Beschlussvorlage - 0795/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Beschluss ergibt sich aus der Beratung.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Mit Schreiben vom 08.10.2018 wandte sich der Kreisverband Hagen des VCD (Verkehrsclub Deutschland) an den Ausschuss für Anregungen, Beschwerden, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften, um auf den desolaten Zustand des Bahnhofs Hagen-Oberhagen hinzuweisen (siehe Anlagen I und II).

 

Stellungnahme der Verwaltung

Es kommt immer wieder zu Nachfragen aus der Bürgerschaft oder dem politischen Raum zur Barrierefreiheit kleinerer Bahnhöfe in Hagen.

So gab es im Frühjahr 2016 eine Petition beim Landtag NRW zur Sanierung und dem barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Rummenohl. Hierzu fand im November 2016 ein Ortstermin mit dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses, den Petitenten, Vertretern der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl, der DB AG, des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr und der Stadt Hagen mit dem Ergebnis der Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur barrierefreien Erreichbarkeit des Mittelbahnsteigs im Bahnhof Rummenohl statt.

In dieser Machbarkeitsstudie (Kosten: ca. 20.000 Euro) wurden vier Varianten untersucht. Die Grobkostenschätzung der untersuchten Maßnahmen lag zwischen 670.000 Euro und knapp 3.700.000 Euro. Alle 4 Varianten, ob mit Rampen- oder Aufzugslösungen, wurden seitens der DB AG mit den gleichen Argumenten wie jetzt zum Bahnhof Oberhagen kommentiert. Die Deutsche Bahn AG agiert zum einen unter wirtschaftlichen Aspekten, zum anderen ist die Zahl der Reisenden in Hagen-Oberhagen ähnlich gering - und somit vergleichbar – mit der Zahl der Reisenden in Hagen-Rummenohl (es handelt sich hier auch um die gleiche Strecke (RB 52 - Volmetalbahn).

Die Stadt Hagen verfügt hier weder über eine rechtliche Handhabe, da die DB AG Eigentümerin ist, noch über finanzielle Mittel, um z. B. das historische Bahnsteigdach auf eigene Kosten instand zu halten.

Laut Aussage der DB Hagen bietet der Hauptbahnhof Hagen barrierrefreie Zugänge und befindet sich in unmittelbarer und zumutbarer Nähe des Bahnhofs Oberhagen.

Festzuhalten ist, dass die DB AG als Eigentümerin über die Modernisierungsarbeiten und barrierefreien Instandsetzungen entscheidet.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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x

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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24.09.2019 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung