zum einen können insbesondere Familien, Kinder und
Jugendliche sowie Sozialschwache die wahrscheinlich stark steigenden Eintrittspreise
für ein Erlebnisbad nicht bezahlen. Zum anderen sind die jetzt existierenden
Bäder für viele Vereine und Schulen unverzichtbar. Schließlich spielt auch die
Stadtteilnähe und die damit verbundene leichte Erreichbarkeit der Bäder für
viele Menschen eine ausschlaggebende Rolle."
Vorschlag der Antragsteller:
"Eine finanziell praktikable Lösung auch vor
dem Hintergrund der knappen Haushaltsmittel sollte möglich sein. Bei
herkömmlichen Chlorfreibädern, die aus Kostengründen nicht mehr sanierungsfähig
sind, sollte die Umrüstung auf die viel kostengünstigeren
“Naturbäder” geprüft werden. Dabei bleiben auch die ursprünglichen
Badeangebote vollständig erhalten. Naturbäder haben darüber hinaus neben den
gesundheitlichen Vorteilen eine ganze Reihe von Vorteilen für eine Nutzung auch
im Winter. Beispiel Menden: Durch den Umbau des Biebertal-Freibades in ein
“Naturbad” konnten das Freibad erhalten und zusätzlich erhebliche
Renovierungskosten (fast die Hälfte) sowie erhebliche Folgekosten (jährlich rd.
40 %) gespart werden."
Als Vertreter der Initiative wurden folgende
Personen benannt:
1. Herr Stefan Sieling, Margaretenstraße 21,
58089 Hagen
2. Herr Dr. Josef Bücker, In der Geweke 40, 58135
Hagen
3. Frau Karin Nigbur-Martini, Eifelstraße 14,
58093 Hagen
Die Anforderungen an einen Einwohnerantrag und
das weitere Verfahren sind in § 25 GO NRW geregelt. Ein entsprechender Auszug
ist als Anlage beigefügt.
Die Prüfung nach § 25 Abs. 4, letzter Satz, GO NRW hat zu folgendem Ergebnis geführt:
Der Einwohnerantrag erfüllt die formalen
Voraussetzungen des § 25 GO NRW hinsichtlich der Schriftform und der
Vertreterbenennungen. Auch im Übrigen genügt er den Vorgaben des Gesetzes;
insbesondere hat die Überprüfung des Ressorts Statistik und Stadtforschung eine
ausreichende Anzahl von Unterstützungsunterschriften festgestellt. Die vom
Gesetzgeber geforderte Anzahl in Höhe von 8.000 Unterschriften wurde überschritten.
Dem Rat der Stadt Hagen wird daher vorgeschlagen, die Zulässigkeit des Einwohnerantrages gem. § 25 Abs. 7 GO NRW festzustellen.
Die inhaltliche Beratung des Einwohnerantrages
wird für die Ratssitzung am 02.03.2006 vorbereitet. Hierzu wird eine
eigenständige Verwaltungsvorlage erarbeitet, die parallel zur Drucksachennummer
0010/2006 (Zukunftskonzeption und Neuausrichtung der Hagener Bäder) in den
politischen Beratungsgang gegeben und am 02.03.2006 im Rat entschieden werden
soll.
Den Vertretern der Initiative wird gem. § 25 Abs.
7, letzter Satz, GO NRW in der Ratssitzung am 02.03.2006 Gelegenheit gegeben,
den Einwohnerantrag zu erläutern.
