Beschlussvorlage BBM - 0776/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird aufgefordert, auf die HEB  GmbH einzuwirken,  für die Entleerungszeiten der Unterflurbehälter in der Schützenstraße ein Zeitfenster von maximal vier bis fünf Stunden festzulegen.

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Sachverhalt

Begründung:

Mehrere Anwohner haben sich beschwert, dass auf Grund der Entleerung der Unterflurbehälter in der Schützenstraße ein Halteverbot von zehn Stunden angeordnet sei. Ein zeitlich begrenzter Entleerungszeitraum von maximal 4 bis 5 Stunden scheint mir völlig ausreichend zu sein.

 

                                                                       _________________________

                                                                                    Dietmar Thieser

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.09.2019 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen