Mitteilung - 0541/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg hatte auf Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion der Bürger für Hohenlimburg am 19.09.2018 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, die geplante Bepflanzung an der Straße „Großer Kamp“ nicht vorzunehmen. Die Bezirksvertretung Hohenlimburg sieht als neues Planungsziel auf beiden Seiten der Straße „Großer Kamp“ die Entwicklung von Wohnbauflächen und empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, die Einleitung der notwendigen Bauleitplanverfahren zu beschließen.“

 

 

Stellungnahme der Verwaltung zum ersten Satz:

 

Die Vorgaben eines vom Rat beschlossenen B-Plans in Bezug auf die Errichtung und Unterhaltung von Grünflächen können nicht außer Kraft bzw. außer Vollzug gesetzt werden, solange der B-Plan nicht vom Rat aufgehoben oder von einem Gericht für unwirksam erklärt wird.

 

Unter dem Gesichtspunkt des Gebots einer sparsamen Haushaltsführung (§ 75 GO NRW) wird die Verwaltung prüfen, ob eine Bepflanzung bzw. welche Bepflanzung sinnvoll ist, wenn mittelfristig eine Bebauung des Grundstückes einerseits gewünscht aber andererseits planungsrechtlich noch nicht gesichert ist.

 

Stellungnahme der Verwaltung zum zweiten Satz:

 

Anhand der Chronologie von Ratsbeschlüssen zur Schaffung von Wohnbauflächen auf beiden Seiten der Straße „Großer Kamp“ ergibt sich folgendes Bild:

 

-          Ratsbeschluss 08.10.2009 (Vorlage1226/2007):
Die Fläche „Großer Kamp“ wird als potenzielle Wohnbaufläche vorgesehen.

-          Die Abstimmung des Flächenkonzeptes für den FNP - Vorentwurf mit der Regionalplanungsbehörde RVR hat ergeben:
Der Bedarf der Stadt Hagen an Wohnbauflächen ist mit den vorhandenen Reserven abgedeckt. Deshalb ist keine Neuausweisung von Wohnbauflächen möglich, lediglich ein Flächentausch.

-          Ratsbeschluss vom 15.11.2012 (Vorlage 0318/2012):
Die Fläche „Großer Kamp“ wird nicht als potenzielle Wohnbaufläche vorgesehen.

 

Die derzeitig für die Verwaltung bindende Beschlusslage des Rates der Stadt Hagen steht dem Begehren der Wohnbauschaffung entgegen. Die Verwaltung ist an dem geltenden Beschluss gebunden. Darüber hinaus ist eine bauliche Nutzung der zur Disposition gestellten Fläche aus folgenden Gründen kritisch:

 

-          Darstellung des derzeitig rechtswirksamen FNP stehen dem Begehren entgegen.
 

-          Die Regionalplanungsbehörde, welche der Änderung des FNP zustimmen muss, hat Ihre ablehnende Haltung bereits artikuliert.

 

-          Die Grünfläche im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 4/62 Halden I verfolgt den Zweck der Wahrung eines Übergangsraums zum angrenzenden Landschaftsraum.

-          Eine weitere Funktion der Grünfläche, den Erhalt von Freiraumqualitäten für die umgebende Wohnbebauung, würde verloren gehen.

 

-          Die Bodenschutzklausel sowie die Umwidmungssperrklausel, welche den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden fordern, stellen ein Optimierungsgebot in der Bauleitplanung dar und verpflichtet die Stadt Hagen zunächst Flächen im Siedlungsbestand wiedernutzbar zu machen.

 

-          Zunehmend wichtiger werdende Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung (Klimaschutzklausel) sowie Belange des Umweltschutzes, welche dem Vorhaben entgegenstehen.         

 

Da die Bebauung der Fläche zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nicht notwendig ist, dieser vielmehr entgegensteht, kann in diesem Fall kein Planerfordernis ausgemacht werden. 

 

Dennoch wird die Verwaltung bei der Neuaufstellung des Regionalplanes (ehemals GEP), sowie bei der derzeit laufenden Neuaufstellung des FNP intensiv prüfen, die Fläche an der Straße „Großer Kamp“ als potenzielle Erweiterungsfläche für Wohnbebauung mit aufzunehmen.

 

Im zurzeit gültigen Gebietsentwicklungsplan (GEP) für den Teilabschnitt Bochum und Hagen endet der Allgemeine Siedlungsbereich (ASB) östlich der Straße „Großer Kamp“. Die Fläche westlich davon wird als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich dargestellt. 

 

Der in Aufstellung befindliche Regionalplan sieht für die Fläche auf beiden Seiten der Straße „Großer Kamp“ die Darstellung eines Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) vor. Das Verfahren soll voraussichtlich im Herbst 2020 abgeschlossen sein.

 

Das FNP Verfahren und die damit einhergehende Flächendiskussion wird 2020 beginnen. In dem Zusammenhang würde dann auch die Fläche „Großer Kamp“ nochmals diskutiert werden. Falls der Rat der Stadt Hagen daraufhin Abstand vom Beschluss aus 2012 nehmen möchte und beschließt, die Fläche im FNP als Wohnbauflächen darstellen zu wollen, wird die Fläche in das Verfahren aufgenommen und die Darstellung als Wohnbaufläche forciert. Anschließend könnte der Vorschlag zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens, beraten werden.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

gez. Henning Keune

 

(Technischer Beigeordneter)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.09.2019 - Bezirksvertretung Hohenlimburg