Beschlussvorlage - 0733/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung der freien Kulturzentren - Budgetierungsverträge ab 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB49 - Museen und Archive
- Bearbeitung:
- Astrid Jakobs
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; VB2 Vorstandsbereich für Finanzen, Controlling und interne Dienste
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Vorberatung
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18.09.2019
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Anhörung
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25.09.2019
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Anhörung
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02.10.2019
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Anhörung
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10.10.2019
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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31.10.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.11.2019
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Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Abschluss der Budgetierungsverträge mit den freien Kulturzentren vom 01.01.2020 bis 31.12.2024 zu.
- Die freien Kulturzentren erhalten einen um jährlich 2 % indizierten Zuschuss ab 2020.
- Der Werkhof Kulturzentrum Hohenlimburg erhält ab 2020 wieder eine regelmäßige Zuschusszahlung im Rahmen der Budgetierungsverträge anstelle der im Rahmen der Haushaltskonsolidierung eigentlich beabsichtigen Personalgestellung.
Sachverhalt
Begründung
Mit dieser Vorlage wird zu den Fragen bezüglich der Förderung der freien Kultur-zentren ab 2020 Stellung genommen.
In der Sitzung des Kultur- und Weiterbildungsausschusses vom 27.11.2018 wurde zum TOP „Vorschlag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, Verlängerung der Zuschussverträge mit den freien Kulturzentren“, Vorlage 1000/2018, folgender Beschluss gefasst:
„Der Kultur- und Weiterbildungsausschuss erklärt sich mit der angebotenen Zuschusssteigerung der Verwaltung für die freien Kulturzentren, wie sie Gegenstand der öffentlichen Stellungnahme ist, einverstanden. Über dieses hinaus beauftragt der Kultur- und Weiterbildungsausschuss die Verwaltung im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen schriftlich darzustellen, ob der der Theater gGmbH „entzogene“ Landeszuwendung in Höhe von ca. 140.000 Euro zukünftig dem Kulturbereich zweckgebunden zur Verfügung gestellt werden kann.“
In der Sitzung vom 03.07.2019 wurde der TOP „Vorschlag der SPD-Fraktion, Förderung der freien Kulturzenten / Aufstockung des jährlichen Zuschusses und Indexsteigerung ab 2020“, Vorlage 674/2019, vertagt bis nach der Sommerpause. Die Verwaltung wurde beauftragt, dem Kultur- und Weiterbildungsausschuss zur nächsten Sitzung darzulegen, wie die Förderung der freien Kulturzentren über die Indexsteigerung hinaus finanziell dargestellt werden kann (u. a. Landesförderung Theater).
Bereits Ende 2018 wurde die Verlängerung der Budgetierungsverträge für die freien Kulturzentren ab 2020 verwaltungsintern abgestimmt. Danach sollen die freien Kulturzentren einen um jährlich zwei Prozent indizierten Zuschuss erhalten. Das würde bedeuten, dass ausgehend von dem Zuschuss für 2019 in Höhe von 198.000 € für 2020 ein Zuschuss in Höhe von 202.000 €, für 2021 in Höhe von 206.000 €, für 2022 in Höhe von 210.000 €, für 2023 in Höhe von 214.000 € und für 2024 in Höhe von 218.000 € gezahlt würde.
Hinsichtlich der für den Werkhof Kulturzentrum Hohenlimburg im Rahmen der Haushaltskonsolidierung eigentlich beabsichtigten Personalgestellung wurde verwaltungsintern abgestimmt, dass ab 2020 wieder eine regelmäßige Zuschusszahlung im Rahmen der Budgetverträge in Höhe von jährlich 49.000 € einschließlich jährlicher 2%iger Steigerung erfolgt.
Eine Aufstockung des Sockelbetrages aus dem dezentralen Budget des Fachbereiches Kultur ist darüber hinaus nicht möglich.
Gem. § 1 Stärkungspaktgesetz muss die Stadt Hagen als pflichtige Kommune des Stärkungspaktes das Ziel eines nachhaltigen Haushaltsausgleiches verfolgen. Seit 2016 muss der Ausgleich erreicht werden (vgl. § 6 Abs. 2 Stärkungspaktgesetz). Ab dem Jahr 2021 ist der strukturelle Ausgleich auch ohne Stärkungspaktmittel darzustellen.
Im Rahmen der Kompromissfindung über die Anrechnung der Landeszuwendung auf den Theaterzuschuss (Vorlage 0965/2018) wurde beschlossen einen Anteil der Landeszuwendung dem städtischen Haushalt zur Darstellung eines dauerhaften, strukturellen Haushaltsausgleichs zuzuführen. Unter Berücksichtigung der Auflagen der Kommunalaufsicht kommen neue freiwillige Leistungen nur in Betracht, wenn sie durch den Verzicht auf bestehende freiwillige Leistungen kompensiert werden. Zudem sind über das jeweilige jahresbezogene Konsolidierungsziel hinausgehende Haushaltsverbesserungen zur Verringerung des jeweiligen Jahresdefizits oder zum Abbau von Verbindlichkeiten einzusetzen.
Deshalb ist es nicht möglich, die Kürzung des Theaterzuschusses zukünftig dem Kulturbereich zweckgebunden zur Verfügung zu stellen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen. |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
x | Vertragliche Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 2520 | Bezeichnung: | Kultur – Kunst – Geschichte |
Auftrag: | 1252044 | Bezeichnung: | Freie Kultur/Mitgliedschaften |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
Ertrag (-) |
| € | € | € | € |
Aufwand (+) | 531700 | 251.940 € | 256.979 € | 262.118 € | 272.708 € |
Eigenanteil |
| 251.940 € | 256.979 € | 262.118 € | 272.708 € |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im Haushalt 2020/2021 bereits eingeplant |
gez. Erik O. Schulz | gez. Margarita Kaufmann |
Oberbürgermeister | Beigeordnete |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18 kB
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