Beschlussvorlage - 0810/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sport- und Freizeitausschuss der Stadt Hagen beschließt, die Verwaltung mit

der Installation einer neuen Bewässerungsanlage für das Ischelandstadion zu

beauftragen. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Sportpauschale.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Rasenplatz im Ischelandstadion ist mit einer Beregnungsanlage ausgestattet, diese ist in den warmen und trockenen Monaten auch erforderlich, damit der Rasen in einem guten Zustand behalten werden kann. Die Rohrleitungen dieser Anlage sind irreparabel defekt, für die Installation einer neuen Bewässerungsleitung hat der Fachbereich Gebäudewirtschaft Kosten in Höhe von 95.000 € angesetzt.

 

Begründung

 

Bei der vorhandenen Bewässerungsanlage hat es im vergangenen Jahr innerhalb kürzester Zeit bereits zwei Rohrbrüche gegeben, nach der ersten Reparatur des geborstenen Zuleitungsrohrs ist nur wenige Tage später das gleiche Rohr einige Meter weiter erneut geborsten. Eine weitere Reparatur des alten, maroden Rohrs ist daher nicht sinnvoll und zielführend. Die Installation einer neuen Ringleitung um das Spielfeld, welche die Beregnungsanlage speist, wird 95.000 € kosten. Die Rohrleitung versorgt die Beregnungsanlage für den Naturrasenplatz im Ischelandstadion. Die Bewässerung des Rasens ist bei anhaltender Trockenheit dringend geboten, um die Bespielbarkeit sicherzustellen.

 

Finanzierung

 

In der vorherigen Beschlussfassung des SFA vom 04.07.2019 zur Vorlage (Drucksachennr. 0658/2018) wurde eine Finanzierung der Maßnahme ohne Heranziehung der Sportpauschale beschlossen. Dies würde in der Ergebnisrechnung für den städtischen Haushalt eine Mehrbelastung ohne Kompensation bedeuten, da die Sportpauschale zur Finanzierung der entstehenden Abschreibungen  ertragswirksam aufgelöst wird. Aus diesem Grund sollte der Beschluss unter der Verwendung der Sportpauschale erneut gefasst werden.

 

Zusätzlich ist aus rein haushaltsrechtlichen Gründen für Bereitstellung der kassenwirksamen Mittel eine investive Deckung anzugeben, da die Maßnahme im Haushalt  bisher nicht geplant war.  Hierfür wird eine Deckung aus einer anderweitig nicht zur Auszahlung kommenden Maßnahme (Minderauszahlung) herangezogen.

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

x

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

4210

Bezeichnung:

Sportstätten und –förderung

Finanzstelle:

500XXX

Bezeichnung:

Beregnungsanlage Ischelandstadion

 

 

Finanzposition

Gesamt

2019

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

785200

95.000

95.000

Eigenanteil

 

95.000

95.000

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung).

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Anlage wird über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren abgeschrieben. Das führt zu einem

jährlichen Abschreibungsaufwand in Höhe von 4.750 €.

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

In Höhe der Anschaffungskosten wird ein Sonderposten gebildet. Dieser wird entsprechend des

Abschreibungsaufwandes aufgelöst. Die jährliche Auflösung beträgt somit 4.750 €.

 

 

 

 

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

4.750

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

4.750

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

4.750

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0 €

 

 

 

 

 

 

 

gez.

 

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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19.09.2019 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen