Beschlussvorlage - 0920/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausschreibung der Arzneimittelversorgung für den Rettungsdienst
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB37 - Brand- und Katastrophenschutz
- Bearbeitung:
- Christel Groenmeyer
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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31.10.2019
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Sachverhalt
Kurzfassung
Zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft des Rettungsdienstes der Stadt Hagen wird die erforderliche Versorgung mit Arzneimitteln benötigt.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hagen beschließt die Ausschreibung der Arzneimittelversorgung des Rettungsdienstes der Stadt Hagen für den Zeitraum 01.01.2020 – 31.12.2022.
Begründung
Die Stadt Hagen ist Trägerin des Rettungsdienstes und nimmt diesen Sicherstellungsauftrag als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr.
Hierfür betreibt das Amt für Brand und Katastrophenschutz der Stadt Hagen unter anderem Notarzt-Einsatzfahrzeuge und Rettungstransportwagen in der Notfallrettung zur Sicherstellung lebensrettender und lebenserhaltender Maßnahmen bei Notfallpatienten am Einsatzort sowie zur Herstellung der Transportfähigkeit. Zur Sicherstellung dieser Maßnahmen benötigt der Rettungsdienst die erforderliche Versorgung mit Arzneimitteln.
Derzeit wird dieser Versorgungsauftrag durch die Apotheke der Agaplesion Allgemeines Krankenhaus Hagen gGmbH sichergestellt. Die Agaplesion Allgemeines Krankenhaus Hagen gGmbH informierte die Stadt Hagen im August 2019, dass dieser Versorgungsauftrag, bedingt durch die Schließung der Krankenhausapotheke, mit Wirkung zum 31.12.2019 endet.
Um die Versorgung mit Arzneimitteln und damit die Einsatzbereitschaft des Rettungsdienstes der Stadt Hagen sicherzustellen, ist beabsichtigt, die Arzneimittelversorgung öffentlich auszuschreiben und über einen Versorgungsvertrag für die nächsten drei Jahre sicherzustellen.
Bei den Kosten für die Arzneimittel handelt es sich um einen ansatzfähigen Aufwand im Rahmen der Gebührenabrechnung des Rettungsdienstes.
Die Refinanzierung über die Rettungsdienstgebühren ist somit gegeben.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
x | Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 1270 | Bezeichnung: | Rettungsdienst |
Produkt: | 1127040 | Bezeichnung: | Notfallrettung |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) | 432100 | € | 62.000,- € | 62.000,- € | 62.000,- € |
Aufwand (+) | 528100 | € | 62.000,- € | 62.000,- € | 62.000,- € |
Eigenanteil |
| € | 0,- € | 0,- € | 0,- € |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Thomas Huyeng Beigeordneter
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
