Beschlussvorlage - 0052/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Landschaftsbeirat stimmt der Erteilung einer Befreiung gem. § 69 LG NW für die Verlegung eines Regenklärbeckens und die Errichtung eines Sedimentfangs zu.

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Sachverhalt

Einzelheiten des Anlasses und der Planung ergeben sich aus den Antragsunterlagen von Straßen NRW (Anlage 2).

 

Das Erfordernis einer Befreiung ergibt sich im wesentlichen für den geplanten Sedimentfang im Einlaufbereich der “Heimecke” in den Durchlass zur Kreuzung der BAB 1 und L 675. Dieser befindet sich im geschützten Landschaftsbestandteil (LB) 1.4.2.1 “Bruchwald in Espen”, einem quelligen Bach-Erlen-Eschenwald. Durch Unterhaltungsmaßnahmen am Durchlass (Entschlammung), bestand in der Vergangenheit die Gefahr einer Grundwasserabsenkung im LB, da das Erosionsniveau tiefergelegt wurde. Der Trockenlegung des LBs konnte kurzfristig durch eine Sicherung der Gewässersohle mit Eichenpfählen entgegengewirkt werden. Inzwischen wurde die Eichenpfahlreihe von Personen umgraben, wodurch die Entwässerung des LBs wiederum gefördert wird. Die Verursacher des Eingriffs konnten nicht ermittelt werden.

 

Aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde stellt der beantragte Sedimentfang eine Lösung dar, durch die der Erhalt des Grundwasserstandes im LB langfristig, auch bei Unterhaltungsmaßnahmen am Durchlass, gesichert wird. Ferner werden zuvor beschriebene Eingriffe Dritter zukünftig verhindert.

 

 

 

 

 

Anlagen:

 

1.      Übersichstkarte

2.      Antragsunterlagen Straßen NRW

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Auswirkungen

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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25.02.2004 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen