Beschlussvorlage - 0786/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderprogramm "Gute Schule 2020" - Sachstandsbericht und Fortschreibung der Maßnahmenliste
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Markus Gruß
- Beteiligt:
- FB65 - Gebäudewirtschaft; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Fachausschuss Gebäudewirtschaft
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Vorberatung
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04.09.2019
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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12.09.2019
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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17.09.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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26.09.2019
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Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt.
Begründung
Der Rat der Stadt Hagen hat am 16.02.2017 ein umfangreiches Maßnahmenpaket im Rahmen des Förderprogramms "Gute Schule 2020" beschlossen. Im Zuge der Realisierung der Maßnahmen haben sich Veränderungen in Umfang, Art und Kosten ergeben, die in der aktuellen Liste (siehe Anlage 1) dargestellt werden. Über die Entwicklung hat die Verwaltung laufend berichtet, zuletzt mit der Vorlage Nr. 0584/2019 im Juli 2019. Die folgenden Entwicklungen haben sich ergeben:
1. Veränderungen
Im Zuge der Umsetzung mussten verschiedene Maßnahmen kosten- und zeitmäßig angepasst werden. Die Veränderungen zur Vorlage im Juli 2019 sind der Anlage 2 zu entnehmen.
2. Maßnahmenverlagerung
Im Hinblick auf den Mindestinvestitionsbetrag von 40.000 € je Maßnahme und wegen Kostenerhöhungen bei den Gute-Schule-Maßnahmen schlägt die Verwaltung vor, die folgenden Maßnahmen, die zu einem späteren Zeitpunkt (2020) vorgesehen sind, bereits jetzt aus dem Förderpaket "Gute Schule 2020" in das neue "KInvFG 2tes Kapitel" zu verlagern:
Lfd. Nr. Objekt Maßnahme Betrag in €
4 Turnh. GS Garenfeld-B. Sanitärsanierung 50.000 €
7 Turnh. GS Auf der Heide Sanierung Duschräume 75.000 €
62 Turnh. RS Hohenlimburg Sanierung Duschräume 75.000 €
119 Berufskolleg Cuno I + II Dachsanierung Trakt 4+5 196.000 €
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396.000 €
3. Zusätzliche Maßnahmen
Ziel ist es, die 100 % Förderquote des Förderpaktes auch voll zu 100 % auszuschöpfen. Angesichts der guten Konjunkturlage im Baubereich ist es absehbar, dass es bei der Umsetzung der Maßnahmen im Ergebnis zu Kostensteigerungen kommt. In diesem Fall würde die Verwaltung zu gegebener Zeit weitere Vorschläge zur Verlagerung einzelner Maßnahmen in das neue Förderprogramm KInvFG 2tes Kapitel vorschlagen. Die Maßnahmenliste (Anlage 1) beinhaltet den überarbeiteten aktuellen Hochrechnungsstand sowie den Realisierungszeitraum.
Um das Förderprogramm "Gute Schule 2020" auszuschöpfen, sind die Maßnahmen Nr. 168.3, 168.4, 237.1, Nr. 262 bis Nr. 281 neu aufgenommen worden.
4. Mittelabruf bei der NRW-Bank
Die für 2018 zur Verfügung stehenden Mittel wurden vollständig bei der NRW-Bank abgerufen. Für 2019 stehen aus dem Förderprogramm nochmals 6.928.000 € zum Abruf zur Verfügung, von denen 4.537.000 € bereits abgerufen wurden. Weitere Abrufe werden demnächst noch erfolgen.
5. Stand der baulichen Maßnahmenabwicklung
Zum 31.12.2018 sind 5,4 Mio. € für die verschieden Maßnahmen abgerechnet worden. Inzwischen sind bereits über 85 meist kleine Maßnahmen erfolgreich beendet worden. Sukzessive wird sich das Auftragsvolumen nach weiteren Genehmigungen bzw. nach Vorliegen der Baugenehmigungen und durch umfangreiche Vergaben bei den größeren Projekten in 2019 erhöhen.
Aufgrund der sehr guten Auftragslage im Baubereich wird es zunehmend schwieriger, für Vergaben der einzelnen Gewerke Angebote zu erhalten, die innerhalb des geplanten Kostenrahmens liegen. Vielfach sind die Kapazitäten ausgeschöpft. Dies gilt sowohl für Planungs- als auch für Bauleistungen. Außerdem gibt es für bestimmte Baumaterialien bereits Lieferschwierigkeiten. Mehrfach sind bereits Ausschreibungen erfolglos verlaufen und konnten erst in einer zweiten Ausschreibungsrunde vergeben werden. Dadurch verzögern sich diese Maßnahmen in der ursprünglichen geplanten Zeitschiene nach hinten.
6. Personalkostenanteil des Wirtschaftsbetriebs Hagen (WBH)
Laut Aussage der NRW-Bank sind die Personalkosten des WBH aus dem Gute-Schule-Programm nicht förderfähig. Sie werden aus dem Unterhaltungsbudget des Fachbereichs Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen gedeckt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
X Die Verschiebungen der Maßnahmen finden innerhalb des Förderprogramms von „Gute Schule 2020 statt und führen zu keiner Verschlechterung der Ergebnis-/ Finanzrechnung. Erforderliche Ermächtigungsübertragungen werden im Rahmen der jeweiligen Jahresabschlussarbeiten durch den Fachbereich Bildung beim Fachbereich Finanzen angemeldet.
gez. Erik O. Schulz Oberbürgermeister | gez. Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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20,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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616,9 kB
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