Beschlussvorlage - 0731/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Kinderschutz in Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
04.09.2019
| |||
|
|
09.10.2019
|
Beschlussvorschlag
1. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die dargestellten
Förderoptionen für die Verstetigung bzw. den Ausbau der Frühen Hilfen
jährlich zu beantragen.
2. Die Verwaltung wird gebeten, den Jugendhilfeausschuss rechtzeitig über die
Mittelakquise für den Bedarf 2021 zu informieren. Gegebenenfalls sollen
Deckungsvorschläge im Rahmen der bestehenden Haushaltsansätze
2020/2021 aufgezeigt werden.
Sachverhalt
Kurzfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat aufgrund des Kinderschutzberichtes die Verwaltung in seiner Sitzung am 19.06.2019 (Vorlage 0570/2019) beauftragt, die finanziellen und personellen Ressourcen für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Angeboten und Maßnahmen im Angebotsspektrum des Kinderschutzes und der Frühen Hilfen zu ermitteln und dem Ausschuss vorzulegen.
Die Vorlage zeigt im Ergebnis, dass sich die vorgesehenen Veränderungen in Bezug auf die bereits angemeldeten Haushaltsmittel für 2020 haushaltsneutral darstellen.
Die Mehrkosten für 2021 entstehen zum einen aufgrund der vom Rat beschlossenen jährlichen 3 %-Budgetsteigerung bei zwei Maßnahmen und zum anderen durch das Auslaufen des Bundesprogramms „Kita-Einstieg“. Der Fachbereich Jugend und Soziales wird in den nächsten Monaten versuchen, die wegbrechenden Fördermittel des Bundes durch die Akquirierung neuer Projektmittel zu kompensieren. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, dass das Bundesprogramm „Kita-Einstieg“ verlängert wird. In der Folge würden sich die Gesamt-Mehrausgaben für den kommunalen Haushalt in 2021 von 165.745 € auf 891 € reduzieren.
Begründung
Am 19.06.2019 wurde ein aktueller Bericht über die Kinderschutzmaßnahmen in Hagen (Vorlage 0570/2019) im Jugendhilfeausschuss vorgestellt. Der Bericht zeigte auf, dass diese niederschwelligen und sozialraumorientierten Maßnahmen eine hohe Akzeptanz bei vielen Hagener Eltern haben und diese die Angebote vermehrt nutzen.
In den vergangenen drei Jahren haben sich die Problemlagen und Zielgruppen im präventiven Kinderschutz und den Frühen Hilfen jedoch stark gewandelt.
Durch den Zuzug von Flüchtlingen und Unionsbürgern (hier besonders aus Süd/Ost-Europa) veränderten sich Anforderungen an die Angebote im Kinderschutz. Diese neuen Zielgruppen brachten neben fehlenden Verständigungsmöglichkeiten auch multiple Problemlagen u.a. aus dem Bereich Existenzsicherung oder Integrationsprobleme mit.
In stark unterstützenden Angeboten wie z.B. der Familienbegleitung verdrängten diese Zielgruppen die Familien, die bis dahin um Unterstützung gesucht hatten.
Aufgrund der Vielzahl von Problemen der einzelnen Familien bzw. der schwierigen Verständigung verlängerten sich Betreuungszeiten, ebenso wie die Anzahl und die Dauer der erforderlichen Kontakte. Bei gleichbleibendem Personalschlüssel konnten dadurch zwangsläufig immer weniger Familien betreut werden, obwohl der Bedarf stetig angestiegen ist.
Der Anstieg der Geburtenrate und der Zuzug von Migrantenfamilien führten auch in den anderen Kinderschutzmaßnahmen zu den o.g. Veränderungen und Problemen.
Darüber hinaus wird es, wie Deutschlandweit, zunehmend schwieriger, Fachkräfte und Ehrenamtliche für die Aufgabengebiete des Kinderschutzes zu gewinnen.
Das Fehlen von Ehrenamtlichen führt dazu, dass Aufgaben in den Angeboten von hauptamtlichen Kräften übernommen werden müssen. Dadurch ist die Finanzierung nicht mehr auskömmlich und ein bedarfsgerechtes Vorhalten von Hilfsangeboten durch die betroffenen Jugendhilfeträger kaum möglich.
Im Kinderschutzbericht wurde deutlich, dass das stetige Anwachsen und die Veränderungen in der Hagener Bevölkerung seit Ende 2014 ein Überdenken der vorhandenen Kapazitäten des gesamten Unterstützungssystems erfordert.
Der Jugendhilfeausschuss hat aufgrund des Kinderschutzberichtes die Verwaltung in seiner Sitzung am 19.06.2019 beauftragt, die finanziellen und personellen Ressourcen für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Angeboten und Maßnahmen zu ermitteln und dem Ausschuss vorzulegen.
Im Nachfolgenden werden die Veränderungsbedarfe für die einzelnen Angebote und Maßnahmen und die dafür erforderlichen Finanzmittel dargelegt.
Koordinierungsstelle präventiver Kinderschutz
Zur Umsetzung des Hagener Kinderschutzes stehen der Koordinierungsstelle 1,5 Vollzeitstellen Sozialarbeiter*innen und eine 0,5 Stelle Verwaltungssachbearbeitung zur Verfügung. Zusätzlich wird über das Bundesprogramm Kita-Einstieg eine halbe Stelle „Netzwerkkoordination“ bis zum 31.12.2020 finanziert. Durch den Wegfall der halben Stelle ab 01.01.2021 würde eine besonders wichtige Unterstützung für den Bereich der Frühen Hilfen in Hinblick auf die nach wie vor steigenden Bedarfe nicht mehr wahrgenommen werden. Darüber hinaus wird es der Koordinierungsstelle dann aufgrund der knappen Personalkapazitäten kaum noch möglich sein, die neuen Anforderungen an die Kinderschutzmaßnahmen umzusetzen bzw. diese bedarfsgerecht auszubauen.
Insbesondere die vor dem Hintergrund des Falls „Lügde“ kürzlich formulierten Anforderung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW bestehende Netzwerke zum Kinderschutz, zu den Frühen Hilfen und den kommunalen Präventionsketten um den eigenständigen Aspekt sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu erweitern, wird im notwendigen Umfang nicht umsetzbar sein.
Bei Wegfall der Bundesförderung „Kita-Einstieg“ ist eine Weiterfinanzierung der halben Stelle „Netzwerkkoordination“ ab 01.01.2021 aus Mitteln der Stadt Hagen erforderlich. Finanzierungsvolumen: 33.250 €.
Schwangerenberatungsstellen
Die vier Schwangerenberatungsstellen versorgen zehn Familienzentren und damit deren Sozialräume. Dafür stehen insgesamt 35.000 € zur Verfügung, was einer wöchentlichen Kapazität von zwei Stunden pro Familienzentrum für offene Sprechstunden, Einzelberatungen, Informationsveranstaltungen, Teilnahme an den Familien-Cafés und der Durchführung von Elternkursen entspricht. Seit 2013 sind drei Familienzentren in Sozialräumen mit besonderem Handlungsbedarf vergrößert worden und sieben neue Familienzentren hinzugekommen. Somit verfügt die Stadt Hagen aktuell über 27 Familienzentren. Im Rahmen der KiBiz- Revision hat die Landesregierung darüber hinaus einen weiteren Ausbau im Bereich der Familienzentren angekündigt.
Um den Familien in den Sozialräumen gleichermaßen gerecht zu werden, ist eine Ausweitung um ca. zehn Wochenstunden, entsprechend 15.000 €, notwendig.
Willkommensbesuche
Die Willkommensbesuche gem. § 2 KKG werden im Auftrag der Stadt Hagen durch den Kinderschutzbund durchgeführt. Für die Koordination, Qualifikation und Begleitung der ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen erhält der Kinderschutzbund aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen und aus Mitteln der Stadt Hagen für eine 25 Stunden-Stelle zzgl. Sachkosten (Willkommenstaschen, etc.) in diesem Jahr insgesamt 32.121 € (davon 30.000 € aus Stiftungsmitteln). Die Zielgruppe sind alle Hagener Familien mit Neugeborenen, unabhängig von sozialen Schichten, Bildungsstand oder Herkunft. Die Besuche werden von der Zielgruppe sowie von den Ehrenamtlichen als informativ und bereichernd beschrieben. Willkommensbesuche haben eine wichtige Informations-, Vermittlungs- und Steuerungsfunktion.
Prekär ist, dass die Zahl der Ehrenamtlichen in den vergangenen Jahren stetig zurückgegangen ist und mittlerweile 40 % aller Besuche durch hauptamtliche Kräfte durchgeführt werden. Der Einsatz dieser Kräfte ist mit der bisherigen Finanzierung nicht gedeckt.
Vor dem Hintergrund, dass die Geburtenzahlen auch für die nächsten Jahre weiter ansteigend prognostiziert werden, ist das Budget des Kinderschutzbundes zur Aufrechterhaltung des Angebotes um 15.000 € zur Finanzierung weiterer Stellenanteile aufzustocken.
Familienhebammen/ Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen (FGKIKP)
Aktuell stehen in diesem Bereich rund 3,5 Stellen, verteilt auf drei Hebammen und drei FGKIKP in Trägerschaft des Caritasverbandes und der ev. Jugendhilfe Iserlohn-Hagen, zur Verfügung.
Die Finanzierung stellt sich folgendermaßen dar:
- 2,95 Vollzeitstellen durch die Bundesstiftung Frühe Hilfen und kommunale Mittel in einer Gesamthöhe von rd. 221.500 €, davon 100.200 € Stiftungsgelder
- 0,5 Stelle gem. § 11 ÖGDG NRW (Öffentlicher Gesundheitsdienst-Gesetz NRW) als Pflichtaufgabe durch den Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz
Die Hebamme erfüllt den gesetzlichen Auftrag gem. § 11 ÖGDG und wird insbesondere in Kinderschutzfällen eingesetzt.
Die Erhöhung des kommunalen Anteils in Höhe von 30.000 € resultiert aus einem Beschluss des Jugendhilfeausschusses und konnte im Oktober 2018 umgesetzt werden. Die Arbeit der Familienhebammen/ FGKIKP ist sozialräumlich ausgerichtet. Sie fungieren als Ansprechpartnerinnen im jeweiligen Stadtbezirk und arbeiten eng mit den Einrichtungen vor Ort, hier in erster Linie mit den Familienzentren, kontinuierlich zusammen.
Aktuell ist der Bedarf gedeckt. In Anbetracht des prognostizierten Geburtenanstiegs ist anhand der jährlichen Datenerfassung regelmäßig zu überprüfen, ob ein weiterer Ausbau erforderlich sein wird.
Familienpaten
Für die Durchführung des Angebotes der Familienpaten wird beim Caritasverband und dem Sozialdienst katholischer Frauen (SKF) jeweils eine 0,5-Stelle zur Koordination des ausschließlich auf Ehrenamtlichkeit beruhenden Unterstützungs-angebots bereitgestellt. 2019 stehen dafür insgesamt 45.100 €, davon 10.000 € aus den Stiftungsmitteln des Bundes, zur Verfügung.
Wie auch in anderen ehrenamtlichen Systemen führt die sinkende Zahl an Ehrenamtlern in der Folge ebenfalls zu stetig sinkenden Betreuungszahlen. Hierbei handelt es sich nicht um ein spezifisches Hagener, sondern um ein grundsätzliches, gesamtgesellschaftliches Problem. Aktuell sind noch insgesamt 25 Familienpaten tätig, was einen Rückgang von 43,2 % seit 2015 bedeutet. Zudem konnten 2018 nur drei neue Paten gewonnen werden, weshalb keine Gruppenschulungen mehr stattgefunden haben.
Es ist unstrittig, dass ehrenamtliches Engagement auch in den Frühen Hilfen zu unterstützen ist. Für die Koordinierung der Familienpaten wird jedoch vorläufig nur der Bedarf für eine halbe Personalstelle gesehen. Eine Aufteilung dieser halben Stelle auf zwei Träger wird nicht für sinnvoll erachtet. Hier wird der SKF als Träger mit den höheren Fallzahlen und dem größeren Erfahrungshintergrund befürwortet.
Entsprechende Gespräche mit den beiden Trägern sind noch nicht zu einem Abschluss gekommen.
Die Förderung durch die Bundesstiftung wird an dieser Stelle beibehalten, sodass der kommunale Anteil 12.550 € beträgt.
Familienbegleitung
In Hagen sind 18 Familienbegleiterinnen mit unterschiedlichen Stundenkontingenten verteilt auf 15 Sozialräume tätig. Die unterschiedlichen Stundenkontingente definieren sich aus den Bedarfen in den Sozialräumen anhand der Analyse der Sozialraumdaten. Die Familienbegleiterinnen sind sozialpädagogische Fachkräfte und erste Anlaufstelle für alle Familien in den Sozialräumen. Durch die massiven Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur seit 2015 und den seither stetig ansteigenden Geburtenzahlen, hat sich die Nutzergruppe gravierend verändert.
Der Anteil der Nutzer*innen mit Migrationshintergrund lag in 2018 bei 79 %. Durch die Multiproblemlagen dieser Familien verbunden mit den Verständigungsschwierig-keiten, erhöhten sich die erforderliche Anzahl und die Dauer der Kontakte je Familie. In der Folge war es nicht mehr möglich, allen Bedarfen gerecht zu werden. Durch die Beteiligung am Bundesprogramm „Kita-Einstieg“ ab Mitte 2017 konnten die besonders von Zuwanderung betroffenen Sozialräume (Altenhagen, Stadtmitte, Wehringhausen, Haspe und Eilpe) mit insgesamt zusätzlich 77,5 Personalstunden verstärkt werden. Das Förderprogramm läuft am 31.12.2020 aus.
Der Fachbereich Jugend und Soziales versucht, durch die Akquirierung neuer Projektmittel, die Anzahl der Familienbegleiter*innen aufrecht zu erhalten. Sollte dies nicht gelingen, ist die Finanzierung durch das Aufstocken kommunaler Mittel, ungeachtet weiterer Bedarfe in den anderen Sozialräumen, zumindest für die o.g. Sozialräume dringend erforderlich.
Die Finanzierung aus dem Bundesprogramm beläuft sich aktuell auf 131.604,00 €.
(anonyme) Kinder- und Jugendberatung (KIJUB)
Die (anonyme) Kinder- und Jugendberatung wurde 2013 auf Grundlage von § 8 Abs. 3 SGB VIII geschaffen. KIJUB wird im Umfang einer Vollzeit-Stelle verteilt auf zwei Träger angeboten. Kinder und Jugendliche finden in Notsituationen kurzfristig eine Beratungsmöglichkeit. Die Zahl der Beratungen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen.
Gleichwohl wird das Angebot gegenwärtig für ausreichend erachtet.
Angesichts des Bevölkerungszuwachses ist anhand der jährlichen Datenerfassung zu überprüfen, ob ein Ausbau zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich sein wird.
Präventionsangebote Kinderschutzambulanz
Durch die Kinderschutzmittel bedient die Kinderschutzambulanz neben ihrer Kernaufgabe zwei zusätzliche Themengebiete. Zum einen bietet die Kinderschutzambulanz eine offene Sprechstunde für Familien an und zum anderen werden Schulungen für verschiedene Zielgruppen z.B. Erzieher*innen, Lehrer*innen u.a. ermöglicht.
Die Finanzierung der Präventionsangebote erfolgt durch einen jährlichen Festbetrag. Die finanzielle Bezuschussung ist aktuell auskömmlich und eine Stellenausweitung ist nicht vorgesehen.
Beratung von Berufsgeheimnisträgern gem. § 8 b SGB VIII
Die beiden, vom Gesetzgeber genannten Schwerpunkte (Information über die Angebote der fachlichen Beratung und Anspruch auf Beratung und Risikoeinschätzung), zu deren Erfüllung die Kommune gemäß § 4 Abs. 2 KKG und § 8b Abs. 1 SGB VIII verpflichtet ist, werden durch die „Fachberatung Kindeswohl“ innerhalb des Beratungszentrums „Rat am Ring“ umgesetzt.
Hierzu stehen zweimal fünf Stunden Stellenanteile und die Förderung aus Mitteln des Kinderschutzes in Höhe von 13.000 € zur Verfügung.
Derzeit bilden die Landesjugendämter im Auftrag der Landesregierung zusammen mit den kassenärztlichen Vereinigungen interdisziplinäre Qualitätszirkel, um die Beratungsmöglichkeiten von Ärzten voranzutreiben. Die Stadt Hagen wird sich daran beteiligen, da die Beratungsmöglichkeit auch in Hagen von den Ärzten nur mäßig genutzt wird.
Perspektivisch ist beabsichtigt, die Stellenanteile zusammen mit den Fördermitteln in einer halben Stelle haushaltsneutral im Bereich Kinderschutz zu bündeln.
Projekte der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Sozialraumteams und der Frühen Hilfen
Durchschnittlich werden pro Jahr 30 Projekte in den drei Bereichen angeboten.
Die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit führten 2018 beispielsweise Projekte zur Verbesserung des Selbstwertgefühls, zum Schutz vor Gefahren-situationen, wie Missbrauch oder Sicherheit im Straßenverkehr sowie eine Vielzahl von gruppendynamischen Maßnahmen durch.
Durch die Förderung der Projekte der Sozialraumteams konnten aktuell auftretenden Problemen im Sozialraum mit passgenauen Projekten entgegengewirkt werden. So fanden u.a. gemeinsame Veranstaltungen mit deutschen- und Migrantenfamilien statt, um ein besseres Miteinander zu erreichen.
Die Akteure der Frühen Hilfen konnten durch die Projektgelder ihre Angebotsvielfalt vergrößern und spezielle Kurse für junge Familien anbieten.
Um diese wichtigen Angebote zu erhalten, sollen diesen drei Bereichen dauerhaft Projektgelder im Umfang von 30.000 € zur Verfügung stehen.
Öffentlichkeitsarbeit/ Fachtage/ Fortbildungen/ Netzwerkarbeit
Neben der gesetzlichen Verpflichtung des Aufbaues und der Pflege eines Netzwerksystems im Kinderschutz (§ 3 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) und insbesondere im Bereich der „Frühen Hilfen“, nimmt die Öffentlichkeitsarbeit eine bedeutende Rolle ein. Die Öffentlichkeitsarbeit dient nicht nur der Information von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern über Unterstützungs- und Beratungsangebote, sondern auch Berufsgeheimnisträger und andere Personen im beruflichen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen sind besonders auf fachliche Informationen angewiesen, damit sie ihrer Verpflichtung zum Schutz von Kindern nachkommen können.
Die Informationsweitergabe erfolgt in Form von Flyern, Fachtagen für verschiedene Zielgruppen und Schulungsmaßnahmen für Fachkräfte der Jugendhilfe, Schule und auch Ehrenamtlern.
Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit ist weiterhin durch die Koordinierungsstelle präventiver Kinderschutz anzubieten. Das Budget sollte auf 20.000 € festgesetzt werden.
Schulsozialarbeit
Die Landesförderung für die Schulsozialarbeit bezieht sich ausschließlich auf die Personalkosten. Sachmittel für Projekte u.a. werden in Höhe von 32.250 € über den Kinderschutz finanziert und weiterhin in der Abteilung 55/3 -Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Menschen- verausgabt.
Die Mittel sind auskömmlich.
Finanzierung
In Bezug auf die Angebote „Willkommensbesuche“ und „Familienpaten“ wurde aufgrund der Vorlage 0155-1/2017 (Ratsbeschluss vom 18.05.2017) eine jährliche Budgeterhöhung von 3 % beschlossen. Zu den Angeboten „Familienbegleitung“, „Familienhebammen/FGKIKP“ und „Beratung von Kindern und Jugendlichen“ werden ab 2020 aufgrund desselben Beschlusses Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Bei den übrigen Angeboten besteht eine Festbetragsfinanzierung.
Die nachfolgende Übersicht stellt die genannten Veränderungen mit ihren Auswirkungen auf die kommunalen Finanzmitteln dar.
Maßnahme | Bereits veranschlagte Ausgaben 2020 | Begründung | Ausgaben 2021 (bei Wegfall der Fördermittel Kita-Einstieg) | Begründung |
Netzwerk-koordination | 0 € | Finanzierung durch das Bundesprogramm „Kita-Einstieg“ | 33.250 € | Finanzierung einer 0,5 Stelle, wenn keine neuen Projektmittel akquiriert werden können. |
Schwangerenbera-tungsstellen | 50.000 € | Erhöhung um 15.000 € zur Versorgung der neuen FZ | 50.000 € | unverändert |
Willkommens-besuche | 17.121 € | Erhöhung um 15.000 € zur Finanzierung zus. Stellenanteile | 17.635 € | 3 % Budgetsteigerung Beschluss 18.5.17 |
Familienhebammen FGKIKP | 121.300 € | unverändert | 121.300 € | unverändert |
Familienpaten | 12.550 € | Kürzung in Höhe von 22.550 € aufgrund des Wegfalls einer halben Stelle | 12.927 € | 3 % Budgetsteigerung Beschluss 18.5.17 |
Familienbegleitung | 624.206 € | unverändert | 755.810 € | Erhöhung um 131.604 €, falls keine Projektmittel akquiriert werden können. |
Beratung von Kindern und Jugendlichen | 78.079 € | unverändert | 78.079 € | unverändert |
Präventionsangebote der KinderschutzA | 16.000 € | unverändert | 16.000 € | unverändert |
Beratung von Berufsgeheimnisträgern | 13.000 € | unverändert | 13.000 € | unverändert |
Projekte OKJA, Sozialraumteams, Frühe Hilfen | 30.500 € | Kürzung des Ansatzes in Höhe von 4.500 € | 30.500 € | unverändert |
Öffentlichkeitsarbeit Fachtage/ Fortbildungen | 20.000 € | Kürzung des Ansatzes in Höhe von 3.000 € | 20.000 € | unverändert |
Projekte der Schulsozialarbeit | 32.250 € | unverändert | 32.250 € | unverändert |
Summe |
1.015.006 € |
|
1.180.751 € |
|
Die Übersicht zeigt, dass sich die vorgesehenen Veränderungen im Angebotsspektrum des Kinderschutzes und der Frühen Hilfen in Bezug auf die bereits angemeldeten Haushaltsmittel für 2020 haushaltsneutral darstellen.
Die Mehrkosten für 2021 entstehen zum einen aufgrund der vom Rat beschlossenen jährlichen 3 %-Budgetsteigerung bei zwei Maßnahmen und zum anderen durch das Auslaufen des Bundesprogramms „Kita-Einstieg“. Der Fachbereich Jugend und Soziales wird in den nächsten Monaten versuchen, die wegbrechenden Fördermittel des Bundes durch die Akquirierung neuer Projektmittel zu kompensieren. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, dass das Bundesprogramm „Kita-Einstieg“ verlängert wird. In der Folge würden sich die Gesamt-Mehrausgaben für den kommunalen Haushalt in 2021 von 165.745 € auf 891 € reduzieren, die im Rahmen der Mittelbewirtschaftung zur Verfügung stehen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| |
X | sind betroffen |
Kurzerläuterung:
Inklusion ist eine Querschnittsaufgabe in allen Bereichen des Kinderschutzes und der Frühen Hilfen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Die finanziellen Auswirkungen sind, wie in der Vorlage dargestellt, für 2020 haushaltsneutral. Für 2021 wird versucht die auslaufenden Fördermittel durch erneute Mittelakquise zu ersetzen. Sollte dies nicht gelingen, werden gegebenenfalls Deckungsvorschläge im Rahmen der bestehenden Haushaltsansätze aufgezeigt. |
|
gez. | gez. |
Margarita Kaufmann Beigeordnete | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
| |
| |
| |

09.10.2019 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Antrag der Fraktionen CDU, SPD und Hagen Aktiv
- Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die dargestellten Förderoptionen für die Verstetigung bzw. den Ausbau der Frühen Hilfen jährlich zu beantragen.
- Die Verwaltung wird gebeten, den Jugendhilfeausschuss rechtzeitig über die Mittelakquise für den Bedarf 2021 zu informieren. Gegebenenfalls sollen Deckungsvorschläge im Rahmen der bestehenden Haushaltsansätze 2020/2021 aufgezeigt werden.
- Der in der Vorlage dargestellten Mittelverwendung wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:
- Willkommensbesuche: Das Budget des Kinderschutzbundes wird auf 20.000 Euro (lt. Vorlage 15TE) für 2020 zur Finanzierung weiterer Stellenanteile aufgestockt.
(Mehrkosten ggü. Verwaltungsentwurf: 5.000 Euro)
- Familienpaten: Der kommunale Anteil wird nicht gekürzt.
(Mehrkosten ggü. Verwaltungsentwurf: 22.550 Euro)
- Familienbegleitung: Für die Sozialräume Altenhagen, Mitte, Wehringhausen und Haspe wird je 1/4-Stelle bzw. ein entsprechendes Stundenkontingent mehr eingesetzt.
(Mehrkosten ggü. Verwaltungsentwurf: 4x 12.500 Euro = 50.000 Euro).
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 1 |
|
|
CDU | 3 |
|
|
Die Linke | 1 |
|
|
Vertreter der Jugendhilfe | 5 |
|
|
| |||
X | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 10 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
Herr Koslowski hat sich gem. § 43 i. V. m. § 31 GO NW für befangen erklärt und nicht an der Beratung oder Abstimmung teilgenommen.
- Der finanzielle Mehraufwand wird durch konsequentere Kontrollen bei den Kosten der Unterkunft (KdU) und die damit verbundenen Minderausgaben kompensiert.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 1 |
|
|
CDU | 3 |
|
|
Die Linke |
| 1 |
|
Vertreter der Jugendhilfe | 1 | 2 | 2 |
X | Mit Mehrheit beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 5 | ||
Dagegen: | 3 | ||
Enthaltungen: | 2 | ||
Herr Koslowski hat sich gem. § 43 i. V. m. § 31 GO NW für befangen erklärt und nicht an der Beratung oder Abstimmung teilgenommen.