Beschlussvorlage - 0898/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Bereitstellung von Verpflichtungsermächtigungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Jutta Beuth
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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26.09.2019
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen stellt eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten der Haushaltsjahre 2020 bis 2023 in Höhe von 3.487.000 € für die Maßnahme „Neubau Marktbrücke und Einmündung Märkischer Ring/Volmestraße“ überplanmäßig bereit. Die Deckung ist gewährleistet durch die nicht benötigten Verpflichtungser-mächtigungen bei den Maßnahmen Neu- und Umbau Kitas, Erschließung von Grundstücken Bodenordnung und Fassade Verwaltungshochhaus.
Sachverhalt
Begründung
Bereits bei der Planung des Doppelhaushaltes 2018/2019 wurden die Maßnahme „Neubau Marktbrücke“ und die damit im Zusammenhang stehende Maßnahme „Neubau Kreisverkehr Eilper Straße/Volmetalstraße“ berücksichtigt.
So erfolgte eine Mitteleinplanung der Baukosten für den Kreisverkehr Eilper Straße in 2019. Die Marktbrücke sollte im Anschluss gebaut werden, sodass im Haushalt 2019 nur Planungsmittel in Höhe von 100.000 € eingeplant wurden.
Bei der bautechnischen Planung beider Maßnahmen im vergangenen und diesem Jahr, sowie bei der Bauvorbereitung wurde jedoch deutlich, dass man schon zum Baubeginn des Kreisverkehrs beide Maßnahmen im Zusammenhang sehen muss, auch wenn sie nacheinander gebaut werden und der Baubeginn der Marktbrücke erst im Frühjahr 2020 erfolgen wird.
Die Planung der Verkehrsführung während der Bauzeit des Kreisverkehrs Eilper Straße hat aufgezeigt, dass hier Verkehrsbeziehungen eingerichtet werden, die für die Bauzeit der Marktbrücke ebenfalls erforderlich sind.
So kamen das beauftragte Planungsbüro, die Planungsverwaltung und der Wirtschaftsbetrieb Hagen zu dem Entschluss, dass es sowohl baulich als auch verkehrstechnisch Vorteile bietet beide, Baumaßnahmen gemeinsam auszuschrei-ben.
So wird es in den Händen einer einzigen Firma liegen, beide Maßnahmen nacheinander baulich zu koordinieren und die entsprechend geplanten Verkehrsführungen bauzeitlich aufeinander abzustimmen. Hierdurch könnten zeitliche Synergien erfolgen und eine aufwändige Abstimmung mehrerer beauftragter Firmen entfällt.
Die Ausschreibung der Gesamtmaßnahme, aufgeteilt in unterschiedliche Lose für den Kreisverkehr und die Marktbrücke, liegt mittlerweile vor und soll in der 41. Kalenderwoche veröffentlicht werden. Folglich ist dem WBH zeitnah der Gesamtauftrag für beide Maßnahmen zu erteilen.
Für den Neubau der Marktbrücke sind Zuschussmittel des Landes in Höhe von insgesamt 5.093.500 € bereits bewilligt und in der Haushaltsplanung ab 2020 berücksichtigt.
Damit der Gesamtauftrag in 2019 erteilt werden kann, ist die entsprechende „Ermächtigung zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren“ zu erteilen (sog. Verpflichtungsermächtigung (VE) gem. § 85 GO NRW), die in dieser Höhe vom Rat der Stadt Hagen genehmigt werden muss.
Für die Maßnahme sind im Haushalt 2018/2019 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.700.000 € zu Lasten der Jahre 2020 ff eingeplant.
Als überplanmäßige Deckung in Höhe von 3.487.000 € können die zurzeit nicht benötigten Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Maßnahmen in Anspruch genommen werden:
5.000169 Neubau Kitas 2.637.500 €
5.000083 Erschließung von Grundstücken 586.000 €
5.001130 Fassade Verwaltungshochhaus 263.500 €
Der Rat der Stadt Hagen wird gebeten, die überplanmäßige Bereitstellung einer VE in Höhe von 3.487.000 € für den Neubau der Marktbrücke zu beschließen.
Durch die Inanspruchnahme der oben genannten Verpflichtungsermächtigungen werden keine Baumaßnahmen gefährdet. Im Haushalt 2020/2021 sind die erforderlichen Finanzmittel eingeplant.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 5410 | Bezeichnung: | Öffentliche Infrastruktur |
Finanzstelle: | 5000065 | Bezeichnung: | Neubau Marktbrücke |
| Finanz-pos. | Gesamt | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
Einzahlung(-) | 681100 | -5.093.500 € | -1.000.000 € | -1.000.000 € | -1.000.000 € | -2.093.500 € |
Auszahlung (+) | 785200 | 7.187.000 € | 1.361.000 € | 3.000.000 € | 2.600.000 € | 226.000 € |
Eigenanteil |
| 2.093.500 € | 361.000 € | 2.000.000 € | 1.600.000 € | -1.867.500 € |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im Haushalt 2020/2021 bereits eingeplant/gesichert |
gez. Erik O. Schulz | gez. Henning Keune |
Oberbürgermeister | Technischer Beigeordneter
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Bei finanziellen Auswirkungen: | gez. Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
