Berichtsvorlage - 0915/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

In der Sitzung des UWA am 06.11.2014 wurde erstmalig der Auftrag nach einem Konzept zum ökologischen Grünflächenmanagement auf dem Hagener Stadtgebiet formuliert (DS 1043/2014). Aufgrund der finanziellen Lage der Stadt Hagen sowie personeller Engpässe ist eine Umsetzung dieses Beschlusses bisher nicht realisiert worden. Die o.g. Forderung wurde mit Beschluss vom 30.10.2018 (DS 0992/2018) erneuert und in zehn Maßnahmen, die in den nächsten drei Jahren (2019 bis 2021) umzusetzen sind, konkretisiert.

Am 15.11.2018 hat sich die Stadt Hagen dazu verpflichtet, dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ beizutreten (DS 1095/2018). Dieser Beitritt verpflichtet die Stadt Hagen über die zuvor formulierten Maßnahmen hinaus zur Förderung der Biodiversität beizutragen. Zusammengefasst beinhalten diese Maßnahmen:

-          die Umstellung der Grünflächenbewirtschaftung auf eine ökologisch orientierte Pflege und Unterhaltung für Rasen- und andere Vegetationsflächen, Baum- und Strauchpflegen sowie Pflege von Rändern, Säumen und Uferbereichen;

-          den Verzicht auf den Einsatz von Pestiziden, mineralischen Düngern, Torf sowie Laubbläsern;

-          die Anpassung der technisch-organisatorischen Rahmenbedingungen (Personal- und Maschineneinsatz);

-          die Partizipation und Kooperation mit der Bürgerschaft,

-          Öffentlichkeitsarbeit,

-          Umweltbildung,

-          Maßnahmen der systematischen Bestandserfassung der Grünflächen sowie der innerstädtischen Arten und Biotoptypen,

-          eine strategische Fachplanung und die Verankerung der Ziele in der Bauleitplanung

-          regelmäßige Kontrolle, Evaluation und dauerhaftes Monitoring.

Aufgrund der Vielzahl der Begrifflichkeiten, die im politischen Raum diskutiert wurden, erfolgt eingangs eine kurze systematische Einordung. Der vorliegende Sachstandsbericht versteht sich auch als eine Zusammenstellung der bereits in der Vergangenheit von der Politik erteilten Aufträge und setzt sich im Folgenden mit dem Auftrag und dem in der Drucksache 0992/2018 formulierten Maßnahmenkatalog auseinander. Er gibt darüber hinaus eine erste Einschätzung über den Erfüllungsgrad der mit dem Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ verbundenen Verpflichtungen.

Einführung:

Aufgrund der zahlreichen Begrifflichkeiten, die in der Vergangenheit in unterschiedlichen politischen Gremien genannt wurden wie z.B.: ‚Ökologisches Grünflächenmanagement‘, ‚Grüner Masterplan‘, ‚Stadtgrünentwicklungskonzept‘, ‚Gesamtstädtisches Handlungskonzept Grüne Infrastruktur‘, ‚Masterplan Grün‘, ist es sinnvoll, zunächst eine Erörterung der Begrifflichkeiten und allgemeine Klärung der eigentlichen Bedarfe deutlich zu machen.

Im Zuge der Erstellung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK - Hagen plant 2035) wurde bereits eine Begrifflichkeit gewählt, die einen solchen gesamtstädtischen Fachplan, der Leitbilder und Zielvorstellungen für eine zukünftige gesamtstädtische Grünversorgung formuliert und Maßnahmen systematisiert konkret benannt:

Dieser Fachplan, der die vorgenannten Begrifflichkeiten beinhaltet, wird das „Integrierte Freiraumentwicklungskonzept“ sein.

Die Stadt Hagen verfügt im Bereich der Grünordnung und Freiraumplanung derzeit über kein gesamtstädtisches Planungskonzept, in dem eine klare und verbindliche Vorstellung zur zukünftigen Entwicklung des Grün- und Freiraumsystems dargestellt ist. Die Inhalte des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes orientieren sich an den Bedarfen der Stadtentwicklung und treffen nur bedingt Aussagen zur Sicherung und zukunftsfähigen Gestaltung des kommunalen Grün- und Freiflächensystems. Das zukünftige Integrierte Freiraumentwicklungskonzept wird aufgrund der gesamtstädtischen Maßstabsebene und den noch näher zu bestimmenden sozio-kulturellen und sonstigen Inhalten zwar strategische Vorgaben für ein ökologischen Grünflächenmanagement formulieren, jedoch nicht so weit in die Tiefe gehen können, dass fachlich ausgewogene Pflege- und Nutzungskonzepte für jede einzelne öffentlichen Grünflächen daraus resultieren.

Es wird jedoch eine Typologie entwickeln und Kategorien bilden können, aus dem sich dann in einem zweiten Schritt ein ökologisches Bewirtschaftungskonzept zur Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Grünflächen entwickeln lässt.

Die geforderte Umstellung des Bewirtschaftungskonzepts auf ein ökologisches Grünflächenmanagement geht über die Bearbeitung des in 2020 zu beauftragenden Integrierten Freiraumentwicklungskonzepts hinaus. Eine Umstellung des Bewirtschaftungskonzeptes bedeutet, die grundsätzlichen Potentiale zu ermitteln, Flächengrößen und Gestaltungsideen zu formulieren, Ausstattungs- und Gestaltungsstandards festzulegen, wirtschaftlich zu agieren sowie Pflege- und Entwicklungsziele zu projektieren. Für eine langfristige Umsetzung einer ökologischen Bewirtschaftung sind Managementansätze herauszuarbeiten, welche insbesondere auf die betrieblichen Gegebenheiten des WBH abzustimmen sind.

 

Maßnahmen:

Der Rat der Stadt Hagen hat mit der DS 1095/2018 Folgendes beschlossen:

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ zu unterzeichnen und dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ beizutreten. Damit verbunden ist auch die Umsetzung der folgenden Maßnahmen innerhalb der nächsten drei Jahre (2019-2021) durch die Stadt Hagen:

  1. Pflege und Unterhaltung der Gehölzbestände entlang von Straßen entsprechend der Hinweise, die das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV) und das Umweltministerium NRW (MKULNV) für Bundesfern- und Landesstraßen erarbeitet haben. Für die Pflege der innerstädtischen Straßen soll ein entsprechendes ökologisches Bewirtschaftungskonzept entwickelt werden.
  2. In Parks und Friedhöfen sollen vermehrt heimische Arten angepflanzt werden, da sie zahlreichen Insektenarten, welche als Bestäuber für Nahrungsmittel unentbehrlich sind, Nahrung bieten. Des Weiteren können durch spezifische Artenhilfsmaßnahmen wie zum Beispiel der Anlage von Biotopen, Trockenmauern und Totholzhecken sowie dem Anbringen von Nistkästen in Parkanlagen, Friedhöfen und Gärten Strukturen geschaffen werden, die dem Erhalt und der Förderung seltener oder bedrohter Arten dienen.
  3. Erhaltung und Förderung von Gebäudequartieren für Fledermäuse und Vögel. Ursprüngliche Fels- und Höhlenbrüter wie Turmfalke, Schleiereule, Mehlschwalbe und Mauersegler finden in und an Gebäuden geeignete Ersatzlebensräume.
  4. Umsetzung von Maßnahmen (Festsetzungen) zur Pflanzung von heimischen Bäumen und Büschen.
  5. Erarbeitung und Umsetzung von ökologischen Mähplänen für die Straßen- und Wegränder der Stadt (d. h. bis auf Ausnahmestandorte kein mehrmaliges Mulchen, sondern ein einmal jährliches Mähen und Abfahren). Somit wird zugleich das Aufwachsen der Straßenränder vermieden, die andernfalls regelmäßig abgeschält werden müssen.
  6. Auf Pestizide, Stickstoff-Dünger und Torf wird bei städtischen Grünflächenarbeiten verzichtet.
  7. Katastermäßiges Erfassen und Entwicklung von Blühstreifen mit regionalem Wildpflanzensaatgut auf dem kommunalen Flächeneigentum.
  8. Schaffung von Anreizen für die artenreiche und vielfältige Gestaltung privater Gärten bspw. durch Auslobung von Preisgeldern (für besondere Privatgärten und/oder eines Wettbewerbs zur Umgestaltung artenarmer Gärten. Ein solcher Wettbewerb könnte als Werbekampagne gegen den Trend der Stein-‘gärten‘ genutzt werden.
  9. Darstellung der besonderen Bedeutung der innerstädtischen Kleingartenanlagen für Artenvielfalt und innerstädtisches Klima.
  10. Unterstützung des WBH bei der Entwicklung nachhaltiger Bewirtschaftung und Bepflanzung von städtischen Flächen.

 

Sachstand:

Zu 1.

Bei der Unterhaltung von Gehölzbeständen entlang von Straßen wird bereits nach den Standards der Richtlinie „Hinweise für die Gehölzpflege an Bundesfern- und Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen“ gearbeitet. Aufträge an externe Unternehmen werden ebenso nach diesen Standards vergeben. Der Artenschutz findet hierbei besondere Beachtung. Der Rückschnitt erfolgt i.d.R. außerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Rodungsverbots (§ 39 BNatSchG). Weitere Maßnahmen, wie das Belassen von Totholz als Lebensraum für Insekten oder die zeitliche Verschiebung von Baumpflegemaßnahmen zum Schutz von Winterquartieren von Fledermäusen wird nach Maßgaben der vorhandenen Standortbedingungen und soweit keine Gründe der Verkehrssicherheit entgegenstehen ebenfalls umgesetzt.

 

 

Zu 2.

Im Zuge der Unterhaltung von Grünflächen sowie bei der Neuplanung finden bereits überwiegend einheimische Arten Verwendung. Vor dem Hintergrund des Klimawandels fällt vornehmlich die Auswahl der Pflanzenarten auf standortgerechte Arten. Diese müssen nicht immer zwangsläufig eine heimische Pflanzenart darstellen. Insbesondere bei Straßenbäumen und Bäumen im urbanen Umfeld wird aufgrund der standörtlichen Besonderheiten zunehmend auf nichtheimische Arten zurückgegriffen werden müssen. Auch bei der Ausstattung der Friedhofsbepflanzung ergeben sich aufgrund der hiesigen Trauerkultur nicht heimische Pflanzungen, die es zu berücksichtigen gilt. Generell finden bei der Pflanzenauswahl in Hagen insbesondere Pflanzen, die einen ökologischen Mehrwert für heimische Insekten und Vögel liefern Anwendung. Hierzu zählen blühende Gehölze, Sträucher oder Stauden, die den blütenbesuchenden Insekten eine zusätzliche Quelle für Pollen und Nektar bieten.

Artenhilfemaßnahmen, die zur Förderung der Artenvielfalt beitragen, wurden auch bereits in der Vergangenheit durchgeführt. Hierzu zählt unter anderem das Projekt zur Förderung der Turm- und Wanderfalken. In enger Zusammenarbeit mit dem NABU Stadtverband Hagen wurden im Zuge dessen ca. 20 Turm und Wanderfalkennistkästen an verschiedenen Bauwerken im Hagener Stadtgebiet angebracht.

Am 17.04.2019 erfolgte seitens der Verwaltung eine Bitte an die Bezirksvertretungen jährlich einen Betrag von 2.500 € bezirksbezogener Mittel für ausgewählte niederschwellige Artenschutzmaßnahmen zu bezuschussen bzw. zu finanzieren (s. Schreiben: Bezirkliche Artenschutzmaßnahmen vom 17.04.2019). Von diesen Beträgen sollten spezifische Artenschutzmaßnahmen wie z.B. insektenfreundliche Saatgutmischungen, Insektenhotels und Kleinvogelnistkästen angeschafft und an die interessierte Bürgerschaft, Kindergärten, Schulen etc. weitervermittelt werden. Dieser Bitte wurde bisweilen nicht nachgekommen. Die Verwaltung ist weiterhin bestrebt, auch zukünftig weitere Aktionen zum Artenschutz unter Einbindung der Bevölkerung anzustoßen.

 

Zu 3.

Die Erhaltung und Förderung von Gebäudequartieren für Fledermäuse und Vögel im Bereich städtischer Liegenschaften ist bereits gängige Praxis und wird zudem auch durch die bestehenden gesetzlichen Vorgaben (§44 (5) BNatSchG) zum Artenschutz verpflichtend geregelt. Generell wird der Ansatz in Hagen verfolgt im Zuge von Eingriffen ein über das gesetzlich geforderte Maß an Kompensations- und Ersatzmaßnahmen zu schaffen. Zum Erhalt und zur Förderung von Gebäudequartieren werden derartige Maßnahmen bereits in der Planung berücksichtigt. So wurden beispielsweise im Rahmen der Fassadensanierung der Fritz-Steinhoff-Gesamtschule 100 neue Mauerseglerquartiere in die neue Fassade integriert. Im Zuge der gesetzlichen Regelungen erfolgen i.d.R. in den Genehmigungen von Vorhaben spezifische artenschutzrechtliche Auflagen der Ordnungsbehörden. Neben den gesetzlichen Vorgaben ergibt sich für private Vorhaben lediglich die Möglichkeit durch gezieltes Informationsmaterial die Bürger aufmerksam zu machen und entsprechend zu sensibilisieren. Beispielhaft kann hier die Broschüre des BFN „Schutz gebäudebewohnender Tierarten vor dem Hintergrund energetischer Gebäudesanierung in Städten und Gemeinden“ genannt werden.

 

Zu 4.

In der Sitzung des STEA vom 06.11.2018 wurde beschlossen, bei der Gestaltung von Vorgärten sog. „Schottergärten auszuschließen und künftig die genaue Art der Begrünung (z.B. Pflanzenwahl, Pflanzqualität) festzusetzen. Es ist vorgesehen, eine verwaltungsübergreifende Arbeitsgruppe zu bilden, die eine entsprechende Artenzusammenstellung von Gehölzen und Sträuchern erarbeitet, welche zur künftigen Festsetzung von Pflanzgeboten genutzt werden soll. Diese Pflanzliste soll insbesondere einer biodiversitätsfördernden Bepflanzung unter Berücksichtigung des zukünftigen Klimawandels gerecht werden. Im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung wird zukünftig verstärkt eine ökologische Gebäudebepflanzung z.B. Dachbegrünung angestrebt sowie in künftigen Bebauungsplänen das Anlegen von „Schottergärten ausgeschlossen. Die Verwaltung erarbeitet z. Z. Standards, die in Bauleitplan­verfahren sowie bei dem Verkauf von städtischen Grundstücken anzuwenden sind.

 

Zu 5.

Vorgesehen ist zukünftig in jedem Bezirk sogenannte ‘Starter’-Flächen für die ökologische Bewirtschaftung auszuweisen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden in einem ökologischen Mähplan einfließen. Die ersten Erfolge bei der Herstellung und Bewirtschaftung von ‘Starter’-Flächen konnten bereits in der Vergangenheit durch die enge Zusammenarbeit mit der Biologischen Station erzielt werden (z.B. Wildblumenwiese Haus Busch, Extensivwiesen Autobahnzubringer). Vor diesem Hintergrund erfolgt aktuell durch den WBH eine weitere Standortakquise für zusätzliche ‘Starter’-Flächen. Nach vorläufigen Schätzungen ist es möglich ca. 30% der vorhandenen Grünflächen auf eine ökologisch extensive Bewirtschaftung umzustellen. Eine schrittweise Umstellung wird angestrebt. Hierzu wird in einer der kommenden Sitzung des UWA ein Vorschlag für die Umsetzung eines ökologischen Mähplans vorgestellt.

 

Zu 6.

Auf Pestizide, Stickstoffe-Dünger und Torf bei der Bewirtschaftung von städtischen Grünflächen wird in Hagen schon seit mindestens 25 Jahren verzichtet. Der Pestizidverzicht gilt sowohl für die Schädlings- als auch für die Wildkrautbekämpfung.

 

 

Zu 7.

Die Erfassung von Grünflächen erfolgt innerhalb des bereits bestehenden Grünflächenkatasters. Derzeitig sind keine Blühstreifen mit regionalen Wildpflanzen angelegt worden. Blühstreifen im Sinne von farbenfrohen Hinguckern mit Mehrwert für die Insektenwelt finden sich in Hagen u.a. in den Staudenbeeten wieder. Diese sind im Kataster erfasst.

 

Zu 8.

s. Punkt 2

 

Zu 9.

Aufgrund der besonderen Bedeutung der innerstädtischen Kleingartenanlagen für die Artenvielfalt und das innerstädtische Klima sind diese Räume in der Bauleitplanung zu sichern. Im Zuge des Integrierten Freiraumentwicklungskonzeptes sollen im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung der Stellenwert und die Bezüge zu anderen Grün- und Freiräumen herausgearbeitet werden. Hieraus können strategische Grundsätze für Hagen formuliert werden. Innerstädtische Kleingärten bilden mit ihren vielzähligen Freiraumfunktionen eine Besonderheit für den urbanen Raum, die es planerisch zu sichern, zu entwickeln und zu erweitern gilt. Rechtliche Vorgaben zu Kleingärten und deren Gestaltungsspielräumen gibt größtenteils das Bundeskleingartengesetz vor.

 

Zu 10.

Für die nachhaltige Entwicklung eines ökologischen Grünflächenmanagements in Hagen erfolgt zunächst eine schrittweise Umsetzung von Maßnahmen, wie z.B. Ökologische Mähpläne und das Anlegen von ‘Starter’-Flächen mit standortgerechten Pflanzungen. Mittel bis langfristig sind die technisch-organisatorischen Rahmenbedingungen entsprechend anzupassen, d.h. das Budget für die Grünflächenunterhaltung, der Personalbedarf für die Planung, die Pflege und das Monitoring, die Qualifikation der Mitarbeiter*innen in der Verwaltung wie auch beim WBH und die Bereitstellung der dafür notwendigen Betriebsmittel wie z.B. Arbeitsgeräte sind an die Anforderungen eines ökologischen Grünflächenmanagements auszurichten. Dies wird zunächst einen Mehraufwand bedeuten, der sich erst mit den Jahren als wirtschaftlich erweisen könnte. Die konkreten finanziellen Auswirkungen werden in Zusammenhang mit der Konzeption eines ökologischen Grünflächenmanagements ermittelt und dargestellt.

Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass für eine solche Umstellung aufgrund der besonderen Sichtbarkeit im öffentlichen Raum insbesondere die Akzeptanz der Bürgerschaft eine wichtige Rolle spielt. In der Praxis bedeutet dies, dass eine artenreiche Fettwiese nicht unbedingt einem „gepflegten“ Erscheinungsbild einer Parkfläche entspricht, aus ökologischen Blickwinkeln aber eine sehr wertvolle Fläche darstellt. Ohne ausreichende Öffentlichkeitsarbeit sowie gezielte Information und Einbeziehung der lokalen Bevölkerung in diesen Prozess, sowie Angebote der Umweltbildung und Naturerfahrung und wird die langfriste Umstellung keinen Akzeptanz und damit einen nachhaltigen Erfolg bringen.

Die Umstellung auf ein langfristig nachhaltiges ökologisches Grünflächen­management ist als ein Prozess zu verstehen, der durch eine schrittweise Herangehensweise erfolgen muss. Hier ist nicht zuletzt eine strategische Fachplanung wie das Integrierte Freiraumentwicklungskonzept und die Aufnahme der formulierten Leitbilder und Zielvorstellungen in die Bauleitplanung, kommunale Satzungen sowie die anschließende Kontrolle ein wesentlicher Schlüsselfaktor.

 

rdermöglichkeiten

 

Die Verwaltung wird zur Umsetzung des Ökologischen Grünflächenmanagements sowie zur Steigerung der Artenvielfalt in der Stadt Hagen bestehende und zukünftige Fördermöglichkeiten prüfen und wenn möglich beantragen.

 

Mit der DS 0643/2019 wurde der Antrag formuliert die Fördermittel aus dem Bundesprogramm ‚Masterplan Stadtgrün‘ zu beantragen. Bei dem Maßnahmenprogramm der Bundesregierung für eine Lebendige Stadt, hier der ‚Masterplan Stadtnatur‘ des Bundesumweltministeriums (BMU) handelt es sich nicht um ein Förderprogramm. Es ist vielmehr eine Absichtserklärung mit Maßnahmen, die ab dem Jahr 2020 seitens des BMU in Angriff genommen werden sollen und ausschließlich in der Zuständigkeit des Bundes liegen und daher nur rahmengebend auf kommunale Aufgaben wirken.

 

Öffentliche Grünflächen liegen i. d. R. in der Verantwortung der Kommunen. Eine Unterstützung des Bundes ist daher lediglich in Form von Entwicklung übergreifender Instrumente zu erwarten. Finanzmittel für Kommunen können lediglich im bereits seit 2011 bestehenden Bundesprogramm Biologische Vielfalt in der dann ab 2020 geänderten Fassung akquiriert werden. In der Vergangenheit traten hier mehrheitlich Naturschutzverbände und Vereine als Projektträger auf. Alternativ könnten sich neue Perspektiven im Rahmen des angekündigten Wettbewerbs zum Insektenschutz in den Kommunen eröffnen.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez. i.V. Margarita Kaufmann

 

Beigeordnete

 

 

 

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Beschlüsse

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30.10.2019 - Umweltausschuss - vertagt

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06.11.2019 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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06.11.2019 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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21.11.2019 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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26.11.2019 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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26.11.2019 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Ergänzung:

 

Der Naturschutzbeirat gibt dem Rat der Stadt Hagen folgende Empfehlungen für die Umsetzung des Ökologischen Grünflächenmanagements:

 

  • Festlegung von Verantwortlichkeiten
  • Erstellung einer Zeitschiene für die Umsetzung der 10 Ziele in Verbindung mit den Konzepten
  • Festlegung der Verwaltungsbereiche, die an der inhaltlichen Gestaltung und Zielvorstellungen zusammenarbeiten werden
  • Festlegung von Berichtspflichten gegenüber den Gremien und dem Rat auf der Zeitschiene
  • Darstellung von finanziellen Auswirkungen für 10 Jahre

Aus Sicht des Naturschutzbeirats reicht es nicht aus, wieder einmal eine Vorlage zur Kenntnis nehmen zu müssen, in der keinerlei Verpflichtungen zur Umsetzung eines „Nachhaltigen Ökologischen Grünflächenmanagement“ in finanzieller und personeller Hinsicht zu erkennen ist.

Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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02.12.2019 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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29.01.2020 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen