Beschlussvorlage - 0824/2019

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, die Überarbeitung des bestehenden Altlastenkatasters an ein externes Büro zu vergeben.

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

Nach §§ 7 und 8 des Landes-Bodenschutzgesetzes (LBodSchG) sind die Kreise und kreisfreien Städte zur flächendeckenden  Erhebung über Altlasten und Ablagerungen verpflichtet. Diese Daten sind jährlich in das Fachinformationssystem Altlasten und schädliche Bodenveränderungen (FisAlBo) des Landes einzupflegen.

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW hat 2017 eine Studie in Auftrag gegeben und die Datenbestände bei den Unteren Bodenschutzbehörde auswerten lassen. Danach sind auch die Datenbestände  in Hagen von mangelnder Qualität und nicht systematisch ermittelt.

Das Land NRW fördert zwischenzeitlich die Verbesserung der Datengrundlage im Fachinformationssystem. Daher beabsichtigt die Untere Bodenschutzbehörde die Nachbesserung und Ergänzung des bestehenden Altlastenkatasters extern zu beauftragen. Diese geistig-schöpferische Leistung soll freihändig vergeben werden. Eine Förderzusage der Bezirksregierung liegt bereits vor.

 

 

 

Begründung

 

Die Untere Bodenschutzbehörde der Stadt Hagen plant, einen Auftrag zur Nachbesserung und Ergänzung des derzeit vorhandenen Altlastenkatasters sowie die Übermittlung der Daten zur Landesdatenbank FisAlBo zu vergeben. Basis des aktuellen Altlastenkatasters in Hagen ist eine unvollständige Auswertung von Karten- und Luftbildern sowie historischen Branchen– und Adressenbüchern. Eine systematische Erhebung wurde bisher nicht durchgeführt. Eine Plausibilitätsprüfung hat nur aus konkretem Anlass stattgefunden.

 

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat aufgrund der unzureichenden Datengrundlage bei den Bodenschutzbehörden in NRW eine Bestandsaufnahme der Altlastenkataster in NRW durch das Büro MSP durchführen lassen. Im Abschlussbericht dieser Bestandsaufnahme wurde der  Stadt Hagen empfohlen, das bestehende Altlastenkataster durch eine flächendeckende (Nach)erhebung von Altstandorten / Betriebsstandorten und Altablagerungen zu überarbeiten. Eine systematische multitemporale Luftbildauswertung sollte nachgeholt werden. Zusätzlich soll der Altdatenbestand ergänzt und auf Plausibilität geprüft werden. Durch diese systematische Erfassung werden weitere Altstandorte ermittelt werden. Nach einer gefahrenbezogenen Prioritätenbildung soll der  Grad der Altlastenrelevanz der erfassten Fläche als auch die bestehende bzw. geplante Nutzung berücksichtigt werden. Grundlage für diese Überarbeitung soll das Arbeitsblatt 21 des Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) der sogenannte Erfassungsleitfaden für Altlasten und schädliche Bodenveränderungen sein.

Abschließend sollen die geprüften Datenbestände in das Verwaltungsprogramm K3-Umwelt eingepflegt und zeitgemäß graphisch in ArcGis als Polygone dargestellt werden. Hierbei wird die Maximalausdehnung des Altstandortes lagegenau erfasst. Die Weitergabe der Daten an die Landesdatenbank (FisAlBo) gem. § 9 Landesbodenschutzgesetz erfolgt über eine neu einzurichtende Schnittstelle.

Für die o.g. Maßnahme wurde bereits 2017 ein entsprechender Förderantrag gestellt. Der Zuwendungsbescheid (Kennziffer: EAS 05/18) wurde mit Datum vom 25.04.2018 und der 1. Änderungs-Zuwendungsbescheid mit Datum vom 05.12.2018 vom der BR Arnsberg erteilt. Der Bewilligungs- und Durchführungszeitraum endet am 31.12.2020. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen 200.000€ (davon 80% Förderung).

 

 

 

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

1537241

Bezeichnung:

Abfall und Bodenschutz

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

65.000,00

95.000,00

Aufwand (+)

 

81.250,00

118.750,00

Eigenanteil

 

16.250,00

23.750,00

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez.

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

11.09.2019 - Umweltausschuss