Beschlussvorlage - 0816/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Schulausschuss bestellt gemäß § 52 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 58 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung für den Rest seiner Wahlzeit

 

Herrn Peter Hartmann zum stellvertretenden Schriftführer.

 

Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt in der Sitzung des Schulausschusses am 17.09.2019.

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Sachverhalt

 

Begründung

 

Nach § 52 Absatz 1 Satz 2 i.V.m. § 58 Absatz 2 Satz 1 GO NRW ist die Niederschrift über die in den Ausschüssen gefassten Beschlüsse von der/vom Vorsitzenden und einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen.

 

Aufgrund eines personellen Wechsels im FB 48 ist eine neue Bestellung des stellvertretenden Schriftführers des Schulausschusses erforderlich.

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

gez. Margarita Kaufmann

 

Beigeordnete

 

 

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Beschlüsse

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17.09.2019 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen