Beschlussvorlage - 0061/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sozialausschuss nimmt den vorgelegten Bericht zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Der Sozialausschuss hat in der Sitzung am 26.11.2003 um einen regelmäßigen Bericht zur Entwicklung dieser Maßnahme gebeten.

Der vorliegende 4. Bericht weist für das IV Quartal 2005  8 zusätzliche Rückführungen bzw. ausgeschiedene Leistungsempfänger (Gesamtzahl 2005: 103 Personen) aus. Unter Berücksichtigung von 12 Personen, die im Laufe des Jahres 2005 erneut Leistungen erhielten, ergibt sich nach Abzug der Personal- und Sachkosten für den bei der Ausländerbehörde zusätzlich eingesetzten Mitarbeiter für 2005 ein Einsparungseffekt von 511.430 € . Für 2006 kann nach dem heutigen Stand  mit Minderausgaben in Höhe von ca. 877.000 € gerechnet werden.


 
Im Jahr 2005 wurden insgesamt 211 Personen zurückgeführt bzw. diese sind aus dem Leistungsbezug des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) herausgefallen. Es wurden ferner 12 Personen ermittelt, die in der Vergangenheit aus dem Leistungsbezug herausgeführt wurden und  im Laufe des Jahres 2005 erneut Leistungen bezogen haben. Dabei handelt es sich um Personen, die entweder als Folgeantragsteller erneut eingereist sind oder die erwerbstätig waren bzw. andere Transferleistungen erhalten und nun wieder Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG haben.

 

Seit Beginn der Maßnahme sind damit bis Ende 2005 insgesamt 171 Personen zusätzlich, d.h. über die für das Jahr 2003 (Vergleichjahr vor Beginn der Maßnahme) ermittelte Zahl hinaus aus dem Leistungsbezug des AsylbLG herausgeführt worden.

Im Einzelnen ergibt sich folgendes Bild:

 

 

Grund

2004

III/05

IV/05

2005

Aufenthaltsrecht (grundsätzlich mit gesichertem Lebensunterhalt)

64

12

14

63

Lebensunterhalt gesichert (ohne Aufenthaltsrecht)

20

9

3

42

Verstorben

0

0

0

0

Abgeschoben

21

2

4

28

Untergetaucht

33

5

3

23

Freiwillige Ausreise

27

14

9

41

Fortzug Inland

23

7

2

14

./. Personen mit erneutem Leistungsbezug

 

 

 

12

Gesamt

188

49

35

199

Durchschnitt pro Quartal/Jahr 2003

108

27

27

108

Über-/Unterschreitung

80

22

8

91

 

Für die Berechnung des Konsolidierungseffektes werden die durchschnittlich pro Person und Monat aufgewandten AsylbLG-Leistungen ermittelt. Grundlage für die Ermittlung dieser Daten ist das jeweilige Rechnungsergebnis des vorangegangenen Jahres sowie die durchschnittliche Zahl der Leistungsempfänger. Für die vergangenen Jahre ergaben sich folgende Werte:

 

Durchschnittliche Aufwendungen für Leistungsempfänger AsylbLG

2003

2004

2005

406,25 €

383,11 €

441,98 €

 

Der Anstieg des Durchschnittswertes für 2005 ist erklärt sich aus einem gestiegenen  Anteil von Personen, die Ansprüche auf höhere Leistungen nach § 2 AsylbLG (analoge Leistungen nach SGB XII) erhalten.

 

Für das Jahr 2005 ergibt sich nach Abzug der zusätzlich im Rahmen dieser Maßnahme aufgewandten Personal- und Sachkosten eine Minderausgabe von 511.430 €. Dabei sind die Rückführungen aus 2005 nur anteilig für restlichen Quartale berücksichtigt worden. Im Jahr 2006 wirkt sich die Zahl der bis jetzt ermittelten zusätzlichen Rückführungen jedoch für volle 12 Monate aus, so dass sich hier bereits ein Effekt von rund 877.000 € errechnen lässt. Dabei sind naturgemäß zusätzliche Rückführungen sowie die Zahl möglicher Rückkehrer in den Leistungsbezug noch nicht berücksichtigt. Es ist zu erwarten, dass die weitere Entwicklung der Rückführungszahlen nicht mehr in der Größenordnung der vorangegangenen Jahre liegen wird.

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Beschlüsse

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07.02.2006 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - ungeändert beschlossen