Beschlussvorlage - 0690/2019
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) 1.Änderung Teil I und II Haus Harkorten und Wohnbebauung Haus Harkorten hier: Einstellung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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05.09.2019
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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11.09.2019
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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17.09.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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26.09.2019
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt unter Aufhebung seines Beschlusses vom 06.10.2011 die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/01 (534) 1.Änderung Teil I und II Haus Harkorten und Wohnbebauung Haus Harkorten gemäß § 2 Abs.1 in Verbindung mit § 1 Abs.8 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Die nordwestliche Plangebietsgrenze begrenzt das Haus Harkorten, das Backhaus und das Jungfernhaus mit den unmittelbar dazugehörigen Freiräumen und die festgesetzte Stellplatzanlage. Im Osten umfasst der Geltungsbereich das Geburtshaus und den gesamten Bereich bis zur Einmündung in den Bremker Weg. Im Norden und Nordosten liegen das Wohnhaus (Harkorten 6) mit den Stallungen und die angrenzende Grünfläche mit Reitplatz im Plangebiet.
Die genaue Plangebietsgrenze kann dem Lageplan in der Vorlage und dem im Sitzungssaal ausgehängten Plan entnommen werden.
Nächster Verfahrensschritt: Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Einstellungs-beschlusses wird das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Das Bebauungsplanverfahren konnte nicht abgeschlossen werden, da im laufenden Verfahren immer wieder Änderungen aufgrund von Fachplanungen und Anpassungen an unterschiedliche Nutzungsansprüche erforderlich wurden. Es wird daher eingestellt. Parallel dazu wird ein neues Verfahren eingeleitet, in dem die Inhalte der vorgesehenen Festsetzungen teilweise übernommen werden und andere aktualisiert werden.
Begründung
Der Einleitungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Vorlage Drs.-Nr.: 0757/2011) wurde im Rat der Stadt Hagen am 06.10.2011 gefasst und am 24.10.2011 öffentlich bekannt gemacht.
Das Bebauungsplanverfahren wurde mit allen erforderlichen Schritten gemäß BauGB durchgeführt, konnte aber nicht zum Abschluss gebracht werden.
Die Gebäude Backhaus, Jungfernhaus und Ökonomiegebäude sind fertiggestellt und werden alle genutzt. Teilweise sind sie mit dazugehörenden Grundstücksflächen weiterveräußert worden oder gehören einer Grundstücksgemeinschaft.
Das Herrenhaus, das „Herzstück“ des Ensembles, ist noch nicht restauriert und wird zurzeit nicht genutzt. Es wurde zwischenzeitlich in den gemeinnützigen Verein Harkorten eingebracht. Mit Begleitung der Unteren Denkmalbehörde werden zur Zeit Förderanträge bei verschiedenen Institutionen gestellt, um das Gebäude in Stand zu setzen und für die Öffentlichkeit zu erhalten.
Weitere Vorgehensweise
Die zukünftig vorgesehene Nutzung des Herrenhauses ist abhängig von den möglichen Festsetzungen eines weiterzubearbeitenden B-Planes. Um das Ensemble in seinem historischen Zusammenhang zu erhalten, muss in jedem Fall Planungsrecht vorliegen, da eine Genehmigung nach § 35 BauGB nicht möglich wäre. Aufgrund der zahlreichen Änderungen im Gebiet, die sich immer parallel zum B-Plan-Verfahren ergeben haben, wird das B-Planverfahren Nr. 7/01 1. Änderung Teil I und II eingestellt und durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt.
Dieses soll durch einen neuen Bebauungsplan Nr. 1/19 (687) geschehen, für den parallel in dieser Sitzungsrunde die Einleitung des Verfahrens beschlossen werden soll (siehe Vorlage Drs.-Nr. 0689/2019).
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
