Beschlussvorlage - 0716/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Mitte beschließt die Umsetzung der Maßnahme mit den hier vorgelegten finanziellen Auswirkungen vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2020.

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

 

Vorbemerkung

In der Boeler Straße, Hausnummer 94a befindet sich das Wohnhaus St. Barbara. Hierbei handelt es sich um eine Einrichtung der Caritas für Menschen mit geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen. Vor einiger Zeit trat die Heimleitung an den Behindertenbeirat der Stadt Hagen mit der Bitte heran, zu prüfen, ob vor ihrem Heim ein Fußgängerüberweg (FGÜ) eingerichtet werden könnte. In Zuge dessen fand ein Ortstermin mit Vertretern der Fachämter „Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen“ (32) und „Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung“ (61), zusammen mit der Heimleitung statt. Da seitens der Verwaltung die Sinnhaftigkeit eines FGÜ´s an dieser Stelle geteilt wird, wurde eine fachliche Prüfung vorgenommen, mit dem Ergebnis, dass ein FGÜ dort möglich ist.

 

 

Derzeitige Situation:

Die Boeler Straße ist im fraglichen Bereich zweispurig ausgebaut. Direkt vor dem Gebäude Nr. 94a setzt die Linksabbiegespur zum gegenüberliegenden ALDI-Markt an. Aufgrund dessen beträgt die Fahrbahnbreite hier ca. 13 m. Die Gehwege sind auf beiden Seiten plattiert, in den Einfahrtsbereichen gepflastert und weisen eine Breite von über 2 m auf.

Auf der süd-östlichen Seite ist zudem das Parken entlang des Fahrbahnrands möglich. Um die Zufahrten zu den Gebäuden Nr. 94 und 94a freizuhalten, ist auf einer Länge von ca. 20 m eine „Zick-Zack-Linie“ aufgetragen. Die Fahrzeugbelastung liegt auf diesem Straßenabschnitt bei ca. 14.000 Kfz/Tag.

 

 

Ausbau- und Gestaltungsplanung:

Die Planung sieht einen 4,00 m breiten FGÜ gem. Richtlinie vor. Die abgespannte Beleuchtung wird im Bereich des Überweges angepasst. Rechts und links des FGÜ’s werden die doppelseitigen StVO-Zeichen 350-40 aufgestellt.

Beide Seitenbereiche werden gemäß Musterblatt für eine Querung innerorts barrierefrei ausgebildet. Um das Queren der mit 13 m sehr breiten Fahrbahn sicherer zu machen, wird eine Mittelinsel von 4 m Breite angelegt. Dafür wird die Linksabbiegespur zum ALDI-Markt minimal eingekürzt. Es verbleibt eine Fahrspurbreite von jeweils 4,5 m in beide Richtungen. Die Inselköpfe der Verkehrsinsel werden erhöht und mit Bordsteinen und Betonpflaster ausgebildet. Der Mittelbereich wird ebenfalls barrierefrei mit taktilen Elementen ausgebildet. In beiden Fahrtrichtungen wird vor der Fußgängerinsel auf das Vorbeifahren durch das StVO-Zeichen 222 (vorgeschriebene Vorbeifahrt – rechts vorbei) hingewiesen. Um die erforderlichen Sichtweiten am FGÜ einzuhalten, wird die vorhanden „Zick-Zack-Linie um ca. 4 m verlängert. Dadurch soll das Parken in unmittelbarer Nähe der Warteflächen unterbunden werden.

 

 

 

 

Kosten

Die Kosten für den Bau des FGÜ, incl. Verkehrsinsel und der o.g. Ausstattung, Angleichen der Gehwege an den FGÜ im öffentlichen Verkehrsraum, sowie die erforderlichen Markierungsarbeiten wurden incl. WBH-Kosten auf ca. 20.000,- € vorgeschätzt.

Die entsprechenden Finanzmittel sind für den Doppelhaushalt 2020/2021 angemeldet. Eine Realisierung der Maßnahme ist aufgrund dessen frühestens im Laufe des Jahres 2020 möglich.

 

 


 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

 

sind nicht betroffen

x

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Der FGÜ soll speziell das Queren der Fahrbahn für die dort lebenden Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen erleichtern.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

X

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Öffentliche Infrastruktur

Auftrag:

1541043

Bezeichnung:

Öffentliche Beleuchtung

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Gesamt

2019

2020

2021

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

527530

2.000,00

2.000,00

Eigenanteil

 

2.000,00

2.000,00

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im geplanten Doppelhaushalt 2020/2021 für das Jahr 2020 eingeplant.

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Öffentliche Infrastruktur

Finanzstelle:

5000414

Bezeichnung:

FGÜ Boeler Straße

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2019

2020

2021

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

785200

18.000,00 €

18.000,00

Eigenanteil

 

18.000,00 €

18.000,00

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im geplanten Doppelhaushalt 2020/2021 für das Jahr 2020 eingeplant.

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Der Neubau des Fußgängerüberweges Boeler Straße ist in Höhe von 18.000,00 Euro zu aktivieren. Die Abschreibung erfolgt über die Restnutzungsdauer der Boeler Straße für die Fahrbahn von 26 Jahren und für die Gehwege von 20 Jahren, sodass die jährliche Abschreibung für die Straße 346,00 Euro (9.000,00 / 26 Jahre) und für die Gehwege 450,00 Euro (9.000,00 / 20 Jahre) beträgt.

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5%)

270,00

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5 % der Herstellungskosten)

270,00

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

796,00

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

1.336,00

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

1.336,00 €

 

 

 

 

gez.

 

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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10.09.2019 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen