Beschlussvorlage - 0810/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneuerung Bewässerungsanlage Ischelandstadion
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Alexa Triepel
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Entscheidung
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19.09.2019
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Sachverhalt
Kurzfassung
Der Rasenplatz im Ischelandstadion ist mit einer Beregnungsanlage ausgestattet, diese ist in den warmen und trockenen Monaten auch erforderlich, damit der Rasen in einem guten Zustand behalten werden kann. Die Rohrleitungen dieser Anlage sind irreparabel defekt, für die Installation einer neuen Bewässerungsleitung hat der Fachbereich Gebäudewirtschaft Kosten in Höhe von 95.000 € angesetzt.
Begründung
Bei der vorhandenen Bewässerungsanlage hat es im vergangenen Jahr innerhalb kürzester Zeit bereits zwei Rohrbrüche gegeben, nach der ersten Reparatur des geborstenen Zuleitungsrohrs ist nur wenige Tage später das gleiche Rohr einige Meter weiter erneut geborsten. Eine weitere Reparatur des alten, maroden Rohrs ist daher nicht sinnvoll und zielführend. Die Installation einer neuen Ringleitung um das Spielfeld, welche die Beregnungsanlage speist, wird 95.000 € kosten. Die Rohrleitung versorgt die Beregnungsanlage für den Naturrasenplatz im Ischelandstadion. Die Bewässerung des Rasens ist bei anhaltender Trockenheit dringend geboten, um die Bespielbarkeit sicherzustellen.
Finanzierung
In der vorherigen Beschlussfassung des SFA vom 04.07.2019 zur Vorlage (Drucksachennr. 0658/2018) wurde eine Finanzierung der Maßnahme ohne Heranziehung der Sportpauschale beschlossen. Dies würde in der Ergebnisrechnung für den städtischen Haushalt eine Mehrbelastung ohne Kompensation bedeuten, da die Sportpauschale zur Finanzierung der entstehenden Abschreibungen ertragswirksam aufgelöst wird. Aus diesem Grund sollte der Beschluss unter der Verwendung der Sportpauschale erneut gefasst werden.
Zusätzlich ist aus rein haushaltsrechtlichen Gründen für Bereitstellung der kassenwirksamen Mittel eine investive Deckung anzugeben, da die Maßnahme im Haushalt bisher nicht geplant war. Hierfür wird eine Deckung aus einer anderweitig nicht zur Auszahlung kommenden Maßnahme (Minderauszahlung) herangezogen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
x | Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
x | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 4210 | Bezeichnung: | Sportstätten und –förderung |
Finanzstelle: | 500XXX | Bezeichnung: | Beregnungsanlage Ischelandstadion |
| Finanzposition | Gesamt | 2019 |
Ertrag (-) |
| € | € |
Aufwand (+) | 785200 | 95.000 € | 95.000 € |
Eigenanteil |
| 95.000 € | 95.000 € |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung). |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Anlage wird über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren abgeschrieben. Das führt zu einem jährlichen Abschreibungsaufwand in Höhe von 4.750 €. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
In Höhe der Anschaffungskosten wird ein Sonderposten gebildet. Dieser wird entsprechend des Abschreibungsaufwandes aufgelöst. Die jährliche Auflösung beträgt somit 4.750 €. |
- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 4.750 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € |
Zwischensumme | 4.750 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | 4.750 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 0 € |
gez. |
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Henning Keune Technischer Beigeordneter |
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
