Beschlussvorlage - 0572/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Kreuzungsbereich Märkischer Ring/ Rathausstraße- Signalisierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jörg Winkler
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Vorberatung
|
|
|
|
10.09.2019
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Umweltausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
11.09.2019
|
Sachverhalt
Vorhandene Situation:
Die Ursache der ehemaligen Einstufung dieser Kreuzung als Unfallhäufungsstelle waren hauptsächlich Unfälle zwischen dem Linkseinbieger vom Remberg kommend in den Märkischen Ring Fahrtrichtung Marktbrücke und dem parallel- laufenden Fußgänger.
Die einzige Möglichkeit, diesen Konfliktpunkt zu umgehen, ist die "Feindlich-Schaltung" der Lichtsignalanlage zwischen diesen beiden Verkehrsbeziehungen. Damit ist gemeint, dass sowohl dem Linkseinbieger als auch dem Fußgänger eigene Phasen zugewiesen werden.
Diese Schaltung wurde auch bereits geprüft.
Als Ergebnis wurde festgestellt, dass die Kapazität der Lichtsignalanlage für den Linkseinbieger dermaßen verschlechtert würde, dass ein Rückstau bis weit über den angrenzenden Knotenpunkt Rembergstraße/ Haldener Straße/ Eickertstraße hinaus entstehen würde, der nicht mehr abgebaut werden kann.
Nicht zuletzt würden auch die Buslinien dadurch die Rathausstraße nicht mehr angemessen erreichen.
Ähnliche Beobachtungen können für den Linkseinbieger Rathausstraße in Fahrtrichtung Emilienplatz und dem parallel-laufenden Fußgänger gemacht werden. Hier war die Häufung allerdings weniger auffällig.
Eine andere Situation ergibt sich für die Fahrtrichtung Märkischer Ring, Linksabbieger zum Remberg und den parallel-laufenden Fußgänger.
Hier besteht das Konfliktpotential im sogenannten Vorlauf der Lichtsignalanlage.
Auch nach Beendigung der Grün-Abbiegepfeil-Phase ist noch (Zwischen-) Zeit, vor dem Gegenverkehr abzubiegen. In dieser Phase laufen dann jedoch schon die Fußgänger. Die Aufmerksamkeit der abbiegenden Fahrzeuge gilt jedoch hauptsächlich dem entgegenkommenden Kfz.
Planung:
Hier bietet sich durch die Änderung der Höchstgeschwindigkeit in der Finanzamtsschlucht auf nun 30 km/h grundsätzlich die Möglichkeit, den Vorlauf zu entfernen und einen Nachlauf einzurichten. Dadurch, dass die Kfz beider Richtungen dann gleichzeitig losfahren, kann zunächst kein Fahrzeug links abbiegen und der Fußgänger wird durch die parallel-fahrenden Fahrzeuge geschützt. Die Phase mit dem Grün-Abbiegepfeil folgt im Anschluss nach einer ausreichend langen Rotzeit für den Fußgänger.
Durch die Umverteilung der Phasen entstehen an dem Knotenpunkt geringe Kapazitätseinbußen.
Weitere "Einbußen" entstehen durch die Änderung der Koordinierung der Lichtsignalanlagen ("Grüne Welle") auf dem Märkischen Ring. Hier sind zu nennen:
Vermehrte Haltevorgänge an der Lichtsignalanlage Volmestraße/ Marktbrücke in Fahrtrichtung Süden.
Der Linksabbieger vom Märkischen Ring in die Rathausstraße Richtung Rathaus hat eine deutlich längere Wartezeit, da er keine Möglichkeit bekommen wird, in der Phase seines Nachlaufs abzubiegen. Hier ist auch der ÖPNV betroffen.
Die Fahrzeuge, die vom Remberg kommend geradeaus den Knotenpunkt passieren wollen, verlieren ca. 30% (abhängig von der Umlaufzeit) ihrer Grünzeit. Das bedeutet zu der Spitzenstunde 6 Sekunden pro Umlauf, was ca. 5 Fahrzeugen entspricht.
Da verhindert werden muss, dass der Linksabbiegestreifen in der Finanzamtsschlucht Fahrtrichtung Remberg überstaut wird, kann es in einigen Umläufen dazu kommen, dass durch die verkehrsabhängige Steuerung die Freigabezeit für Fahrzeuge auf dem Märkischen Ring Richtung Emilienplatz frühzeitig abgebrochen werden muss und hier weniger Grünzeit angezeigt werden kann.
Finanzielle Situation:
Die Neuversorgung der Lichtsignalanlage (Programmänderung) erfordert Kosten von ca. 9.000,- € brutto. Die Finanzierung kann ergebnisneutral durch Minderaufwendungen im Teilplan 1123 (Verwaltung Liegenschaften) sichergestellt werden.
Fazit:
Die o.g. Änderungen verbessern nur die Fußgängerverkehre des Überweges Rathausstraße auf der "Rembergseite" (östlicher Überweg).
Unter Abwägung der Sicherheitsaspekte und der Kapazitätsbetrachtung spricht sich die Fachverwaltung dennoch für diese Änderungen aus.
Durch die Sperrung der Marktbrücke wird sich der Verkehr auf dem Märkischen Ring ohnehin stark verändern.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| |
X | sind nicht betroffen |
| sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 5410 | Bezeichnung: | Gemeindestraßen |
Produkt: | 1541042 | Bezeichnung: | Verkehrstechnik |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
|
| Kostenart | 2019 | 2020 | 2021 |
Ertrag (-) |
| € | € | € |
Aufwand (+) | 529100 | 9.000,-- € | € | € |
Eigenanteil |
| 9.000,-- € | € | € |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
X | Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
| gez. |
| Henning Keune, Technischer Beigeordneter |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
