Berichtsvorlage - 0761/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen nimmt die überarbeitete Dienstanweisung Ermächtigungsübertragungen zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Zum 01.01.2019 ist die Kommunale Haushaltsverordnung (KomHVO NRW) in Kraft getreten. Auf Grund dieser Gesetzesänderung wurde die Dienstanweisung Ermächtigungsübertragungen überarbeitet (siehe Anlage).

 

Begründung

 

Die Dienstanweisung Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen (DA Ermächtigungsübertragungen) wurde anlässlich der Gesetzesänderung zum 2. NKFWG sowie der KomHVO überarbeitet.

 

Die Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Konkretisierung der Anwendung des § 22 KomHVO NRW. In diesem Rahmen ist unter anderem aufgenommen worden, dass Ermächtigungen nur unter Beachtung der sachlichen Bindung übertragbar sind. Eine Änderung der Anwendung des § 22 KomHVO NRW ergibt sich durch die DA nicht.

 

Weiterhin wurde das Verfahren der Antragstellung für die Bildung von Ermächtigungsübertragungen ergänzt und formal vorgegeben. Hierdurch sind die Anforderungen an Inhalt und an die Begründung zum Antrag definiert worden, um formal einheitliche Standards zu setzen.

 

Schließlich wurden noch Änderungen redaktioneller Art vorgenommen.

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

 

x

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

12.09.2019 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

26.09.2019 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen