Beschlussvorlage - 0734/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beauftragt den Fachbereich Jugend und Soziales den Förderantrag für die 2. Förderphase im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ für die Dauer von fünf Jahren zu stellen und beschließt für die Jahre 2020 bis 2024 die Bewirtschaftung (jährlichen Eigenanteil aus kommunalen Mitteln in der Höhe von 13.889,- € p. a.) für die kommunale „Partnerschaft für Demokratie“ sicher zu stellen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Seit 2015 wird die „Partnerschaft für Demokratie“ in Hagen aus Bundesmitteln gefördert. Die geförderten Kommunen der aktuellen Förderperiode sind aufgerufen, bis zum 04.10.2019 einen Antrag für die kommende Förderperiode (2020 bis 2024) zu stellen. Erstmalig besteht die Möglichkeit, einen Antrag über die maximale Projektlaufzeit von fünf Jahren zu stellen. Hierzu ist seitens der Stadt Hagen nachzuweisen, dass die Gesamtfinanzierung des Eigenanteils sichergestellt ist und die geplanten Eigenmittel als Haushaltsmittel bzw. Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung stehen.

 

Begründung

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ist eine zentrale Säule der Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung. Es fördert zivilgesellschaftliches Engagement für Demokratie, für Vielfalt und gegen Extremismus auf der kommunalen, regionalen und überregionalen Ebene. Die Projektförderung des Bundesprogramms zielt auf die Weiterentwicklung der präventiv-pädagogischen Fachpraxis ab, unterstützt das Engagement für Demokratie und stärkt zivilgesellschaftliche Strukturen.

 

Für die zweite Förderperiode (2020 bis 2024) werden die Ziele des Bundesprogramms neu justiert und stärker fokussiert – vor allem mit Blick auf die aktuellen, gesellschaftlichen Herausforderungen und auf Grundlage der gewonnenen Erfahrungen aus der ersten Förderperiode (2015 bis 2019). „Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen.“ sind die Kernziele von „Demokratie leben!“.

 

Zielgruppe des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sind in erster Linie Kinder und Jugendliche, deren Eltern, Familienangehörige und Bezugspersonen, junge Erwachsene, aber auch ehren-, neben- und hauptamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe und an anderen Sozialisationsorten Tätige, Multiplikator*innen sowie staatliche und zivilgesellschaftliche Akteur*innen.

 

Das Bundesprogramm hat vier Handlungsbereiche. Im Handlungsbereich „Kommune“ werden lokale „Partnerschaften für Demokratie“ gefördert. Die „Partnerschaften für Demokratie“ sollen die zielgerichtete Zusammenarbeit aller vor Ort relevanten Akteur*innen für Aktivitäten gegen lokal relevante Formen von Extremismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit, Gewalt und Menschenfeindlichkeit sowie für die Entwicklung eines demokratischen Gemeinwesens unter aktiver Beteiligung der Bürger*innen unterstützen und zur nachhaltigen Entwicklung lokaler und regionaler Bündnisse in diesen Themenfeldern beitragen. Im partnerschaftlichen Zusammenwirken, insbesondere von kommunaler Verwaltung und Zivilgesellschaft, wird eine lebendige und vielfältige Demokratie vor Ort sowie eine Kultur der Kooperation, des respektvollen Miteinanders, der gegenseitigen Anerkennung und Unterstützung gestärkt.

 

Ziele sind u. a. die Förderung und Stärkung des vielfältigen demokratischen Engagements durch die Stärkung einer lebendigen Zivilgesellschaft vor Ort, die Etablierung und Entwicklung von Verfahren der demokratischen Beteiligung (einschließlich der Entwicklung und Erprobung innovativer Beteiligungsansätze) sowie die gesellschaftliche Sensibilisierung in Bezug auf alle demokratie- und rechtstaatsfeindlichen Phänomene.

 

In Hagen liegt die Steuerung der „Partnerschaft für Demokratie“ in der Hand der Fachabteilung Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Menschen des Fachbereiches Jugend und Soziales  als „Federführendes Amt“. Die Fachabteilung  bildet in Zusammenarbeit mit dem Jugendring Hagen die externe Koordinierungs- und Fachstelle. Diese erfolgreiche Zusammenarbeit soll auch in der nächsten Förderperiode weitergeführt werden.

 

Die Vergabe der Fördermittel (derzeit 45.000 €, künftig mindestens 50% der Gesamtförderung, ca. 60.000 €) wird durch einen Begleitausschuss  (BGA) beschlossen. Dem BGA gehören Vertreter*innen unterschiedlicher zivilgesellschaftlichen Institutionen und Organisationen an wie z. B. die Vertreter*innen des JHA, des Integrationsrates, der Stadtverwaltung, der Mirgrantenselbstorganisationen, der Jugend- und Wohlfahrtsverbände, Schulen etc.

 

Die aktuelle Bundesförderung beträgt 100.000,- € im Jahr 2019 bei einem Eigenanteil von 10.000,- €. In der kommenden Förderperiode (2020-2024) beträgt die Bundesförderung maximal 125.000,- € p. a. Es ist ein kommunaler Eigenanteil von mindestens 10% der Gesamtausgaben (138.889 € * 10 % = 13.889 EUR) erforderlich.

 

Die Eigenanteile für die HHJ 2020-2021 sind i. H. v. 10.000 € p. a. berücksichtigt. Der Fehlbetrag in der Höhe von 3.889 € kann im TP 3660 gedeckt werden. Für die HHJ 2022-2024 werden die Mittel bei den Haushaltsplanungen berücksichtigt. 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Inklusion ist eine Querschnittaufgabe in der Kinder- und Jugendarbeit.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

3660

Bezeichnung:

Jugendarbeit

Produkt:

1366042

Bezeichnung:

Projekte

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2019

2020

2021

2022

Ertrag (-)

414000

100.000 €

125.000 €

125.000 €

125.000 €

Aufwand (+)

531800

110.000 €

138.889 €

138.889 €

138.889 €

Eigenanteil

 

10.000 €

13.889 €

13.889 €

13.889 €

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert. Für die HHJ 2020 und 2021 sind die Eigenanteile i. H. v. 10.000 € p. a. (sowie die dazugehörigen Erträge und Aufwendungen) bereits berücksichtigt, der Restbetrag kann im TP 3660 gedeckt werden. Für die HHJ 2022 ff. werden die Erträge und Aufwendungen bei den folgenden Haushaltsplanungen berücksichtigt.

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

Margarita Kaufmann, Beigeordnete

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

Erweitern

04.09.2019 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

12.09.2019 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

26.09.2019 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen