Beschlussvorlage - 0824/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Überarbeitung Altlastenkataster
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Annette Bischoff
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; 25 Fachbereich Zentrale Dienste
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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11.09.2019
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Sachverhalt
Kurzfassung
Nach §§ 7 und 8 des Landes-Bodenschutzgesetzes (LBodSchG) sind die Kreise und kreisfreien Städte zur flächendeckenden Erhebung über Altlasten und Ablagerungen verpflichtet. Diese Daten sind jährlich in das Fachinformationssystem Altlasten und schädliche Bodenveränderungen (FisAlBo) des Landes einzupflegen.
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW hat 2017 eine Studie in Auftrag gegeben und die Datenbestände bei den Unteren Bodenschutzbehörde auswerten lassen. Danach sind auch die Datenbestände in Hagen von mangelnder Qualität und nicht systematisch ermittelt.
Das Land NRW fördert zwischenzeitlich die Verbesserung der Datengrundlage im Fachinformationssystem. Daher beabsichtigt die Untere Bodenschutzbehörde die Nachbesserung und Ergänzung des bestehenden Altlastenkatasters extern zu beauftragen. Diese geistig-schöpferische Leistung soll freihändig vergeben werden. Eine Förderzusage der Bezirksregierung liegt bereits vor.
Begründung
Die Untere Bodenschutzbehörde der Stadt Hagen plant, einen Auftrag zur Nachbesserung und Ergänzung des derzeit vorhandenen Altlastenkatasters sowie die Übermittlung der Daten zur Landesdatenbank FisAlBo zu vergeben. Basis des aktuellen Altlastenkatasters in Hagen ist eine unvollständige Auswertung von Karten- und Luftbildern sowie historischen Branchen– und Adressenbüchern. Eine systematische Erhebung wurde bisher nicht durchgeführt. Eine Plausibilitätsprüfung hat nur aus konkretem Anlass stattgefunden.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat aufgrund der unzureichenden Datengrundlage bei den Bodenschutzbehörden in NRW eine Bestandsaufnahme der Altlastenkataster in NRW durch das Büro MSP durchführen lassen. Im Abschlussbericht dieser Bestandsaufnahme wurde der Stadt Hagen empfohlen, das bestehende Altlastenkataster durch eine flächendeckende (Nach)erhebung von Altstandorten / Betriebsstandorten und Altablagerungen zu überarbeiten. Eine systematische multitemporale Luftbildauswertung sollte nachgeholt werden. Zusätzlich soll der Altdatenbestand ergänzt und auf Plausibilität geprüft werden. Durch diese systematische Erfassung werden weitere Altstandorte ermittelt werden. Nach einer gefahrenbezogenen Prioritätenbildung soll der Grad der Altlastenrelevanz der erfassten Fläche als auch die bestehende bzw. geplante Nutzung berücksichtigt werden. Grundlage für diese Überarbeitung soll das Arbeitsblatt 21 des Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) der sogenannte Erfassungsleitfaden für Altlasten und schädliche Bodenveränderungen sein.
Abschließend sollen die geprüften Datenbestände in das Verwaltungsprogramm K3-Umwelt eingepflegt und zeitgemäß graphisch in ArcGis als Polygone dargestellt werden. Hierbei wird die Maximalausdehnung des Altstandortes lagegenau erfasst. Die Weitergabe der Daten an die Landesdatenbank (FisAlBo) gem. § 9 Landesbodenschutzgesetz erfolgt über eine neu einzurichtende Schnittstelle.
Für die o.g. Maßnahme wurde bereits 2017 ein entsprechender Förderantrag gestellt. Der Zuwendungsbescheid (Kennziffer: EAS 05/18) wurde mit Datum vom 25.04.2018 und der 1. Änderungs-Zuwendungsbescheid mit Datum vom 05.12.2018 vom der BR Arnsberg erteilt. Der Bewilligungs- und Durchführungszeitraum endet am 31.12.2020. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen 200.000€ (davon 80% Förderung).
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x | sind nicht betroffen |
| sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive Maßnahme |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
x | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Produkt: | 1537241 | Bezeichnung: | Abfall und Bodenschutz |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) |
| 65.000,00 € | 95.000,00 € | € | € |
Aufwand (+) |
| 81.250,00 € | 118.750,00 € | € | € |
Eigenanteil |
| 16.250,00 € | 23.750,00 € | € | € |
Kurzbegründung: | |
x | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
- Investive Maßnahme
Teilplan: |
| Bezeichnung: |
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Finanzstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Finanzpos. | Gesamt | lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Einzahlung(-) |
| € | € | € | € | € |
Auszahlung (+) |
| € | € | € | € | € |
Eigenanteil |
| € | € | € | € | € |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
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Passiva:
(Bitte eintragen)
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- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € |
Zwischensumme | € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | € |
- Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
(Anzahl) | Stelle (n) nach BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind im Stellenplan | (Jahr) | einzurichten. |
(Anzahl) | üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind befristet bis: | (Datum) | anzuerkennen. |
gez. | gez. |
(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion) | (Name Beigeordneter inkl. Funktion) |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
