Beschlussvorlage - 0679/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter und Richterinnen für das Sozialgericht in Dortmund
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Gesine Specht
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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26.09.2019
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Seit dem 01.01.2005 entscheiden die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit auch über Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Gem. § 13 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) werden die ehrenamtlichen Richter und Richterinnen aufgrund von Vorschlagslisten für 5 Jahre berufen. Der Beginn der neuen Amtsperiode ist der 01.01.2020.
Nach § 14 Abs. 4 SGG werden diese Listen von den Kreisen und kreisfreien Städten aufgestellt.
Die Anzahl der ehrenamtlichen Richter/Richterinnen ist für das Sozialgericht in Dortmund auf 40 festgesetzt worden. Entsprechend dem Verhältnis der Einwohnerzahl entfallen auf die Stadt Hagen 2 Personen. Die Meldung muss bis zum 06.09.2019 an das Sozialgericht erfolgen. Mit dem Sozialgericht Dortmund wurde vereinbart, dass diese Frist bis zum 27.09.2019 verlängert wird, damit eine Beschlussfassung des Rates am 26.09.2019 erfolgen kann.
Das Amt des ehrenamtlichen Richters kann nur ausüben wer Deutscher ist und das 25. Lebensjahr vollendet hat (§ 16 Abs. 1 SGG). Persönliche und berufliche Ausschließungsgründe ergeben sich aus §§ 17 und 18 SGG, die als Anlage beigefügt sind.
Es wird vom Sozialgericht gebeten, solche Personen nicht vorzuschlagen, die bereits bei den Sozialgerichten, dem Landessozialgericht NRW in Essen, den Verwaltungsgerichten und dem Oberverwaltungsgericht NRW im Berufungszeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2024 als ehrenamtliche Richter berufen oder für dieses Amt vorgeschlagen worden sind. Außerdem solche Personen nicht, die eine prozessvertretende Tätigkeit vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ausüben und wer den Ladungen zu den Sitzungen wegen beruflicher oder sonstiger Belastungen nur selten Folge leisten kann. Bei den Vorschlägen sollen Frauen angemessen berücksichtigt werden.
Die Wiederbenennung von Personen, die bereits in der Zeit vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2019 zu ehrenamtlichen Richtern berufen wurden, ist möglich.
Von der Stadt Hagen sind zurzeit folgende Personen als ehrenamtliche Richter beim Sozialgericht in Dortmund tätig (für die laufende Amtsperiode konnten 2 Personen vorgeschlagen werden):
Peter Arnusch und
Rudolf Ladwig.
Der Rat der Stadt Hagen wird um Zustimmung zu den Vorschlägen von SPD und CDU gebeten.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
gez. Erik O. Schulz
Oberbürgermeister
