Mitteilung - 0790/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz hier: Entwurf des Fünftes Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Birgit Reichl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Rat der Stadt Hagen
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26.09.2019
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Sachverhalt
Seit dem 15.08.2019 liegt ein Referentenentwurf der Landesregierung NRW, Vorlage 17/2322, zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vor.
Dieser Gesetzesentwurf soll das Kommunalabgabengesetz (KAG) um die „Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen“ ergänzen und als § 8a KAG eingefügt werden.
Wichtigste Themen dieser Änderung sind:
a) Die Gemeinde hat ein transparentes gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen.
b) Anliegerversammlungen vor möglichen Straßenausbaumaßnahmen sind verpflichtend durchzuführen.
c) Wirtschaftliche Überforderungen von Beitragspflichtigen sollen durch erleichterte Ratenzahlungsbedingungen vermieden werden.
d) Ermessenstatbestände zur möglichen räumlichen Beschränkung der erschlossenen Fläche in der Tiefe sowie für Eckgrundstücke sollen eingeführt werden.
e) Die Beitragspflichtigen sollen über ein landeseigenes Förderprogramm von jährlich 65 Millionen Euro zu Gunsten der Straßenausbaubeitragspflichtigen entlastet werden. Diesbezüglich bedarf es des Beschlusses des Landtages über den Landeshaushalt 2020 als Haushaltsgesetzgeber.
Die Verwaltung wird die Änderungen rechtlich würdigen und zu gegebener Zeit über die Änderungen und deren Auswirkungen berichten.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X | sind nicht betroffen |
| sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
gez. gez.
Erik O. Schulz Henning Keune
Oberbürgermeister Technischer Beigeordneter
Auswirkungen
Verfügung / Unterschriften
Veröffentlichung | ||||||||
| Ja | |||||||
| Nein, gesperrt bis einschließlich |
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Oberbürgermeister |
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Gesehen: | ||||||||
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Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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| Beigeordnete/r | ||||
| Die Betriebsleitung | |||||||
Amt/Eigenbetrieb: |
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| Gegenzeichen: | ||||
60 |
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Beschlussausfertigungen sind zu übersenden an: | ||||||||
Amt/Eigenbetrieb: |
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