Beschlussvorlage - 0952/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausschreibung zur Ertüchtigung von Sirenenstandorten im Stadtgebiet Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB37 - Brand- und Katastrophenschutz
- Bearbeitung:
- Christel Groenmeyer
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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31.10.2019
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Sachverhalt
Kurzfassung
Das Amt für Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Hagen beabsichtigt die Ausschreibung zur Ertüchtigung von Sirenenstandorten im Stadtgebiet Hagen. Die Maßnahme wird refinanziert über die Investitionspauschale für Warneinrichtungen.
Begründung
Zu den Grundpfeilern des Zivil- und Katastrophenschutzes gehört es, die Bevölkerung angemessen, rechtzeitig, schnell und flächendeckend vor bestehenden Gefahren zu warnen.
Die Abhängigkeit von lebenswichtigen Infrastrukturen, die ungewissen Folgen des Klimawandels und die Bedrohung durch Terrorgefahren stellen den Bevölkerungsschutz vor neue Herausforderungen.
Nach Ende des Kalten Krieges war das Zivilschutz-Sirenennetz als bundesweites Warnsystem mit "Weckeffekt", das den Bürger jederzeit auf drohende Gefahren aufmerksam macht und ihn auffordert, sich zu informieren, nicht mehr von Nöten. Auf die Stadt Hagen bezogen diente das Zivilschutz-Sirenennetz, welches vom Bund übernommen wurde, primär zur Alarmierung der Feuerwehr bei entsprechenden Einsatzlagen. Als sogenannte Endgeräte bezüglich der regionalen Warnsysteme mit „Weckeffekt“ haben sich Sirenensignalanlagen in der Fläche als das geeignete Mittel zur Alarmierung herausgestellt.
Die Stadt Hagen betreibt für die Warnung der Bevölkerung bei Großeinsatzlagen und Katastrophen ein flächendeckendes, zentral gesteuertes Sirenennetz mit zurzeit 60 Sirenenanlagen. Diese Anlagen sollen eine flächendeckende Warnung der Bevölkerung im Stadtgebiet Hagen sicherstellen. Die Auslösung der Anlagen erfolgt durch die einheitliche Leitstelle der Feuerwehr Hagen. Durch ein Schallgutachten wurden Bereiche, an denen eine sichere Warnung nicht gegeben ist, festgestellt. Diese Beschallungslücken lassen sich u. a. auf den Standortwegfall von Sirenen-signalanlagen sowie nicht ausreichende Beschallungsqualität (Schalldruckpegel nach ISO 13475-Teil 2) zurückführen.
Um in diesen Bereichen die sichere Warnung der Bevölkerung zu gewährleisten, ist die Ertüchtigung von Sirenenstandorten im Stadtgebiet erforderlich geworden.
Das Sirenennetz der Stadt Hagen weist zurzeit noch 43 Sirenen vom Typ E57 aus. Bei diesem Typ handelt es sich um eine motorbetriebene Sirene mit vielen mechanischen Bauteilen, die bauartbedingt nicht dafür geeignet ist, Sprachdurchsagen abzusetzen. Darüber hinaus ist die Anlage bei teil- oder vollflächigem Ausfall der Stromversorgung des Stadtgebietes Hagen nicht in der Lage, ein Sirenensignal auszusenden.
Das Amt für Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Hagen schlägt daher vor, unter Berücksichtigung der zu erwartenden Weiterentwicklung der Anforderungen im Bereich der Gefahrenabwehr und Warnung der Bevölkerung, verbunden mit der Wirtschaftlichkeit eines modernen Sirenennetzes, die folgenden Sirenenstandorte zu ertüchtigen.
Der geplante Bauabschnitt umfasst folgende Standorte:
- Grundschule Boloh, Weizenkamp 2, 58093 Hagen (Ersatz für Standortwegfall Ackerstr. 12)
- Hauptschule Elsey, Wachtelweg 19-21, 58119 Hagen (Neubau - Beschallungslücke)
- Realschule Boelerheide, Kapellenstr. 38, 58099 Hagen (Ersatz für Rückbau Overbergstr. 45)
- Grundschule Spielbrink, Büddingstr. 49, 58135 Hagen (Neubau - Beschallungslücke)
- Grundschule Hestert, Schlesierstr. 36, 58135 Hagen (Ersatz für Mastsirene Schlesierstr. / Wald)
- Grundschule Volmetal, Ribberstr. 60, 58091 Hagen (Rückbau der Sirene)
- Technisches Hilfswerk, Lütkenheider Str. 2, 58099 Hagen (Neubau - Beschallungslücke)
Gemäß den geltenden Gesetze und Verordnungen des Landes Nordrhein-Westfalen über die Warnung und Information der Bevölkerung im Brand- und Katastrophen-schutz, hier "Warnerlass" (Runderlass des Ministeriums des Innern -32-52.08.09- vom 16. Mai 2018), sowie des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015, hier § 54 Absätze 2 und 3, sind die kreisfreien Städte zur Warnung der Bevölkerung verpflichtet.
Die Maßnahmen dieses Bauabschnitts werden refinanziert über die Investitionspauschale für Warneinrichtungen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen)
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
x | Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 1260 | Bezeichnung: | Brandschutz |
Finanzstelle: | 5.000002 | Bezeichnung: | Erwerb von Fahrzeugen / Zubehör |
| Finanzpos. | Gesamt | lfd. Jahr |
Einzahlung(-) | 681150 | 80.000,- € | 80.000,- € |
Auszahlung (+) | 783100 | 80.000,- € | 80.000,- € |
Eigenanteil |
| 0,--€ | 0,- € |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
Die Ausgaben für die Ertüchtigung bzw. den Rückbau der Sirenenstandorte sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Anlagenbuchhaltung zu aktivieren. Die zu buchende jährliche Abschreibung stellt einen Aufwand dar. Bei einer Nutzungsdauer für Sirenen von 11 Jahren ergibt sich ein Aufwand von 7.273 €. |
Passiva:
Auf der Passivseite der Bilanz sind Sonderposten in Höhe von insgesamt 80.000,- Euro zu bilden (Pauschale Ausbau Warnsysteme 2017 = 79.500,- Euro und Pauschale Ausbau Warn- systeme 2014 = 500,- Euro). Die ertragswirksame Auflösung der Sonderposten erfolgt parallel zur Abschreibung. |
- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 7.273,00 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € |
Zwischensumme | € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | - 7.273,00 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 0,00 € |
gez. Erik O. Schulz | gez. Thomas Huyeng |
Oberbürgermeister | Beigeordneter
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Bei finanziellen Auswirkungen: | gez. Christoph Gerbersmann |
| Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
