Beschlussvorlage - 0046/2006

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, die zur  Abschaltung der vorgeschlagenen LZA führen. Die erforderlichen Haushaltsmittel  sind für das Jahr 2006 zusätzlich zur Verfügung zu stellen.

Reduzieren

Sachverhalt

Die zur Abschaltung vorgeschlagenen Lichtzeichenanlagen (LZA) in Tempo 30-Zonen wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren daraufhin untersucht, inwieweit die Abschaltung unter Verkehrssicherheitsgründen verantwortbar ist. Danach ergeben sich dauerhafte Konsolidierungspotentiale von rd. 30.070 € jährlich bei einmaligen Investitionen von rd. 61.300 €.

 

 


·       

 
2003 hatte das damalige Straßen- und Brückenbauamt eine Vorlage über die Abschaltung von LZA in Tempo 30-Zonen in den politischen Beratungslauf gegeben. Dies war möglich geworden durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 01.01.2001. Danach haben LZA in Tempo 30-Zonen, die zum Schutz des Fußgängerverkehrs (insbesondere vor Schulen, Kindergärten oder sonstigen schutzwürdigen Einrichtungen) aufgestellt wurden, zwar Bestandsschutz und dürfen weiter betrieben werden, neu sind solche Anlagen in diesen Zonen aber nicht mehr zulässig.

·        Die Vorlage fand allerdings keine politische Zustimmung. Die Verwaltung wurde stattdessen aufgefordert, andere LZA zur Abschaltung vorzuschlagen.

·        Darauf hin hat die Straßenverkehrsbehörde, zuständig für die Anordnung von Verkehrseinrichtungen (LZA, § 43 StVO), nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren, also unter Beteiligung der Polizei und des Straßenbaulastträgers, sämtliche LZA im Hagener Stadtgebiet untersucht. Dabei lag die Priorität auf Verkehrssicherheit, und zwar nicht nur derjenigen des fließenden Verkehrs, sondern auch der Fußgänger und hier besonders der Kinder, sowie älterer und behinderter Menschen. Dies hat auch die Politik offenbar so gesehen und die Verwaltung ausdrücklich aufgefordert, über die gesetzlichen Vorgaben hinaus ebenfalls den Behindertenbeirat in die Ergebnisfindung mit einzubeziehen. Auch der Seniorenbeirat hat von sich aus zu der Thematik Stellung bezogen.

·        Bei der Untersuchung sämtlicher 232 LZA im Stadtgebiet, die sich in der Baulast der Stadt befinden, wurden die Anlagen in Tempo 30-Zonen sowie die Vorschläge aus Politik, Medien und von Bürgern besonders intensiv betrachtet.

·        Im Ergebnis haben die Polizei, der Behinderten- sowie der Seniorenbeirat die Abschaltung von LZA als wirksamstes Mittel zur Verkehrssicherheit abgelehnt.

·        Die Straßenverkehrsbehörde hat deshalb nach Abwägung aller Argumente eine Entscheidung getroffen, die mit der nachfolgenden Aufstellung vorgelegt wird:

 

 

 

1.      - Abzuschaltende LZA im Bezirk Haspe

 

1. a - Vorschläge der Verwaltung - Tempo 30-Zonen

 

Nach Änderung der StVO ab 01.01.2001 ist nach Auffassung des Gesetzgebers die Verkehrssicherheit in Tempo 30-Zonen auch ohne LZA für alle Verkehrsteilnehmer gewährleistet. Durch die Verwaltungsvorschriften zur StVO und die in der Novellierung enthaltenen Übergangsvorschriften sind die Straßenverkehrsbehörden gehalten, bestehende Tempo 30-Zonen zu überprüfen, Änderungen anzuordnen bzw. bei evtl. Neueinrichtung keine LZA mehr vorzusehen. Mit der Bezirksregierung wurde abgestimmt, dass, obwohl die StVO diese nicht mehr vorsieht, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit als Ersatz für eine abgeschaltete LZA ein “Zebrastreifen” eingerichtet werden kann. Alternativ besteht die Möglichkeit, durch den Einsatz der mobilen städtischen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in Absprache mit der Polizei an diesen Stellen Verkehrssicherheitsarbeit zu leisten.

 

 

 

Standort

 

Ersatzmaßn.

Einm.

Einrichtg.

Kosten €

Unterhalt

LZA

jl. €

Konsoli-dierung *

Bebelstraße / Hofstraße

1 Zebrastreifen

2.700

1.400

 

Büddinghardt / Friedhof

1 Zebrastreifen

2.700

1.600

 

Büddingstraße / Oedenburgstraße

 

3 Zebrastreifen

 

8.100

 

3.400

 

Büddingstraße / Schule

1 Zebrastreifen

2.700

1.300

 

Tillmannsstraße / Heubingstraße

1 Zebrastreifen

2.700

1.200

 

Voerder Straße / Im Hanewinkel

1 Zebrastreifen

2.700

1.500

 

Vogelsanger Straße / Twittingstraße

1 Zebrastreifen

2.700

1.700

 

Summe einmalige Einrichtung Ersatzmaßnahmen  ./. lfd. Unterhaltung LZA jl. = Konsolidierung  

 

 

24.300

 

 

12.100

 

 

12.200

 

*

Die Abschaltung der LZA hat den Effekt, dass auf Dauer die jährlichen Unterhaltungskosten eingespart werden können. Dem sind die einmaligen Einrichtungskosten für die Fußgängerüberwege (“Zebrastreifen”) gegenüberzustellen, so dass ab dem 3ten Jahr von einem Konsolidierungsvolumen von rd. 12.000 € jl. ausgegangen werden kann. Notwendige Beleuchtung im Einzelfall sowie Montagekosten von Schildern können die Kosten erhöhen und den Konsolidierungserfolg einmalig geringfügig vermindern.

 

 

 

1. b - Vorschläge der Verwaltung, Politik, Medien, Bürger

 

Die nachfolgenden LZA stehen außerhalb von Tempo 30-Zonen. Die Standorte sind in Bezug auf Verkehrssicherheit eingehend untersucht worden (Unfalllage, Verkehrsaufkommen, Verkehrsfluss, etc.). Ausschlaggebend für den Vorschlag ist, dass sie durch den Ersatz einfacher, kostengünstiger Maßnahmen zukünftig, was die Sicherheit angeht, adäquat einzuschätzen sind.

 

 

 

Standort

 

Ersatzmaßn.

Einm.

Einrichtg.

Kosten €

Unterhalt

LZA

jl. €

Konsoli-dierung *

Berliner Straße / Heilig-Geist-Straße

1 Fahrbahnteiler

10.000

2.500

 

 

Berliner Straße / Tillmannsstraße

Umbau zu einf. EM, Zone 20, 3Zebrastreifen

8.100

3.000

 

Kölner Straße / Swolinskystraße

Zone 20,

2 Zebrastreifen

5.400

2.400

 

 

Tillmannsstraße / Swolinskystraße

Umbau EM

Zone 20

2 Zebrastreifen

5.400

3.000

 

 

Leimstraße / Rolandstraße

Erweiterung Zone 30, Beschluss BV HA

5.400

3.870

 

Preußerstraße / Bezirksverwaltung

1 Zebrastreifen

2.700

3.200

 

 

Berliner Str./Voerder Str. (Kreisel)

 

 

 

bereits ausge-schaltet

Summe einmalige Einrichtung Ersatzmaßnahmen  ./. lfd. Unterhalt. LZA jl. = Konsolidierung

 

37.000

 

17.970

 

19.030

 

*

Hier wird der Konsolidierungseffekt bis auf 1.000 € im 3ten Jahr nach Abschaltung der LZA eintreten.

Notwendige Beleuchtung im Einzelfall sowie Montagekosten von Schildern können die Kosten erhöhen und den Konsolidierungserfolg einmalig geringfügig vermindern.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. - Nicht abzuschaltende LZA im Bezirk Haspe

 

Vorschläge der Politik, Medien, Bürger

 

In dieser Liste finden sich LZA, die durch Politik, Medien und Bürger zur Abschaltung vorgeschlagen wurden und deshalb an dieser Stelle, obwohl alle LZA’s untersucht wurden, besonders benannt werden. An vorderster Stelle der Prüfkriterien steht immer Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, vornehmlich jedoch für Fußgänger. Lichtsignalanlagen sind allemal sicherer als andere Verkehrseinrichtungen. 

Die Stadt Hagen hat  durch konsequente Bemühungen im Bereich der Verkehrssicherheit inzwischen, zumindest was die Häufigkeit von Kinderunfällen angeht, eine vordere Position in NRW erlangt.. Dies ist sicherlich genau so hoch zu bewerten wie der Spitzenplatz unter den sichersten (Kriminalität) Großstädten in der BRD, zumal die Hagener Bürger in den Befragungen stets deutlich gemacht haben, dass die Gefahr, durch einen Verkehrsunfall zu Schaden zu kommen, demjenigen durch Kriminalität in Nichts nachsteht! Dieser “weiche” Standortfaktor sollte nicht ohne weiteres aus der Hand gegeben werden.

 

 

 

 

Standort

 

 

 

Gründe gegen die

Abschaltung

Kosten der lfd.

Unterhaltung jährlich €

Wartung +

Lampentausch

Strom

 

 

 

Am Hasper Bahnhof/Tillmannsstraße

ò gefährliche Verkehrssituationen (Fußgänger queren Mittelstreifen + Fahrbahn)

ò Schulen, Bus- + S-Bahn-Haltestellen

ò Verkehr würde ohne LZA zu schnell / ungebremst in der Straße fließen

 

 

 

ca. 2.550

 

 

 

ca. 1.910

 

 

 

Haenelstraße / Kleinbahnstraße

ò hohes Fußgängeraufkommen (Bezirkssportanlage, Kindergarten, Skateranlage, Spielplatz)

ò schlechte Sicht für Links- aber auch Rechtsabbieger

ò hohes Verkehrsaufkommen wg. Südumgehung

 

 

 

  ca. 3.200

 

 

 

ca. 1.310

 

 

 

Berliner Straße / Hördenstraße

* sh. Anmerkung

ò ÖPNV-Trasse von Preußerstraße über Hördenstraße, Busse sind Linksabbieger in die Berliner Straße ò Beschluss BV Haspe zu Radwegeführung von Hammerstraße über die neue Eisenbahnbrücke

ò Schulweg (Grundschule, Kindergarten)

 

 

 

ca. 2.780

 

 

 

ca. 1.240

 

Berliner Straße / Rolandstraße

* sh. Anmerkung

ò ÖPNV-Trasse

ò hohes Fußgängeraufkommen wg. Gemeindehaus bzw. Versammlungsraum

 

ca. 2.430

 

ca. 1.100

Berliner Straße / Leimstraße

* sh. Anmerkung

ò ÖPNV-Trasse

ca. 2.720

ca. 1.240

 

Tillmannsstraße/Preußerstraße

ò hohes Fußgängeraufkommen (Markt) ò ÖPNV-Trasse

ca. 2.180

ca.    800

Summe lfd. jährliche Unterhaltung

 

 

15.860

 

7.600

 

* Anmerkung

Die LZA an diesen Standorten könnten unter folgenden Voraussetzungen entfallen:

 

·        Einbeziehung in Tempo 30 (Zone oder Einzelbeschilderung);

·        “rechts vor links”; - sh. hierzu Anlage I, Schreiben der Hagener Straßenbahn AG vom 10.01.06; 

·        Ersatz durch Zebrastreifen – dafür ist der Rückbau  der Fahrbahnen auf 2 Spuren erforderlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3. - Nicht zu bauende LZA im Bezirk Haspe

 

Beim Fachbereich 66, Abteilung Verkehrstechnik, wird eine Prioritätenliste über zu bauende LZA geführt, die auf Beschlüsse der Politik zurückzuführen ist. Aus dieser Liste konnte in den letzten Jahren mangels HH-Mittel nicht eine beschlossene LZA gebaut werden. Der Beschluss der BV HA bezieht sich auf einen Standort in einer bestehenden Tempo 30-Zone. Nach den Bestimmungen der StVO ist hier eine neue LZA nicht mehr zulässig.

 

Hestertstraße / Sachsenstraße

 

Geschätzte Baukosten:                                         35.000

 

Reduzieren

Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

X

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

X

 Bereits laufende Maßnahme

 

X

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

X

 Neue Maßnahme

 

X

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

X

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

X

 Es entstehen Ausgaben

 

 

X

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

2006

 

 

 

 

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 


 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

     

 EUR

X

 Sachkosten

61.300

 EUR

 

 Personalkosten

     

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

    

    

    

    

    

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Ausgaben:

    

    

    

    

    

UA 6300

61.300

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

61.300

     

     

     

     

 

 


 



4. Finanzierung

 

X

 Verwaltungshaushalt

 

 

X

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

UA 6310

     

30.070

30.070

30.070

30.070

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

30.070

30.070

30.070

30.070

 



 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 



 

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 


 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Kreditaufnahme



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm

 

 

 vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

 

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

 

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

    

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

     

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Ausgaben:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Eigenanteil:

    

    

    

    

    

 

 

 


 




5. Personelle Auswirkungen

 

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

     

 

     

     

     

     

     



 

 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

     

 


 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

     

 

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

Loading...

Beschlüsse

Reduzieren

01.02.2006 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, die zur  Abschaltung der beschlossenen Lichtzeichenanlagen führen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind für das Jahr 2006 zusätzlich zur Verfügung zu stellen.

 

 

Bebelstraße/Hofstraße                                   Abschaltung bei 1 Enthaltung

 

Büddinghardt/Friedhof                                    Abschaltung bei 3 Enthaltungen und 1 Gegenstimme

 

Büddingstraße/Oedenburgstraße                   Nichtabschaltung bei 5 Gegenstimmen

 

Büddingstraße/Schule                                    Nichtabschaltung bei 2 Enthaltungen

 

Tillmannsstraße/Heubingstraße                     Nichtabschaltung bei 1 Enthaltung und 3 Gegenstimmen

 

Voerder Straße/Im Hanewinkel                       Abschaltung bei 4 Gegenstimmen

 

Vogelsanger Straße/Twittingstraße                Nichtabschaltung bei 5 Gegenstimmen und
                                                                        1 Enthaltung

 

Berliner Straße/Heilig-Geist-Straße                Abschaltung einstimmig

 

Berliner Straße/Tillmannsstraße                    Abschaltung einstimmig

 

Kölner Straße/Swolinzkystraße                      Abschaltung einstimmig

 

Tillmannsstraße/Swolinzkystraße                  Abschaltung einstimmig

 

Leimstraße/Rolandstraße                               Abschaltung einstimmig

 

Preußerstraße/Bezirksverwaltungsstelle       Abschaltung einstimmig

 

Berliner Straße/Voerder Straße (Kreisel)       Abschaltung einstimmig

 

Am Hasper Bahnhof /Tillmannsstraße           Nichtabschaltung einstimmig

 

Haenelstraße/Kleinbahnstraße                       Nichtabschaltung einstimmig

 

Berliner Straße/Hördenstraße                        Nichtabschaltung bei 1 Gegenstimme

 

Berliner Straße/Rolandstraße                         Abschaltung einstimmig

                                                                        Dieser Beschluss erfolgt ohne die in der                                                                                           Vorlage notierten Anmerkung.

 

Berliner Straße/Leimstraße                            Abschaltung bei 1 Gegenstimme

                                                                        Dieser Beschluss erfolgt ohne die in der                                                                                           Vorlage notierten Anmerkung.

 

Tillmannsstraße/Preußerstraße                     Abschaltung einstimmig

 

Hestertstraße/Sachsenstraße                                    Nicht bauen einstimmig

 

Leimstraße/Konrad-Adenauer-Ring               verkehrsabhängige Schaltung, einstimmig

 

 

Abstimmungsergebnis:

Siehe aufgeführte Lichtzeichenanlagen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Siehe aufgeführte Lichtzeichenanlagen.

Reduzieren

23.02.2006 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, die zur  Abschaltung der vorgeschlagenen LZA führen. Die erforderlichen Haushaltsmittel  sind für das Jahr 2006 zusätzlich zur Verfügung zu stellen.

 

Bebelstraße/Hofstraße                                   Abschaltung bei 1 Enthaltung

 

Büddinghardt/Friedhof                                    Abschaltung bei 3 Enthaltungen und 1 Gegenstimme

 

Büddingstraße/Oedenburgstraße                   Nichtabschaltung bei 5 Gegenstimmen

 

Büddingstraße/Schule                                    Nichtabschaltung bei 2 Enthaltungen

 

Tillmannsstraße/Heubingstraße                     Nichtabschaltung bei 1 Enthaltung und 3 Gegenstimmen

 

Vogelsanger Straße/Twittingstraße                Nichtabschaltung bei 5 Gegenstimmen und
                                                                        1 Enthaltung

 

Berliner Straße/Heilig-Geist-Straße                Abschaltung einstimmig

 

Berliner Straße/Tillmannsstraße                    Abschaltung einstimmig

 

Kölner Straße/Swolinzkystraße                      Abschaltung einstimmig

 

Tillmannsstraße/Swolinzkystraße                  Abschaltung einstimmig

 

Leimstraße/Rolandstraße                               Abschaltung einstimmig

 

Preußerstraße/Bezirksverwaltungsstelle       Abschaltung einstimmig

 

Berliner Straße/Voerder Straße (Kreisel)       Abschaltung einstimmig

 

Am Hasper Bahnhof /Tillmannsstraße           Nichtabschaltung einstimmig

 

Haenelstraße/Kleinbahnstraße                       Nichtabschaltung einstimmig

 

Berliner Straße/Hördenstraße                        Nichtabschaltung bei 1 Gegenstimme

 

Berliner Straße/Rolandstraße                         Abschaltung einstimmig

                                                                      Dieser Beschluss erfolgt ohne die in der                                                                                    Vorlage notierten Anmerkung.

                                                           

Berliner Straße/Leimstraße                            Abschaltung bei 1 Gegenstimme

                                                                        Dieser Beschluss erfolgt ohne die in der                                                                                               Vorlage notierten Anmerkung.

 

Tillmannsstraße/Preußerstraße                     Abschaltung einstimmig

 

Hestertstraße/Sachsenstraße                                    Nicht bauen einstimmig

 

Leimstraße/Konrad-Adenauer-Ring               verkehrsabhängige Schaltung, einstimmig

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen