Beschlussvorlage - 0766-1/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Bereitstellung von VerpflichtungsermächtigungenStraßenerneuerung Randweg - KAG-Maßnahme
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Jutta Beuth
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Anhörung
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17.09.2019
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Sachverhalt
Begründung
In der Sitzung am 29.08.2019 wurde dem Rat der Stadt Hagen die Beschlussvorlage 0766/2019 - Außerplanmäßige Bereitstellung von Verpflichtungsermächtigungen vorgelegt. Die Vorlage beinhaltete die außerplanmäßige Bereitstellung von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 812.500 Euro für die Beauftragung des Wirtschaftsbetriebs Hagen zur Durchführung der Baumaßnahme "Straßener-neuerung Randweg".
Der Beschlussvorschlag wurde im Beschluss um folgenden Absatz ergänzt:
"Die Freigabe der Maßnahme wird im Stadtentwicklungsausschuss beschlossen, wobei die Aspekte Anwohnerbeteiligung und verbindliche Anwendung einer neuen KAG-Rechtslage im Sinne der Anlieger darzulegen sind."
Die Planung für die KAG-Maßnahme Randweg wurde der Bezirksvertretung Mitte in der Sitzung am 27.06.2017 vorgestellt. In der entsprechenden Verwaltungsvorlage wurde auch auf die erfolgte Bürgerinformationsveranstaltung vom 22.05.2017 Bezug genommen. Die Bezirksvertretung Mitte hat nach entsprechender Beratung die Erneuerung des Randweges beschlossen.
Mit Schreiben vom 06.10.2017 wurde der Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH) mit der Vorbereitung der öffentlichen Ausschreibung und Vergabe der Baumaßnahme beauftragt. Aufgrund der Tatsache, dass in enger örtlicher Nähe zum Randweg die Straßen "Am Ischeland" und "Weserstraße" ebenfalls erneuert wurden, wurde von der Stadt Hagen und WBH die Entscheidung getroffen, den Randweg erst 2019, nach Beendigung der beiden vorlaufenden Maßnahmen, auszuschreiben.
Die Ausschreibung wurde am 24.07.2019 veröffentlicht, die Angebotsfrist endete am 04.09.2019. An diesem Tag erfolgte die Submission der Maßnahme.
Die Ausschreibung enthält 5 Lose, die an den Gesamtmindestbietenden vergeben werden. Hierzu zählen, zusätzlich zu den Losen Straßenbau und Beleuchtung, die Grundlage für die Beitragsabrechnung sind, noch die weiteren Lose Kanalbau WBH, sowie Tiefbau und Rohrleitungsbau Enervie. Die Gesamtvergabesumme liegt über 2 Mio. Euro.
In der Haushaltsplanung der Stadt Hagen war die Finanzierung der Maßnahme "Randweg" für die Jahre 2017 und 2018 vorgesehen. Aufgrund der o. a. Verschiebung auf einen Baubeginn in 2019 wurden die Mittel 2018 zur Deckung anderer überplanmäßiger Ausgaben verwendet. Daher stehen diese Mittel in 2019 nicht mehr zur Verfügung, sondern werden jetzt in den Haushalt 2020 eingeplant, was wiederum die Bereitstellung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erforderlich macht, die am 29.08.2019 vom Rat der Stadt Hagen beschlossen wurde.
Die Ausschreibung der Maßnahme wurde dennoch schon im Juli 2019 veröffentlicht, ohne dass eine ausreichende finanzielle Ermächtigung vorlag.
Dieser Fehler wurde durch den Ratsbeschluss vom 29.08.2019 geheilt, sodass eine Beauftragung nunmehr zeitnah erfolgen kann und muss, da die vereinbarte Zuschlags- und Bindefrist am 03.10.2019 endet.
Im Hinblick auf die Finanzierung der Maßnahme liegen also alle erforderlichen Beschlüsse vor, die für eine Beauftragung der Maßnahme erforderlich sind.
Der Zusatz zum Ratsbeschluss vom 29.08.2019 zielt vielmehr auf die beitragsrechtliche Abrechnung der Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) ab.
Das Land NRW plant mit dem Entwurf zur Änderung des KAG die Einführung eines Förderprogrammes zur Entlastung der Anlieger.
Hierzu ist ein Betrag in Höhe von 65 Mio. Euro im Haushaltsentwurf des Landes für das Jahr 2020 vorgesehen. Im Rahmen dieser Förderung sollen den Kommunen Mittel zweckgebunden zugewandt werden, um den von den Anliegern zu tragenden beitragsfähigen Aufwand zu verringern.
Lt. Gesetzentwurf können Anliegerbeiträge gefördert werden, soweit diese noch nicht bestandskräftig festgesetzt wurden und deren zugrundeliegende Baumaßnahme ab dem 01.01.2018 politisch beschlossen wurden.
Nach derzeitigem Inhalt des Gesetzentwurfes können für die Erneuerungs-maßnahme Randweg wahrscheinlich keine Fördermittel in Anspruch genommen werden, da die Maßnahme bereits am 27.06.2017 beschlossen wurde.
Die übrigen angedachten Modifizierungen der Landesregierung werden ebenfalls berücksichtigt, soweit dieses rechtlich angezeigt ist.
Viele der geplanten Änderungen, wie die verpflichtende Durchführung von Anliegerversammlungen oder entsprechende Stundungs- und Ratenzahlungs-bedingungen, finden in der Stadt Hagen seit Jahren Anwendung.

17.09.2019 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Freigabe der Maßnahme.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 4 |
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CDU | 5 |
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Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
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Hagen Aktiv | 1 |
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Die Linke |
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| 1 |
AfD | - |
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FDP | 1 |
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BfHo/Piraten Hagen |
| 1 |
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x | Mit Mehrheit beschlossen | ||
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Dafür: | 13 | ||
Dagegen: | 1 | ||
Enthaltungen: | 1 | ||