Beschlussvorlage - 0965/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Naturschutzbeirat empfiehlt dem Rat, den Doppelhaushalt 2020/2021 bezüglich des in der Anlage genannten Teilplans zu beschließen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Kurzfassung entfällt!

 

Begründung

 

Die Vorlage dient dem Transport des Entwurfs des Haushalts 2020/2021 für die Fachausschussberatung des Naturschutzbeirates.

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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29.10.2019 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Naturschutzbeirat empfiehlt dem Rat, den Doppelhaushalt 2020/2021 bezüglich des in der Anlage genannten Teilplans zu beschließen.

 

Ergänzung:

 

Der Naturschutzbeirat gibt dem Rat der Stadt Hagen folgende Empfehlungen zur Aufnahme in den Doppelhaushalt 2020/2021:

 

1.)   Für die Nachpflanzung städtischer Bäume sind 120.000,- € in den Haushalt 2020/2021 pro laufendes Jahr einzustellen.

 

Begründung:
Die Baumpflegesatzung enthält auch eine satzungsgemäße Verpflichtung zum Ersatz gefällter städtischer Bäume. Wo ist der Ansatz für die Ersatzpflanzungen zu finden? Ein Baum kostet inklusive aller erforderlichen Maßnahmen rund 900,- €. Wenn die Stadt Hagen 140 Bäume fällen lässt und davon 120 Bäume neu gepflanzt werden müssen, sollte der Kämmerer mindestens 120.000,- € in den Haushalt einstellen.

 

 

2.)   Für die Erstellung eines neuen Landschaftsplanes sind die finanziellen und personellen Voraussetzungen und Erfordernisse im Haushalt 2020/2021 im Rahmen „Hagen plant 2035“ einzustellen.

 

Begründung:
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren „Immissionschutzrecht“ am 24.09.2019 in der Urteilsbegründung Entscheidungsgründe genannt. Unter anderem hat das Gericht auf Seite 10 den 25 Jahre alten Landschaftsplan kritisch gesehen und die Neuaufstellung für geboten angesehen. Wurden für die Aufstellung eines neuen Landschaftsplans der Stadt Hagen die finanziellen und personellen Voraussetzungen in Haushalt 2020/2021 berücksichtigt?

 

 

3.)   Der Naturschutzbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, für die Umsetzung der in dem „Ökologischen Grünflächenmanagement“, DS 0915/2019, beschriebenen Vorschläge und Maßnahmen ausreichende Haushaltsmittel einzusetzen.

 

Begründung:
Aus Sicht des Naturschutzbeirates reicht es nicht aus, wieder einmal eine Vorlage beschließen zu lassen, in der keinerlei finanzielle Verpflichtungen zur Umsetzung dieses „Ökologischen Grünflächenmanagements“ enthalten sind.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0