Beschlussvorlage - 0920/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hagen beschließt die Ausschreibung der Arzneimittelversorgung des Rettungsdienstes der Stadt Hagen für den Zeitraum 01.01.2020 – 31.12.2022.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft des Rettungsdienstes der Stadt Hagen wird die erforderliche Versorgung mit Arzneimitteln benötigt.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hagen beschließt die Ausschreibung der Arzneimittelversorgung des Rettungsdienstes der Stadt Hagen für den Zeitraum 01.01.2020 – 31.12.2022.

 

 

Begründung

 

Gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) sind die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen im Rettungsdienst, bestehend aus der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung sowie des Krankentransportes sicherzustellen.

 

Die Stadt Hagen ist Trägerin des Rettungsdienstes und nimmt diesen Sicherstellungsauftrag als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr.

 

Hierfür betreibt das Amt für Brand und Katastrophenschutz der Stadt Hagen unter anderem Notarzt-Einsatzfahrzeuge und Rettungstransportwagen in der Notfallrettung zur Sicherstellung lebensrettender und lebenserhaltender Maßnahmen bei Notfallpatienten am Einsatzort sowie zur Herstellung der Transportfähigkeit. Zur Sicherstellung dieser Maßnahmen benötigt der Rettungsdienst die erforderliche Versorgung mit Arzneimitteln.

 

Derzeit wird dieser Versorgungsauftrag durch die Apotheke der Agaplesion Allgemeines Krankenhaus Hagen gGmbH  sichergestellt. Die Agaplesion Allgemeines Krankenhaus Hagen gGmbH informierte die Stadt Hagen im August 2019, dass dieser Versorgungsauftrag, bedingt durch die Schließung der Krankenhausapotheke, mit Wirkung zum 31.12.2019 endet.

 

Um die Versorgung mit Arzneimitteln und damit die Einsatzbereitschaft des Rettungsdienstes der Stadt Hagen sicherzustellen, ist beabsichtigt, die Arzneimittelversorgung öffentlich auszuschreiben und über einen Versorgungsvertrag für die nächsten drei Jahre sicherzustellen.

 

Bei den Kosten für die Arzneimittel handelt es sich um einen ansatzfähigen Aufwand im Rahmen der Gebührenabrechnung des Rettungsdienstes.

Die Refinanzierung über die Rettungsdienstgebühren ist somit gegeben.

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

 

x

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

1270

Bezeichnung:

Rettungsdienst

Produkt:

1127040

Bezeichnung:

Notfallrettung

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

432100

62.000,-

62.000,-

62.000,-

Aufwand (+)

528100

62.000,-

62.000,-

62.000,-

Eigenanteil

 

0,-

0,-

0,-

 

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Thomas Huyeng

Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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31.10.2019 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen