Mitteilung - 0990/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Umweltausschuss hat die Verwaltung beauftragt, die Einsatzmöglichkeiten stationärer Filteranlagen zur Minderung der Stickstoffdioxidbelastung (NO2) in Hagen zu prüfen. Nach Rücksprache mit dem LANUV NRW wurde von dort aus empfohlen, Erfahrungen bei der Landeshauptstadt Kiel abzufragen, die aktuell einen Pilotversuch durchführt, um die Wirksamkeit dieser Filteranlagen zu testen.

Ferner hat die Verwaltung zwischenzeitlich mit dem Verkehrsministerium in Baden-Württemberg (VMBW) gesprochen, welches ebenfalls einen Pilotversuch zum Einsatz stationärer Filteranlagen durchführt. Zudem hat ein Verwaltungsmitarbeiter die Anlagen am Stuttgarter Neckartor in Augenschein genommen.

 

Beide Pilotvorhaben werden mit erheblichem finanziellen Aufwand von den jeweiligen Landesministerien (Kiel: rd. 500 Tsd. €; Stuttgart rd. 1 Mio. €) gefördert. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung das nordrhein-westfälische Umweltministerium (MUNLV) angefragt und um Unterstützung gebeten. Nach Mitteilung des MUNLV wurden am hochbelasteten Stuttgarter Neckartor auf einem etwa 350 m langen Straßenabschnitt 17 Filtersäulen installiert. Laut MUNLV könnte der Effekt der Stickstoffdioxid-Minderung in der Praxis zwischen 5-7% liegen. Eine wissenschaftliche Bewertung liegt allerdings bislang weder in Stuttgart noch in Kiel vor.

 

Die Fachleute des MUNLV weisen in ihrem Schreiben an die Stadt darauf hin, dass solche Maßnahmen nicht am ursprünglichen Entstehungsgrund für Emissionen, nämlich am Kfz-Verkehr ansetzen. Gleichwohl halten sie es grundsätzlich für möglich, dass stationäre Filteranlagen einen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität in der Finanzamtsschlucht leisten könnten, da es sich um einen kurzen Abschnitt handelt, der aufgrund der engen Randbebauung und schlechter Durchlüftung besonders hohe Belastungen aufweist (siehe Anlage).

 

Vor dem Einstieg in die weitere Diskussion bittet das MUNLV zu prüfen, ob es baulich überhaupt möglich ist, die Filteranlagen innerhalb der „Finanzamtsschlucht“ zu installieren. Zur Vorbereitung weiterer Gespräche überprüft die Verwaltung derzeit die baulichen Voraussetzungen.

 

 

Begründung

entfällt

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

gez.

 

(Thomas Huyeng Beigeordneter)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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30.10.2019 - Umweltausschuss