Berichtsvorlage - 0683/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Stufenplan OGS-Ausbau - Sachstandsbericht und Ausblick
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
- Beteiligt:
- VB3 Vorstandsbereich für Jugend und Soziales, Integration, Bildung und Kultur; FB01 - Oberbürgermeister
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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02.07.2019
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17.09.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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26.09.2019
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Sachverhalt
Kurzfassung
Angesichts steigender Schülerzahlen, weiterer Raumanforderungen etwa für Differenzierung im Zuge der Inklusion und für Sprachförderung besonders der Kinder aus Zuwandererfamilien ist der zu erwartende Bedarf an OGS-Plätzen absehbar durch Bau neuer Schulgebäude nicht zu decken. Das bedeutet, die Stadt Hagen wird der Aufgabe, mehr Betreuungsmöglichkeiten in den Schulen zu schaffen, nur nachkommen können, indem sie mehrere Wege des Ausbaus beschreitet. An den Standorten, an denen bauliche Maßnahmen durch An-, Um- und Neubauten möglich sind, werden derzeit entsprechende Planungen angestellt. Parallel dazu wird mit den Schulen und den OGS-Trägern über eine neue Qualität in der Vernetzung von Unterricht und Betreuung gesprochen, aus der dann auch andere Raumkonzepte resultieren. Wenn entsprechende Konzepte, z. B. für den rhythmisierten Offenen Ganztag, erarbeitet und erprobt sind, ist eine rasche Umsetzung und Ausweitung auf weitere Schulen beabsichtigt.
Begründung
- Zielsetzung und Rahmenbedingungen
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine zentrale Aufgabe für die Entwicklung der Stadt Hagen. Hierbei gilt es, unterschiedliche Erwartungen an die Betreuungsangebote für Kinder zu berücksichtigen. Vor allem dem Ausbau des Offenen Ganztags (OGS) in seinen unterschiedlichen Ausprägungen kommt hier große Bedeutung zu. Doch auch die Gesicherte Halbtagsbetreuung (GHB) erfüllt in diesem Zusammenhang eine wichtige Funktion, da viele Eltern vor allem sicherstellen wollen, dass ihre Kinder geregelte Schulschlusszeiten haben, auf die sie sich dann einstellen können.
Die Überlegungen zur Nutzung anderer Betreuungsformen stützen sich deshalb auch auf den Ausbau der Gesicherten Halbtagsbetreuung (GHB). In diesem Bereich wurden bei der letzten Abfrage im Herbst 2018 rund 750 Plätze ermittelt.
Die GHB wird von den OGS-Trägern als selbst organisiertes Ergänzungsangebot verantwortet. Sie erhalten dafür nur geringe Zuschüsse und finanzieren das Angebot im Wesentlichen durch Elternbeiträge. Daher ist es auch nur für Eltern geeignet, die finanziell in der Lage sind, diese Beiträge zu bezahlen.
Die GHB endet nach der 6. Stunde; ein Mittagessen ist nicht vorgesehen. Wegen der engen strukturellen Beziehung zur OGS (häufig werden die Räume der OGS zuvor von der GHB genutzt) kann ein systematischer GHB-Ausbau nur in Abstimmung mit der Entwicklung im OGS-Bereich erfolgen.
Wachsender Bedarf durch wachsende Schülerzahlen
In allen Betreuungsbereichen ist angesichts stetig wachsender Bedarfe vor allem vor dem Hintergrund steigender Schülerzahlen durch Zuwanderung eine Ausweitung notwendig, für die die Voraussetzungen in den Kommunen und also auch in Hagen geschaffen werden müssen, um zu einer Steigerung des Angebots zu kommen. Dass das Thema des Ausbaus der ganztägigen Bildung und Betreuung für Grundschulkinder seit einiger Zeit auch auf Bundesebene diskutiert wird, unterstreicht die grundsätzlich veränderte Sicht auf die Aufgabe von Schule auch für die Betreuung am Nachmittag.
Ganztägige Bildung und Betreuung
Es sei hier auf die aktuelle Diskussion um die bundesgesetzliche Einführung eines auf „Rechtsanspruch auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote im Grundschulalter“ verwiesen, die die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) und die Kultusministerkonferenz (KMK) in einem gemeinsamen Positionspapier der Länder (4. Juni 2019) vorgelegt haben.
Dieses Papier stellt Eckpunkte für eine Verständigung unter den Ländern dar und gibt auch einen Überblick über die Kostenabschätzung, die die Kommunen für den umfassenden Ausbau der Ganztagesbetreuung erwarten. Falls Bund und Länder sich bezogen auf die milliardenschwere Finanzierung des Rechtsanspruchs einigen könnten, würde diese Perspektive bedeuten, dass mittelfristig und spätestens bis 2025 grundsätzlich die Möglichkeit zur ganztägigen Betreuung der Grundschulkinder geschaffen werden müssten, wobei das Eckpunktepapier von einer 90 prozentigen Versorgung ausgeht (vgl. Rundschreiben des Deutschen Städtetages vom 7. Juni 2019/Anlage 1).
Dies wiederum bedeutet für die Städte und konkret auch für Hagen, dass die Thematik Ganztägige Betreuung zum Bestandteil aller weiteren Schulplanungen wird. Hieraus ergeben sich massive Ausbaubedarfe verschiedener Betreuungsformen, insbesondere OGS-Plätze, an den Hagener Grundschulen.
Ausweitung der Infrastruktur für Betreuung
Angesichts steigender Schülerzahlen, weiterer Raumanforderungen etwa für Differenzierung im Zuge der Inklusion und für Sprachförderung besonders der Kinder aus Zuwandererfamilien ist der zu erwartende Bedarf zeitnah allein durch den Bau neuer Schulgebäude nicht zu decken, vor allem in den Stadtteilen, die aufgrund des Zuzuges stetig wachsen, wie etwa Stadtmitte, Wehringhausen und Altenhagen. Das bedeutet, die Stadt Hagen muss der Aufgabe, umfangreiche Betreuungsmöglichkeiten in den Schulen zu schaffen, höhere Priorität beimessen und mehrere Wege des Ausbaus beschreiten.
An den Standorten, an denen bauliche Maßnahmen durch An-, Um- und Neubauten möglich sind, werden derzeit entsprechende Planungen angestellt. Dabei ist die räumliche Ausweitung durch Baumaßnahmen im Zusammenhang mit sich verändernden, also wachsenden Schülerzahlen zu sehen, die an manchen Standorten zu größerem Bedarf an Klassenräumen führt. Dieser Tatsache wird in einer engen Verzahnung zwischen Schulentwicklungsplanung und Ausbau der Betreuungskapazitäten Rechnung getragen.
Darüber hinaus sind weitere, kurzfristig wirksame Maßnahmen geplant.
Weitere Faktoren der Ausweitung von Bildung und Betreuung
Diese Vorlage zeigt auf, welche Wege aus Sicht der Verwaltung in den nächsten Jahren beschritten werden sollen, um konsequent die Zahl der im Ganztag betreuten Kinder zu erhöhen. Durch die bisherigen Planungen wurde bereits eine Verbesserung der Quote von bislang 32,71% auf 34,97% zum neuen Schuljahr 2019/2020 erreicht. Gleichzeitig laufen die Planungen und Bemühungen weiter, indem mit der Bauverwaltung einerseits sowie mit den Schulen und den OGS-Trägern andererseits am konsequenten Ausbau des OGS-Angebotes gearbeitet wird.
Dass es hier weitere Faktoren gibt, sei nicht verschwiegen: Neben der Sicherstellung der Finanzierung ist an vielen Schulstandorten, an denen der Bedarf am größten ist, der verfügbare Raum begrenzt oder nicht vorhanden. Zudem ist, nach den bisher gültigen Kriterien, die Inanspruchnahme von OGS-Plätzen an Kriterien wie etwa die Berufstätigkeit der Eltern gebunden. An Schulstandorten mit hohem Sozialindex führt dieses Kriterium aber nicht weiter, da die Kinder, deren ganztägige Betreuung auch Voraussetzung für eine gelingende Schullaufbahn wäre, die OGS nicht in Anspruch nehmen können, da eben diese Kriterien auf sie nicht zutreffen.
Eine wesentliche Perspektive für die Ausweitung des Angebotes an OGS-Plätzen ist die Erarbeitung von alternativen Raumnutzungskonzepten, wie sie derzeit bereits von den OGS-Koordinatorinnen in Zusammenarbeit mit den OGS-Trägern diskutiert werden. Diese alternativen Konzepte zielen auf eine gemeinsame Nutzung der Räume im vorhandenen Schulgebäude. Angesichts der Bedarfe ist eine Nutzung der nur am Vormittag eingeplanten Klassenräume unabdingbar.
Ein weiterer Faktor, der beim sukzessiven Ausbau von OGS-Plätzen berücksichtigt werden muss, ist die Mittagsverpflegung. Sie ist an vielen Schulstandorten eine logistische Frage, die unter Nutzung sämtlicher Zeitfenster vor allem eine organisatorische Herausforderung darstellt. Mögliche Verbesserungen und Ausweitung der vorhandenen Infrastruktur muss zudem an den Standorten geprüft werden.
Auch die Frage der Gewinnung von Fachkräften gehört zu den limitierenden Faktoren, schließlich ist in dem Hagener Modell die Sicherstellung der Qualität des Offenen Ganztages wesentlich an die Frage der Fachkräfte geknüpft (im Gegensatz zu einigen Modellen, wie sie andernorts praktiziert werden, in dem etwa an Volkshochschulen Ausbildungsgänge angeboten werden, die in rund 150 Stunden ein Grundwissen in Fragen der Betreuung von Kindern im Grundschulalter vermittelt wird.)
Die Verwaltung arbeitet gemeinsam mit Schulen und Trägern mit Hochdruck an diesem Thema, um kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen.
- Ein kurzer Blick zurück
Als mit Erlass vom 12. Februar 2003 die OGS im Primarbereich eingeführt wurde, nannte der Erlass als Ziel eine landesdurchschnittliche Versorgungsquote von 25 Prozent der Schülerinnen und Schüler. In Hagen wurden zum Schuljahr 2004/05 zunächst an zehn Grundschulen und einer Förderschule OGS-Gruppen eingerichtet. Dabei wurde von Beginn an auf die Partnerschaft von Schulen, OGS-Trägern und der Stadt gesetzt, was sich bis heute bewährt hat. In den ersten Jahren gab es noch eine gewisse Skepsis hinsichtlich der OGS. An einigen Standorten waren u. a. die Schulleitungen nicht bereit, diesen für sie neuen Weg zu gehen. An anderen Standorten hingegen entdeckte die Schulgemeinde schnell, welches Potential die OGS beinhaltete. Daher kamen rasch weitere OGS-Gruppen hinzu, und im Schuljahr 2008/09 nutzten bereits 1760 Grundschüler die OGS. Dies waren 25,8 Prozent, womit die vom Land angestrebte durchschnittliche Versorgungsquote leicht übertroffen wurde.
Mittlerweile hatte sich aber auch auf Landesebene gezeigt, dass die Nachfrage nach OGS-Plätzen 25 Prozent deutlich überstieg. In Hagen besuchten im Schuljahr 2011/12 erstmals mehr als 2.000 Kinder eine OGS. Der OGS-Ausbau war und ist dabei nicht nur eine Frage der finanziellen Ressourcen, sondern auch der inhaltlichen Konzepte und des Engagements der Beteiligten. Auch oder vielleicht gerade in einer Stadt mit engem finanziellen Handlungsspielraum ist es wichtig, dass in der Arbeit vor Ort, für die Kinder und mit den Kindern die Frage im Mittelpunkt steht, wie die Förderung der Kinder gelingen kann. So war und ist der Austausch zwischen Schulen, Trägern und OGS-Leitungen unter Einbeziehung von Schulaufsicht, dem Fachbereich Jugend und Soziales und dem Fachbereich Bildung über Inhalte und Qualität der Betreuung im Offenen Ganztag ein wichtiger Erfolgsfaktor.
Im laufenden Schuljahr (Stichtag 15.10.18) sind es 2.137 Kinder, die in den Grundschulen betreut werden. Für das kommende Schuljahr wurden bei der Bezirksregierung fast 2.400 OGS-Plätze für Grundschüler zur Förderung angemeldet.
Drei Tendenzen, die sich bereits in den ersten Jahren abzeichneten, haben sich fortgesetzt.
- Zum ersten ist die Nachfrage von Quartier zu Quartier, manchmal sogar von Schule zu Schule, sehr unterschiedlich.
- Zum zweiten schwankte an einigen Standorten die Nachfrage von Jahr zu Jahr.
- Und zum dritten sind nur wenige Eltern bereit, ihr Kind an einer anderen als der Wunschschule anzumelden, weswegen trotz generellen Platzmangels Jahr für Jahr auch Plätze unbesetzt bleiben.
Diese Tatsachen müssen soweit wie möglich berücksichtigt werden.
- Die Situation zum Schuljahr 2019/20
Wie in der vom Rat am 4. April 2019 beschlossenen Vorlage 0271/2019 dargestellt, wurde mit Schulen und OGS-Trägern intensiv geprüft, an welchen Schulen kurzfristig und mit kleineren baulichen Maßnahmen zusätzliche Plätze geschaffen werden können und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Dabei wurden insgesamt 152 Plätze identifiziert; wobei die Bandbreite von 2 bis 25 Plätzen reichte.
Die Standorte der zusätzlichen Plätze sind Berchum (4), Boloh (17), Emst (15), Geweke (2), Spielbrink (9), Goldberg (Schulstraße 15), Heide( 19), Im Kley (Standort Reh 3), Kuhlerkamp (10), Meinolf (25), Freiherr vom Stein (3), Friedrich Harkort (11), Janusz Korczak (6) und Karl-Ernst-Osthaus (Lützowstraße 13).
- Stufenweiser Ausbau des Ganztagesangebots an Grundschulen
- Stufenmodell zur Schaffung zusätzlicher Kapazitäten:
Zur Schaffung neuer Plätze werden im Rahmen eines Stufenmodells mehrere Wege beschritten, um zu einem sukzessiven Ausbau des OGS-Angebotes an Hagener Grundschulen zu kommen.
S1: Umwandlung
In der ersten und laufenden Stufe wurde und wird die bereits vorhandene Infrastruktur überprüft, um bisher nicht oder anderweitig genutzte Räume durch Umwandlung respektive Umwidmung als Betreuungsräume nutzbar zu machen. Dies geht in der Regel ohne größere bauliche Veränderungen und ist damit zeit- und kosteneffizient.
S2: Bauliche Maßnahmen
Zum anderen werden vorhandene Räume innerhalb des Schulgeländes auf eine mögliche andere Nutzung hin überprüft; ggfs. mit Hilfe von Um- oder Anbauten. Die Schulstandorte mit hohem Raumbedarf sowie die möglichen Maßnahmen sind gelistet (siehe Anlage 1) und werden derzeit bzgl. der zeitlichen und baulichen Möglichkeiten geprüft. Danach sind sie bzgl. der Bedarfe und Realisierungsmöglichkeiten noch zu priorisieren.
S3: Neubaumaßnahmen
Angesichts der zeitlichen wie finanziellen Bedarfe, die die Realisierung von umfangreicheren An- und Neubauten bedeuten, ist die dritte Ausbaustufe die aufwendigste und langwierigste. Insofern ist hier mit ersten zusätzlichen Plätzen erst ab dem Schuljahr 2022/2023 zu rechnen.
- Alternativkonzepte - Vernetzung von Unterricht und Betreuung
Alternativkonzept 1 – alternative Raumnutzungskonzepte:
Falls es gelingt, hierfür tragfähige Vereinbarungen zwischen allen Beteiligten zu treffen, könnte unter Verzicht auf die grundsätzlich Maßgabe der Schaffung zusätzlicher, speziell ausgestatteter Räume das Angebot OGS verstärkt in den bestehenden Klassenräumen stattfinden, wie dies in vielen Kommunen vorgelebt wird. Der finanzielle Aufwand für bauliche Maßnahmen bliebe in Grenzen und die aktuelle Infrastruktur würde sehr intensiv genutzt. Nur über diese ergänzende Nutzung vorhandener Klassenräume wird eine schnelle signifikante Ausweitung des derzeitigen OGS-Angebots in den nächsten Jahren möglich sein.
Zu klären wären die Auswirkungen auf den Umfang des hierfür benötigten Personals und die Rahmenbedingungen für die Mittagsverpflegung und die Ausstattung von doppelt genutzten Räumen. Pilotiert im Schuljahr 20/21 könnte dieses Modell, falls es sich bewährt, schnell ausgeweitet werden und die Anzahl der verfügbaren Plätze jährlich vergrößert werden. Hierzu wird es parallel zu den oben beschriebenen Maßnahmen Gespräche mit Schulen und Trägern geben.
Alternativkonzept 2 – Rhythmisierter Offener Ganztag/stärkere Vernetzung von Unterricht und Betreuung:
Der Offene Ganztag wird wie oben beschrieben seit seiner Etablierung im Auftrag der Stadt Hagen von Trägern in Kooperation mit der jeweiligen Schule durchgeführt. Die Träger sind derzeit Caritas, Evangelische Jugend im Kirchenkreis Hagen und Evangelische Jugendhilfe.
Daher geht es bei der Frage der Raumnutzung für den Offenen Ganztag nicht nur um die Frage, welche Räume wann von wem genutzt werden, sondern auch um eine neue Qualität in der Vernetzung von Unterricht und Betreuung, aus der dann auch andere Raumkonzepte resultieren. In diesem Zusammenhang ist der Rhythmisierte Offene Ganztag eine wichtige Perspektive ist, es ist aber darüber hinaus sinnvoll und möglich, über veränderte Vernetzung und damit auch Raumnutzungskonzepte nachzudenken, die in diese Richtung gehen, ohne bereits in vollem Umfang Rhythmisierter Offener Ganztag zu sein. Hierzu hat sich eine Arbeitsgruppe gebildet, der u. a. die Leitungen der rund zehn Schulen angehören, die bereits über Veränderungen an ihrer Schule diskutieren. Bis zum Ende des aktuellen Schuljahres, also 2018/2019, soll entschieden werden, welche Schulen sich aktuell auf den Weg machen werden, um im Schuljahr 2020/21 mit verändertem Konzept arbeiten zu können.
Dabei engagieren sich derzeit vor allem Schulen, die wegen der veränderten Zusammensetzung ihrer Schülerschaft und hohem Sozialindex den Weg in eine erweiterte OGS suchen, um so Kindern mit schwierigen Bildungsvoraussetzungen besser fördern zu können und die Voraussetzungen zu schaffen für eine gelingende schulische Integration. Die Verwaltung hat in die Gespräche die Perspektive eingebracht, dass auch Schulen einbezogen werden sollten, deren Kinder vor allem wegen der Berufstätigkeit der Eltern die Betreuungsangebote nutzen. Somit steht neben der sozialen Indikation weiterhin die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Mittelpunkt.
Ab dem Schuljahr 2020/21 sollen sich vier bis sechs Schulen auf den Weg machen, davon zwei in Richtung Rhythmisierter Offener Ganztag. Die Zahl der beteiligten Schulen soll dann auf Basis der Erfahrungen der Pilotschulen sukzessive erweitert werden. Das Vorgehen in mehreren „Wellen“ wurde so von allen Beteiligten verabredet. Es hatte sich auch in den ersten Jahren des OGS-Aufbaus ab 2003 bewährt. Dies wird nicht nur wegen der Schaffung der sächlichen und finanziellen Voraussetzungen, sondern auch wegen der für die OGS-Erweiterung notwendigen Personalgewinnung notwendig sein.
Alternative 2 a: Rhythmisierter Offener Ganztag
Mit dem oben beschriebenen Verfahren könnten, wenn sich das Vorgehen an den beiden Pilotschulen für den Rhythmisierten Offenen Ganztag bewährt, sukzessive voraussichtlich folgende Plätze geschaffen werden (wobei sich die Zahl der Plätze erhöhte, wenn weitere Schulen hinzukämen):
Bei zwei Schulen und je einer Gruppe:
SJ 20/21 | SJ 21/22 | SJ 22/23 | SJ 23/24 | SJ 24/25 |
50 | 100 | 150 | 200 | 200 |
Bei zwei weiteren Schulen ab SJ 21/22 und je einer Gruppe:
SJ 20/21 | SJ 21/22 | SJ 22/23 | SJ 23/24 | SJ 24/25 |
50 | 100 | 150 | 200 | 200 |
| 50 | 100 | 150 | 200 |
50 | 150 | 250 | 350 | 400 |
Alternative 2 b: Verstärkte Vernetzung von Unterricht und Betreuung
An zwei bis vier weiteren Schulen, die über eine veränderte Vernetzung von Betreuung und Unterricht und damit auch Raumnutzungskonzepte nachdenken, die in diese Richtung gehen, ohne bereits in vollem Umfang Rhythmisierter Offener Ganztag zu sein, könnten je nach Szenario voraussichtlich folgende Plätze geschaffen werden:
Bei zwei Schulen und je einer Gruppe:
SJ 20/21 | SJ 21/22 | SJ 22/23 | SJ 23/24 | SJ 24/25 |
50 | 100 | 150 | 200 | 200 |
Bei vier Schulen und je einer Gruppe:
SJ 20/21 | SJ 21/22 | SJ 22/23 | SJ 23/24 | SJ 24/25 |
100 | 200 | 300 | 400 | 400 |
Zu beachten ist, dass die Alternativen 1 und 2 sich addieren, bis die insgesamt zur Verfügung stehenden Klassenräume komplett genutzt sind oder kein weiterer Bedarf besteht.
Zusammenfassung:
Mittels des Stufenplans, der als Kriterium die zeitliche Umsetzbarkeit nebst den finanziellen Auswirkungen berücksichtigt, lassen sich auf Basis der bisherigen Überlegungen zahlreiche neue Plätze bis zum Schuljahr 24/25 schaffen.
Ein deutlich höheres Potential bei nur geringen finanziellen Zusatzaufwendungen für bauliche Veränderungen hätte jedoch die in den Alternativkonzepten 1 und 2 beschriebene Intensivnutzung der vorhandenen Räume sowie die Etablierung des "Rhythmisierten Offenen Ganztags". Hierfür müssen entsprechende Konzepte für die Verzahnung von Unterricht und Betreuung entwickelt werden. Noch zu klären sind die damit verbundenen Anforderungen an die Personalausstattung sowie deren Finanzierung und die Thematik der Personalgewinnung. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann hier der Aufbau zusätzlicher Platzkapazitäten bereits ab dem Schuljahr 2020/21 beginnen, also deutlich früher als bei den Maßnahmen S 2 und S 3.
Aus Sicht der Verwaltung hat der OGS-Ausbau hohe Priorität. Die Verwaltung arbeitet gemeinsam mit Schulen und Trägern mit Hochdruck an diesem Thema, das bereits mehrfach Gegenstand von Beschlüssen des Verwaltungsvorstands war.
V. Perspektiven
Das umfangreiche Programm zum Ausbau des Betreuungsangebotes in Hagen setzt einen vielfach vernetzten Prozess voraus, den Politik und Verwaltung zwar steuert, an dem aber viele Partner beteiligt sind, die sich in diesem Prozess wiederfinden wollen. Das sind neben der Schulaufsicht natürlich die Schulen, aber auch und besonders die OGS-Träger, die in Hagen die Betreuungsangebote verantworten und umsetzen.
Die Vertreter der Träger haben in Gesprächen deutlich gemacht, dass grundsätzlich über die Rahmenbedingungen und Ressourcen für die Durchführung des Offenen Ganztags ab 2020/21 gesprochen werden muss. Ihre Themen haben sie auch in einem Schreiben an die Verwaltung niedergelegt.
Die Gespräche mit den Vertretern der Träger als Auftakt zu einer gemeinsamen Suche nach Lösungen werden im Herbst in eine neue Runde gehen. Die Verwaltung wird den Gremien entsprechend berichten und – soweit Veränderungen anstehen – Beschlussvorlagen erarbeiten.
Insofern wird der Ausbauprozess in Hagen weiterhin ein dialogischer sein und nur dann erfolgreich sein können, wenn alle Beteiligten Zielvorstellungen gemeinsam entwickeln und realisieren können.
Aufgrund der hohen Zahl an Vorhaben, die derzeit die Bauverwaltung der Stadt Hagen wie auch das Baugewerbe grundsätzlich zu bewältigen haben, kommt es nicht nur immer wieder zu Verzögerungen, sondern treten die Projekte auch immer wieder in Konkurrenz zueinander. Dies bedeutet, dass die Planungen des infrastrukturellen Ausbaus der Schulen zur Ausweitung der Betreuungsangebote selbst bei prioritärer Behandlung nur schrittweise vorgelegt werden können. Deshalb wird die Ausweitung der Nutzung vorhandener Raumressourcen in den Schulen in alternativen Konzepten in der Zukunft eine wachsende Bedeutung erhalten, um den Bedarf decken zu können.
Aus Sicht der Verwaltung wird es bei einem Festhalten an den bisherigen Raumnutzungskonzepten keine schnelle Ausweitung der Plätze geben können.
Notwendigkeit des schnellen Ausbaus der OGS
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass es kurzfristig zu einem schnellen Ausbau von OGS-Kapazitäten kommen muss und dieses nur mit den genannten Alternativkonzepten möglich ist und hierzu geänderte Rahmenbedingungen im Dialog mit den Schulen und Trägern getroffen werden müssen. Ohne eine Doppelnutzung von Räumen und eine Anpassung der Konzepte und Standards kann keine kurzfristige Kapazitätensteigerung erfolgen. Ohne diese notwendigen Veränderungen werden die Kapazitäten wegen der Schwierigkeiten bei der Umsetzung der erforderlichen baulichen Maßnahmen nicht im gewünschten Umfang und nicht in der gewünschten Schnelligkeit vor dem Schuljahr 2024/2025 erhöht werden können.
Daher wird die Verwaltung in die weiteren Gespräche mit Schulen und Trägern mit der Erwartungshaltung gehen, dass hier schnell Veränderungen vereinbart werden können. Letztlich kann nur bei einer Verständigung aller Beteiligten ein schnellerer Ausbau gelingen, da die Kooperation der Stadt mit Schulen und Trägern rechtlich wie faktisch unverzichtbar ist. Die Verwaltung ist zuversichtlich, dass alle Beteiligten einen schnellen Ausbau wünschen und geht auf Basis der bisherigen Beschlüsse davon aus, dass dies auch dem Wunsch des Rates und seiner Gremien entspricht.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
gez. Erik O. Schulz | gez. Margarita Kaufmann |
Oberbürgermeister | Beigeordnete |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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321,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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153,2 kB
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02.07.2019 - Schulausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung als erste Lesung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 5 |
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CDU | 5 |
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Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
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Hagen Aktiv | 1 |
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Die Linke | 1 |
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AfD |
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FDP | 1 |
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BfHo/Piraten Hagen | 1 |
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x | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 16 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||