Beschlussvorlage - 0940/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Anhebung der Taxentarife zum 01.01.2020hier: Neufassung der Verordnung über die Preise für die Beförderung von Personen in den von der Stadt Hagen als Genehmigungsbehörde zugelassener Taxen -Taxentarif-
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Stefanie Wiener
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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31.10.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.11.2019
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Beschlussvorschlag
Die Neufassung der Verordnung über die Preise für die Beförderung von Personen in den von der Stadt Hagen als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
-Taxentarif- wird beschlossen, wie sie als Anlage 1 (Drucksachen- Nr. 0940/2019) Gegenstand der Verwaltungsvorlage ist.
Realisierungstermin: 01.01.2020
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Taxenfahrpreise sollen mit dem neuen Hagener Taxentarif zum 01.01.2020 erhöht werden.
Die Taxi Hagen e. G. stellte im Namen der dort angeschlossenen Unternehmer, die über die Mehrheit der Hagener Taxen verfügt, einen Antrag auf Erhöhung der Taxentarife. Der Taxi Hagen e. G. sind 45 Unternehmer mit 70 Taxen angeschlossen. Insgesamt gibt es in Hagen 59 Taxiunternehmer mit 121 Taxen.
Begründung
Die letzte Anpassung der Taxentarife erfolgte zum 01.01.2015.
Zu diesem Zeitpunkt wurde ein Mindestlohn von 8,50 € eingeführt. Dieser wurde 2017 auf 8,84 € und 2019 auf 9,19 € angehoben.
Zudem sind die Betriebskosten erheblich gestiegen (Kfz-Versicherung, Werkstattkosten, Ersatzteile) und die Unternehmer müssen die gestiegenen Kosten im Energiesektor auffangen.
Darüber hinaus sind auch die Kosten für die Fahrzeugbeschaffung und den Unterhalt der Fahrzeuge einer ständigen Preissteigerung unterworfen. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang auch die aktuelle Situation hinsichtlich der Luftbelastung in den Städten. Die Beschaffung emissionsarmer Fahrzeugen rückt immer mehr in den Fokus. Diese Fahrzeuge sind deutlich in der Beschaffung teurer.
Aufgrund dessen soll eine Neufassung beschlossen werden.
Angehoben werden soll der Kilometerpreis werktags tagsüber von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr für den 1. bis 3. Kilometer von 2,10 € auf 2,30 € (jeder weitere Kilometer von 1,70 € auf 1,90 €), nachts von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen für den 1. bis 3. Kilometer von 2,30 € auf 2,50 € (jeder weitere Kilometer von 1,90 € auf 2,10 €).
Der Grundpreis soll werktags tagsüber von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr 3,20 € (zuvor 2,90 €) betragen, nachts von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen 3,40 € (zuvor 3,10 €).
Für die Wartezeit soll ab der 1. Minute ein Preis von 35,00 €/ Stunde (zuvor 30,00 €/ Stunde) erhoben werden.
Der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein- Westfalen VSPV e. V., die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen und der Taxi-Verband NRW e. V. stimmen dem Antrag zu.
Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften des Personenbeförderungs-gesetzes, insbesondere der Kommentierung zu § 51 Abs. 1 und 3, nach dem die Beförderungsentgelte auch im Taxenverkehr so festzusetzen sind, dass sie einschließlich eines angemessenen Unternehmerlohns zumindest kostendeckend sind, wird die beantragte Erhöhung vom Fachbereich Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandwesen befürwortet.
In den umliegenden Städten und Kreisen wurden vergleichbare Anträge auf Erhöhung der Gebühr gestellt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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4
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94,8 kB
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14.11.2019 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Neufassung der Verordnung über die Preise für die Beförderung von Personen in den von der Stadt Hagen als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen -Taxentarif- wird beschlossen, wie sie als Anlage 1 (Drucksachen- Nr. 0940/2019) Gegenstand der Verwaltungsvorlage ist, mit folgender Änderung:
§ 4 Für die Wartezeit ab der 1. Minute wird ein Preis von 36,00 €/Stunde (0,60 € pro angefangene Minute) erhoben. Die Berechnung erfolgt durch den Fahrpreisanzeiger.
Realisierungstermin: 01.01.2020
Abstimmungsergebnis:
X | Einstimmig beschlossen |