Beschlussvorlage - 0835/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Aus dem Amt als Arbeitnehmervertreterin im Verwaltungsrat der Stadtwerke Lüdenscheid GmbH wird Frau Kirstin Brennholt abberufen.

 

  1. Als Nachfolgerin wird für die verbleibende Wahlperiode des Verwaltungsrates der Stadtwerke Lüdenscheid GmbH als Arbeitnehmervertreterin aus dem noch nicht in Anspruch genommenen Teil der Vorschlagsliste Frau Martina Alfringhaus bestellt.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Die Stadt Hagen ist über ihre 42,66 %ige Beteiligung an der ENERVIE Südwestfalen Energie und Wasser AG (ENERVIE) mittelbar an der Stadtwerke Lüdenscheid GmbH beteiligt (SWL). Die Stadt Lüdenscheid hält 24,12 % der Anteile.

 

Die SWL hat einen fakultativen Aufsichtsrat mit Arbeitnehmerinnen und -vertretern, der dort als „Verwaltungsrat“ bezeichnet wird.

 

Mit Ratsbeschluss der Stadt Hagen vom 18.09.2014 (DS 0840/2014) und gleichlautendem Beschluss der Stadt Lüdenscheid wurden aus einer von der Betriebsversammlung der SWL erstellten Vorschlagsliste (vgl. beigefügte Anlage) die unter den Positionen 1. bis 7. aufgeführten Personen in den Verwaltungsrat der SWL bestellt. Aufgrund des Ausscheidens von drei der sieben Arbeitnehmervertreter/innen aus der SWL wurden mit Ratsbeschluss vom 15.12.2016 (DS 1031/2016) und gleichlautendem Beschluss der Stadt Lüdenscheid die in der Vorschlagsliste ab der Position 8. bis 11. aufgeführten Personen (die unter Position 10. benannte Person war ebenfalls aus der SWL ausgeschieden) bestellt.

 

Seitens der ENERVIE wurden das Beteiligungscontrolling der Stadt Hagen und die Beteiligungsverwaltung Lüdenscheid darüber informiert, dass nunmehr eine Arbeitnehmervertreterin nicht mehr bei der SWL beschäftigt ist. Hierbei handelt es sich namentlich um Frau Kirstin Brennholt.

 

Verlieren vom Rat bestellte Arbeitnehmervertreter/innen, die als Arbeitnehmer/innen im Unternehmen beschäftigt sind, die Beschäftigteneigenschaft in dem Unternehmen, muss der Rat sie entsprechend § 113 Absatz 1 Satz 3 GO NRW aus ihrem Amt im fakultativen Aufsichtsrat abberufen.

 

Für die abberufenen Arbeitnehmervertreter/innen bestellt der Rat mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder aus dem noch nicht in Anspruch genommenen Teil der Vorschlagsliste Nachfolger/innen. Entsprechend dem Willen der Betriebsversammlung der SWL wurde die in der Vorschlagsliste unter Position 12. aufgeführte Frau Martina Alfringhaus benannt.

 

Die Bestellung der in den fakultativen Aufsichtsrat zu entsendenden Arbeitnehmervertreter/innen bedarf übereinstimmender, mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder zustande gekommener Beschlüsse der Räte mindestens so vieler beteiligter Kommunen, dass hierdurch insgesamt mehr als die Hälfte der kommunalen Beteiligung an dem Unternehmen repräsentiert wird (§ 108 a GO NRW). Die Stadt Lüdenscheid hat für die die dortige Ratssitzung am 30.09.2019 einen gleichlautenden Beschluss vorbereitet.

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

31.10.2019 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.11.2019 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen