Beschlussvorlage - 0052/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Geschützter Landschaftsbestandteil " Bruchwald in den Espen"hier: Antrag von Straßen NRW auf Befreiung zur Verlegung eines Regenklärbeckens und zur Errichtung eines Sedimentfangs
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Kai Gockel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Entscheidung
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25.02.2004
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Sachverhalt
Einzelheiten des Anlasses und der
Planung ergeben sich aus den Antragsunterlagen von Straßen NRW (Anlage 2).
Das Erfordernis einer Befreiung ergibt
sich im wesentlichen für den geplanten Sedimentfang im Einlaufbereich der
“Heimecke” in den Durchlass zur Kreuzung der BAB 1 und L 675.
Dieser befindet sich im geschützten Landschaftsbestandteil (LB) 1.4.2.1
“Bruchwald in Espen”, einem quelligen Bach-Erlen-Eschenwald. Durch
Unterhaltungsmaßnahmen am Durchlass (Entschlammung), bestand in der
Vergangenheit die Gefahr einer Grundwasserabsenkung im LB, da das
Erosionsniveau tiefergelegt wurde. Der Trockenlegung des LBs konnte kurzfristig
durch eine Sicherung der Gewässersohle mit Eichenpfählen entgegengewirkt
werden. Inzwischen wurde die Eichenpfahlreihe von Personen umgraben, wodurch
die Entwässerung des LBs wiederum gefördert wird. Die Verursacher des Eingriffs
konnten nicht ermittelt werden.
Aus Sicht der Unteren
Landschaftsbehörde stellt der beantragte Sedimentfang eine Lösung dar, durch
die der Erhalt des Grundwasserstandes im LB langfristig, auch bei
Unterhaltungsmaßnahmen am Durchlass, gesichert wird. Ferner werden zuvor
beschriebene Eingriffe Dritter zukünftig verhindert.
Anlagen:
1.
Übersichstkarte
2.
Antragsunterlagen Straßen NRW
