Beschlussvorlage - 0386-1/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Beschluss ergibt sich aus der Beratung.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

In der Sitzung des Ausschusses für Anregungen, Beschwerden, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften wurde aufgrund der Parksituation in der Gabelsbergerstraße folgender Beschluss gefasst (Vorlage 0386/2019):

 

Die Verwaltung wird gebeten, durch den Baulastträger prüfen zu lassen, ob die Möglichkeit besteht, dem Anliegen der Beschwerdeführer durch Blumenkübel, Rasenflächen oder Ähnliches, zu entsprechen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Mit Schreiben vom 18.03.2019 führen die Bewohner der Einfamilienhäuser Gabelsberger Straße Nr. 81, 83 und 85 Beschwerde über die Parksituation in der verkehrsberuhigt ausgebauten Gabelsberger Straße. Unter anderem wird dabei bemängelt, dass durch neue Baugenehmigungen einige der wenigen gekennzeichneten Stellplätze auch wieder weggefallen sind. Diese Aussage kann seitens der Straßenbaulastträgerschaft weder durch den Abgleich älterer und neuer Luftbilder, noch durch die Stellungnahmen zu zwei neueren Baugesuchen bestätigt werden. Die Gabelsberger Straße weist bei einer Länge von rd. 180 m 16 öffentliche Stellplätze auf. Zwei von diesen Stellplätzen sind im Herbst 2017 wegen des hohen Parkdrucks von der Stadt Hagen zusätzlich angelegt worden.

 

Weiterhin wird vorgeschlagen, durch Sperrflächen oder aufgestellte Pflanzkübel ein Parken unmöglich zu machen. Sperrflächen werden seitens der Straßenverkehrsbehörde in verkehrsberuhigten Bereichen wegen Unzulässigkeit nicht angeordnet. Wegen des Vorschlags, Pflanzkübel aufzustellen, haben die Verkehrsplaner des Fachbereichs Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen die Situation in Augenschein genommen. Die Erkenntnisse wurden in der Verkehrsbesprechung unter Beteiligung des Straßenverkehrsamtes, der Hagener Straßenbahn, der Verkehrsplanung sowie des Straßenbaulastträgers erörtert. Das Ergebnis der Diskussion war, dass das Aufstellen von Blumenkübeln nicht zielführend ist, da dadurch der Verkehrsraum noch weiter eingeschränkt wird und es eine rechtswidrige Nutzung der Verkehrsfläche auch nicht zwingend unterbindet.

 

Seitens der Straßenbaulastträgerschaft wird vorgeschlagen, die gekennzeichneten Parkflächen durch weiße Markierungen zu verdeutlichen.

 

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

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Beschlüsse

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24.09.2019 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung