Berichtsvorlage - 0868/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Antrag der FDP- Fraktion gem. § 6 Abs. 1 GeschO zum ,, Sachstand Schulsauberkeit'' hier Stellungnahme des Fachbereiches Gebäudewirtschaft

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Sachverhalt

Begründung

 

Zu der Anfrage der FDP – Fraktion zum Thema Schulsauberkeit nimmt der Fachbereich Gebäudewirtschaft wie folgt Stellung:

 

  1. Nach welchen aktuellen Vorgaben werden die Schulgebäude gereinigt?

 

Die Unterhaltsreinigung der  städtischen Gebäude erfolgt gemäß der ,, Dienstvereinbarung zur Durchführung der Reinigung in Gebäuden der Stadtverwaltung Hagen‘‘ ( seit dem 01.05.2008 in Kraft getreten) und der entsprechenden Reinigungsordnung. Die Dienstvereinbarung wurde auf Grund eines Ratsbeschlusses vom 06.07.2017 Letztmalig mit Wirkung ab dem 01.01.2018 in den Abschnitt bezüglich der Veränderung der Grundreinigung und des Jahresarbeitszeitmodells an Schulen geändert.

 

  1. Wann und in Welchen Rahmen wurde bzw. wird in diesem Jahr eine umfangreiches Grundreinigung der Schulgebäude vorgenommen?

 

Bei der Einführung der erweiterten Grundreinigung im Jahr 2018 wurde bewusst auf eine gleichlautende Vorgabe bezüglich der zeitlichen Festlegung und der Priorisierung der Arbeitsschritte verzichtet, um die Möglichkeit zu eröffnen, den individuellen Bedarfen Rechnung zu tragen. Im Zuge dessen wurde den jeweiligen Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister vorgegeben, Die Grundreinigung mit der jeweiligen Schulleiter bezüglich der individuellen Prioritätenbildung gemeinsam abzustimmen und dabei die Anwesenheitszeiten des benötigten Personals zu berücksichtigen, da die Reinigungskräfte und auch die Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister verpflichtet sind, ihren Erholungsurlaub in der Schulferien zu planen.

 

  1. Warum wird für den Vertretungsfall der Reinigungskräfte nur ein Zeitkontingent von 75 % angesetzt?

 

Diese Vorgabe ergibt sich aus der Dienstvereinbarung zur Durchführung der Reinigung in Gebäuden der Stadtverwaltung Hagen und wurde aus Kostengründen in dieser Form festgesetzt. Dabei ist zu beachten, dass bei einem krankheitsbedingten Ausfall der Stammkraft nach einem Zeitraum von 6 Wochen Die Vertretung zu 100 % erfolgt. Dem Fachbereich Gebäudewirtschaft ist durchaus bewusst, dass sich diese Regelung zweifelsfrei auf die Qualität der Reinigung und damit den Sauberkeitszustand des Objektes negativ auswirkt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Wurde oder werden die Reinigungsleistungen gemeinsam mit den Schulleitungen evaluiert und welche Erkenntnisse ergeben sich daraus?

 

Da der Zustand eines Gebäudes in Bezug auf die Sauberkeit vielfach auch von subjektiven Faktoren abhängig ist, wird eine durchgängige Evaluation durch Schulleitungen als nicht zielführend erachtet. Der Fachbereich Gebäudewirtschaft überprüft mögliche Defizite in der Unterhaltsreinigung durch qualifiziertes Personal (z. B. Reinigungsmeister) und versucht im Rahmen der Möglichkeiten diese zu beheben.

 

  1. Welche Fortschritte sieht die Verwaltung beim Thema ,,Sensibilisierung der Schüler im Bereich der Schulsauberkeit‘‘ an den Hagener Schulen?

 

Der Fachbereich Gebäudewirtschaft ist bereit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten dieses Thema auch bei der Sensibilisierung der Schüler zu unterstützen, kann hier aber nicht die Federführung übernehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

 

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Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

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17.09.2019 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen