Berichtsvorlage - 0791/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht der Verwaltung zum Sportförderprogramm "Moderne Sportstätte 2022" des Landes NRWhier: Beschluss zur Vorlage 0677/2019 aus der Sitzung vom 04.07.2019 zum Antrag der CDU-Fraktion
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Ursula Schneider
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Entscheidung
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19.09.2019
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Sachverhalt
Kurzfassung
In der Sitzung des Sport- und Freizeitausschusses am 4. Juli 2019 wurde die Verwaltung gemäß Beschluss aufgefordert, den Vorschlag der CDU-Fraktion zum Sportförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ des Landes NRW (Drucksache 0677/2019) zu prüfen – mit folgenden Ergebnissen:
■ Der Verein Westfalia Hagen ist nicht daran interessiert, den Sportplatz Alexanderstraße zu übernehmen und in Eigenregie einen Kunstrasenplatz dort zu errichten. Zudem wäre eine Verpachtung mit Blick auf die BgA-Sportstätten seitens der Verwaltung nicht wünschenswert.
■ Als begonnenes Projekt könnte möglichweise die Errichtung des Outdoorparcours in Eilpe mit Mitteln aus dem Sportförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ realisiert werden.
■ Alle Sportvereine in Hagen sind gemäß Ausschreibung über den Stadtsportbund über das Sportförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ zu informieren.
Begründung
In der Sitzung des Sport- und Freizeitausschusses am 4. Juli 2019 wurde die Verwaltung gemäß Beschluss aufgefordert, den Vorschlag der CDU-Fraktion zum Sportförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ des Landes NRW (Drucksache 0677/2019) zu prüfen. Gegliedert war der Vorschlag in drei Punkte.
Punkt 1 beinhaltete, zu prüfen, ob der Verein Westfalia Hagen bereit sei, den Fußballplatz an der Alexanderstraße von der Stadt Hagen langfristig zu pachten. Der Verein hat im Gespräch mit dem Servicezentrum Sport deutlich gemacht, den Platz nicht übernehmen und dort mit Hilfe möglicher Mittel aus dem Programm „Moderne Sportstätte 2022“ einen Kunstrasenplatz errichten zu wollen. Grund ist, dass der Verein aktuell neben der Alte-Herren-Mannschaft, die ausschließlich in der Halle am Ball ist, lediglich eine Damenmannschaft besitzt und daher keinen entsprechenden Bedarf sieht. Zudem ist der Verein nicht in der Lage, den Eigenanteil von wenigstens zehn bis 15 Prozent für den Bau des Platzes zu stemmen; geschweige denn, die Folgekosten für die Platzunterhaltung und -pflege für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren zu tragen.
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Förderhöhe aus dem Programm „Moderne Sportstätte 2022“ zwischen 50 und maximal 90 Prozent liegt. Hagen erhält aus dem Förderprogramm rund 2,55 Millionen Euro. Noch ist offen, wie diese verteilt werden, wenn der Topf stark überzeichnet ist. Dies bedeutet, dass die Fördersumme für einen Verein auf 50 Prozent sinken könnte. Vor diesem Hintergrund wäre ein Platzbau für Westfalia Hagen noch weniger realisierbar.
Unabhängig davon ist eine Veräußerung oder Verpachtung des Platzes an einen Verein aus Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll. Denn der Sportplatz an der Alexanderstraße soll Teil der BgA-Sportstätten werden. Dadurch könnten beim Bau des Kunstrasenplatzes an der Alexanderstraße die Vorsteuern und Teile der Baukosten steuerlich geltend gemacht werden. Für die Nutzung des Platzes würde nach Fertigstellung – wie bei den anderen BgA-Sportstätten – die Energie- und Bewirtschaftungsumlage erhoben.
Wäre der Platz hingegen in Vereinshand, müssten stattdessen für die Nutzung Zeiten von der Stadt angemietet werden, was der Erhebung der Energie- und Bewirtschaftungsumlage zuwider liefe. Unabhängig davon würde die Vergabe des Platzes an einen Verein nicht helfen, die angespannte Lage im Bereich Höing/Ischeland, wo derzeit mehr als 40 Mannschaften ihren Spiel- und Trainingsbetrieb absolvieren, zu entlasten. Eben dies war einer der Gründe, warum der Sportplatz Alexanderstraße zum Kunstrasen umgebaut werden soll.
Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Zahl der Mannschaften, die künftig gemäß Richtlinie Anspruch auf die Nutzung von Kunstrasenplätzen haben wird, bereits ab der Saison 2020/2021 durch den Nachweis von mindestens drei Jahren Jugendarbeit weiter erhöhen wird. Schon jetzt ist abzusehen, dass dieser Anspruch ohne neue städtische Kunstrasenplätze in der bestehenden Form nicht umzusetzen sein wird.
Punkt 2 beinhaltete, zu prüfen, ob bereits bewilligte, aber noch nicht begonnene Projekte an vereinseigenen Anlagen noch so umgesteuert werden können, dass sie unter die Regularien des Sportförderprogramms „Moderne Sportstätte 2022“ des Landes NRW fallen und somit die Mittel aus der Sportpauschale eingespart werden könnten. Das einzige Vorhaben, das noch „umgesteuert“ werden könnte, ist nach Ansicht des SZS der Bau eines Outdoorparcours in Eilpe. Für diesen wurden Gesamtkosten in Höhe von 40.000 Euro veranschlagt. 15.000 Euro davon soll gemäß Beschluss des Sport- und Freizeitausschusses aus Mitteln der Sportpauschale finanziert werden, weitere 10.000 aus Mitteln der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl. Der Rest soll über Sponsorengelder, die der TSV Fichte Hagen einwerben will, abgedeckt werden. Nachdem die Maßnahme eigentlich in 2019 realisiert werden sollte, soll die Umsetzung nun auf Wunsch des Vereins erst in 2020 erfolgen. Hier würde es sich anbieten, dass der TSV Fichte Hagen statt der BV-Mittel und der Gelder aus der Sportpauschale eine Finanzierung über das Sportförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ beantragt.
Punkt 3 beinhaltet den Auftrag, alle Vereine mit eigenen Anlagen auf das Förderprogramm hinzuweisen und diesen bei der Antragsstellung unterstützend zur Seite zu stehen. Hierzu sei angemerkt, dass das Sportförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ über den Stadtsportbund abgewickelt wird und die Stadt, sprich das Servicezentrum Sport, gemäß Förderrichtlinie lediglich eine Stellungnahme zu den beantragten Geldern abzugeben hat. Unabhängig davon ist es sachlich nicht richtig, dass nur Vereine mit eigenen Anlagen Mittel aus dem Sportförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ beantragen können. Vielmehr können dies alle Vereine, sofern sie u.a. nachweisen können, dass eine Immobile, eine Sportstätte etc. ihnen mindestens für die kommenden zehn Jahre zur Verfügung stehen wird.
Bezüglich der Umsetzung vor Ort steht das SZS im engen Austausch mit dem Stadtsportbund, der hier federführend tätig ist. Unabhängig davon hat das SZS über seine Homepage und die Sozialen Medien über das Förderprogramm bereits informiert.
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