Beschlussvorlage - 0841/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Sicherung der Erschließung von Grundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 3/92 (463) - Hügelstr. Nord -hier: Abschluss eines Erschließungsvertrages
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Maximilian Reineke
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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17.09.2019
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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25.09.2019
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Beschlussvorschlag
a) für den Stadtentwicklungsausschuss
Vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Nord wird die Verwaltung beauftragt, zur Sicherung der Erschließung von Grundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 3/92 (463) - Hügelstr. Nord - mit der Firma L-Immobilien und Beratung GmbH einen Erschließungsvertrag über die Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlage abzuschließen.
b) für die Bezirksvertretung Nord
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherung der Erschließung von Grundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 3/92 (463) - Hügelstr. Nord - mit der Firma L-Immobilien und Beratung GmbH einen Erschließungsvertrag über die Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlage abzuschließen.
Realisierungsszeitpunkt: Oktober 2019
Sachverhalt
Begründung
Der Erschließungsträger beabsichtigt, im Anschluss an den bereits vor Jahren erfolgten Ausbau der Straße Papenstück insgesamt fünf Eigenheime zu errichten und den dazu erforderlichen Straßenausbau durchzuführen.
Der Erschließungsvertrag umfasst im Wesentlichen die erstmalige Herstellung der Erschließungsstraße sowie alle Maßnahmen, die für die Erschließung der Baugrundstücke erforderlich sind. Die Übernahme dieser Erschließungsanlage in die Baulast der Stadt soll zwei Jahre nach der Gebrauchsabnahme erfolgen.
Die voraussichtlichen Herstellungskosten betragen ca. 35.000 €. Hierüber wird eine Sicherheit in Form einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft verlangt.
Die entwässerungstechnische Erschließung wird durch einen Kanalbau- und Übernahmevertrag zwischen dem Erschließungsträger und dem WBH sichergestellt.
Um die Erschließung der Baugrundstücke zu sichern, empfiehlt die Verwaltung, mit er Firma L-Immobilien und Beratung (L-IB) GmbH einen Erschließungsvertrag unter den vorgenannten Bedingungen abzuschließen.
Der Entwurf des Erschließungsvertrages und ein Lageplan sind als Anlage beigefügt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
x | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
Die unentgeltliche Übernahme der öffentlichen Straße (siehe Erschließungsvertrag) stellt für die Stadt Hagen eine Sachschenkung dar. Die Höhe der Schenkung ergibt sich aus den tatsächlichen Herstellungskosten nach Fertigstellung der Maßnahme. Die im Rahmen der Sachschenkung überlassenen Vermögensgegenstände sind auf der Aktivseite der Bilanz im Anlagevermögen zu aktivieren und entsprechend ihrer Nutzungsdauer abzuschreiben. |
Passiva:
Parallel dazu ist auf der Passivseite der Bilanz ein entsprechender Sonderposten zu bilden, der den monatlichen Abschreibungsaufwand durch eine ertragswirksame Sonderpostenauflösung in Anlehnung an die Abschreibung über die Gesamtnutzungsdauer finanziert. |
| gez. |
| Henning Keune Technischer Beigeordneter |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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319,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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405,6 kB
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25.09.2019 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen
Beschluss:
a) für den Stadtentwicklungsausschuss
Vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Nord wird die Verwaltung beauftragt, zur Sicherung der Erschließung von Grundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 3/92 (463) - Hügelstr. Nord - mit der Firma L-Immobilien und Beratung GmbH einen Erschließungsvertrag über die Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlage abzuschließen.
b) für die Bezirksvertretung Nord
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherung der Erschließung von Grundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 3/92 (463) - Hügelstr. Nord - mit der Firma L-Immobilien und Beratung GmbH einen Erschließungsvertrag über die Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlage abzuschließen.
Realisierungsszeitpunkt: Oktober 2019
Zusatzbeschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Firma L-Immobilien und Beratung GmbH den Vertrag dahingehend zu ändern, dass die entsprechenden Aussagen über die Ausgleichsmaßnahmen mit in den Vertrag einfließen. Der Standort der Ausgleichsmaßnahmen ist zu benennen.
Die BV-Nord ist über den Zusatz im Vertrag schriftlich zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 5 | - | - |
CDU | 4 | - | - |
Bündnis 90/ Die Grünen | 1 | - |
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Hagen Aktiv | 2 | - | - |
Die Linke | - | - | - |
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x | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 12 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||